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Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

Die Pflege eines geliebten Angehörigen ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Bei der Fürsorge im häuslichen Umfeld entstehen diverse Kosten, die die finanzielle Belastung erhöhen. Ein unterstützender Beitrag, um diese Last zu mildern, stellt die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale dar. Diese finanzielle Unterstützung ist speziell dazu gedacht, den Erwerb unerlässlicher Hilfsmittel zu erleichtern und dadurch den Pflegealltag etwas zu entlasten.

Um den Prozess für Sie so einfach und sorgenfrei wie möglich zu gestalten, steht box4pflege Ihnen zur Seite. Bei uns erfahren Sie, wie Sie diese Pauschale optimal für Pflegehilfsmittel nutzen können. Wir kümmern uns nicht nur um die Bereitstellung der notwendigen Pflegehilfsmittel, sondern übernehmen auch die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie. Auf diese Weise können Sie sich vollständig auf die Pflege Ihres Angehörigen konzentrieren, während wir die bürokratischen Details klären. Mit box4pflege ist die Nutzung der 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale unkompliziert und effektiv, sodass Sie sich ohne Sorgen um die Pflege Ihres geliebten Familienmitglieds kümmern können.

Navigation der Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

    Was ist die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale?

    Definition der Pflegehilfsmittel-Pauschale

    Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist ein monatlicher Zuschuss von 40 Euro, speziell bereitgestellt für Pflegebedürftige, um den Kauf essenzieller Pflegehilfsmittel zu unterstützen. Diese Pauschale hat das klare Ziel, die Pflege zu Hause zu erleichtern, indem sie die Finanzierung von notwendigen Hilfsmitteln wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe oder Bettschutzunterlagen sichert. Diese Produkte sind unerlässlich, um eine hygienische und effektive Pflege zu gewährleisten und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten. So trägt die Pauschale dazu bei, die Belastung der Pflegenden zu reduzieren und eine höhere Qualität in der täglichen Pflege sicherzustellen.

    Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

    Leistungen der Pflegehilfsmittel-Pauschale

    Die Pauschale kann für verschiedene Pflegehilfsmittel verwendet werden, beispielsweise für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. box4pflege liefert Ihnen diese Hilfsmittel direkt nach Hause und übernimmt die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Mit unserem Service entfällt für Sie der zeitaufwendige und oft stressige Papierkram, den Anträge und Abrechnungen mit sich bringen können. Auf diese Weise können Sie sich ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren, während wir uns um alle Formalitäten kümmern.

    Anspruch auf die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale

    Berechtigte Personengruppen

    Jede Person, die mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingestuft ist, hat Anspruch auf die Pauschale, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Dies gilt unabhängig davon, wer die pflegerischen Tätigkeiten übernimmt, seien es Familienangehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen. Die Pauschale ist spezifisch darauf ausgelegt, den Alltag der Pflegebedürftigen und der Personen, die sie betreuen, zu erleichtern, indem sie bei der Finanzierung von notwendigen Pflegehilfsmitteln unterstützt.

    Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

    Wie der Anspruch geltend gemacht wird

    Um die Pauschale zu erhalten, ist es erforderlich, einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen. Es ist nicht zu leugnen, dass der Kommunikations- und Abwicklungsprozess mit der Pflegekasse oft mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, der für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen belastend sein kann. In vielen Fällen ist dies eine zusätzliche Belastung in einer bereits angespannten und herausfordernden Lebenssituation. Hier setzt box4pflege an: Wir nehmen Ihnen diesen administrativen Aufwand ab und gestalten den Prozess so einfach und stressfrei wie möglich. Mit box4pflege an Ihrer Seite wird der Antragsprozess erheblich erleichtert, da wir alle notwendigen Schritte für Sie übernehmen und sicherstellen, dass die erforderlichen Nachweise korrekt und fristgerecht eingereicht werden. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Lieben konzentrieren, während wir die bürokratischen Hürden für Sie meistern.

    Hinweisbox: Bei box4pflege kümmern wir uns um die Lieferung der Pflegehilfsmittel und die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie erhalten qualitativ hochwertige Produkte ohne zusätzlichen Aufwand.

    Prozess der 40 Euro Auszahlung

    Auszahlungsantrag stellen

    Die 40 Euro für Pflegehilfsmittel werden nicht ohne Weiteres in bar zur Verfügung gestellt. Es ist vielmehr erforderlich, dass Sie die notwendigen Pflegehilfsmittel zunächst selbst erwerben. Anschließend können Sie, gestützt durch Belege und Nachweise über den Kauf und die Notwendigkeit der Hilfsmittel, einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieses Prozedere sorgt dafür, dass die Pauschale ausschließlich für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Anschaffung essentieller Pflegehilfsmittel, verwendet wird. Durch das Einreichen entsprechender Belege sichern Sie sich die Rückerstattung des Betrags. Dies kann jedoch einen bürokratischen Aufwand bedeuten, den viele als mühsam und zeitaufwendig empfinden.

    Teilauszahlung und Aufteilung der 40 Euro

    Eine Auszahlung der 40 Euro Pauschale ohne den tatsächlichen Erwerb von Pflegehilfsmitteln ist nicht möglich. Die Auszahlung dieses Betrags ist strikt an den Nachweis gebunden, dass die Mittel auch tatsächlich für die Anschaffung notwendiger Pflegehilfsmittel verwendet wurden. Dabei wird lediglich der Betrag erstattet, der auf den vorgelegten Belegen ersichtlich ist. Sollten Sie also beispielsweise in einem Monat Pflegehilfsmittel im Wert von 30 Euro erwerben, so können Sie auch nur diese 30 Euro erstattet bekommen, nicht den Gesamtbetrag der Pauschale. Das Einreichen der entsprechenden Kaufbelege ist hierbei unabdingbar. Die genaue Abwicklung dieses Prozesses kann, wenn man sie alleine durchführt, mitunter kompliziert und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn Unklarheiten bezüglich der erforderlichen Dokumentation und der genauen Prozedur bestehen. Deswegen ist es ratsam, sich professionelle Hilfe und Unterstützung zu holen, um den Vorgang zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Erstattung ohne Probleme erfolgt.

    Achtung: Die 40 Euro sind ausschließlich für Pflegehilfsmittel vorgesehen und können nicht einfach so ausgezahlt werden. Sie müssen den Kassen entsprechende Nachweise erbringen.

    Häufig gestellte Fragen

    Ist die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale fest?

    Die Pauschale für Pflegehilfsmittel ist ein fester Betrag, der monatlich für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln zur Verfügung gestellt wird. Die 40 Euro sind dabei der Maximalbetrag, den die Pflegekasse monatlich bereitstellt. Sollten Ihre Ausgaben für Pflegehilfsmittel diesen Betrag in einem gegebenen Monat überschreiten, müssen Sie die Differenz selbst tragen, da Kosten, die über diese Pauschale hinausgehen, nicht von der Kasse erstattet werden.

    Hinweisbox: Mit box4pflege erhalten Sie nicht nur die benötigten Pflegehilfsmittel, sondern auch Unterstützung bei der Abwicklung mit der Pflegekasse.

    An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen von box4pflege gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen, den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.

    Fazit

    Die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Der Antrags- und Abrechnungsprozess kann kompliziert sein, doch mit einem zuverlässigen Partner wie box4pflege an Ihrer Seite wird dieser deutlich erleichtert. Nutzen Sie unsere Expertise und Dienstleistungen, um den maximalen Nutzen aus der Pauschale zu ziehen, ohne sich um die Abwicklung kümmern zu müssen.

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    Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

    Verhinderungspflege

    Viele Angehörig betreuen pflegebedürftige Familienmitglieder inzwischen zu Hause. Allein im Jahr 2021 fand die Pflege bei rund 4,17 Millionen Menschen in den eigenen vier Wänden statt. Doch die intensive Betreuungsform erfordert Zeit, Geld und Energie. Um die Pflegenden künftig zu entlasten und den Pflegebedürftigen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Doch was genau bedeutet das, wie hoch fällt er aus und wer hat Anspruch auf ihn?

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      Was ist der Entlastungsbetrag?

      Unter Entlastungsbetrag verstehen wir einen zweckgebundenen Beitrag der Pflegekassen, der Pflegende bei der häuslichen Betreuung von Angehörigen unterstützt. Nicht selten bezeichnen wir den Zuschuss auch als zusätzliche Betreuungsleistungen oder Entlastungsleistungen. Nicht jedermann hat automatisch Anspruch auf den Beitrag. Schließlich handelt es sich um eine zweckgebundene Leistung. Sprich: Nur, wenn in einem Haushalt spezielle Anforderungen erfüllt werden, steht einem die Leistung auch zu. Rückwirkend kommt die verantwortliche Pflegekasse für die entstandenen Kosten auf.

      Paragraphenzeichen (1)

      Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf qualitätsgesicherte Leistungen, wie sie zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst umsetzt. Im Fokus stehen Leistungen, die dem Pflegenden ein selbstbestimmteres Leben in Aussicht stellen. Unabhängig vom Pflegegrad einer Person liegt der Beitrag bei 125 Euro im Monat. Das macht 1.500 Euro pro Jahr.

      Wer hat Anspruch auf die Entlastungsleistung/en?

      Prinzipiell gilt: Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Betreuung haben Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Die Pflegestufe nimmt dabei keinen Einfluss. Ob Pflegestufe 1, Pflegestufe 3 oder Pflegestufe 5 – sämtlichen Pflegegraden steht der monatliche Zuschuss offen.

      Wichtig: Die Pflegestufe spielt bei der Entlastungsleistung zwar keine Rolle, allerdings muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegegrad offiziell anerkennen.

      Gut zu wissen: Am 01.01.2025 erhöhen die Pflegekassen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. So hat es 2023 der Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. So können Pflegebedürftige und Pflegende künftig mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 130,63 Euro rechnen.

      Wie können Sie den Entlastungsbetrag als Privatperson richtig nutzen?

      Alltagshilfen durch den Entlastungsbetrag

      Das Grundprinzip der Pflegeleistung: Sie bezuschusst Pflegende und Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung bei sämtlichen Anwendungen, die die Selbstbestimmung im Alltag fördern. Umso vielfältiger lässt sich die finanzielle Unterstützung einsetzen. Insbesondere für folgende Leistungen lohnt sich die monatliche Förderung der Pflegekassen:

      Viele Pflegebedürftige aber nutzen die Pflegeleistungen speziell für direkte Hilfen im Alltagsleben. In der Fachsprache sind sie als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote bekannt. Vor allem Demenzkranke wissen das Angebot zu schätzen. Mit kreativen Tätigkeiten schulen sie ihre kognitiven Fähigkeiten. Menschen mit körperlichen Einschränkungen nehmen die Betreuungsmöglichkeiten genauso gut an. In Bewegungs- und Koordinationsgruppen sichern sie sich ein Stück Mobilität im Alltag.

      Besonders großen Zuspruch bekommen folgende Betreuungs- und Entlastungsangebote:

      • Haushaltshilfe: Unterstützung bei der Reinigung oder der Wäsche 
      • Einkaufshilfe: Unterstützung bei der alltäglichen Versorgung 
      • Teilnahme an Bastel- und Singgruppen im Wohlfahrtsverband
      • Begleitete Spaziergänge mit ehrenamtlichen Betreuern
      • Unterstützung außerhalb der vier Wände (z.B. bei Arztbesuchen, Behördengängen, Konzerten, Theaterstücken)
      • Soziale Unterstützung (z.B. Kommunikation gegen die Einsamkeit, Vernetzung mit anderen Menschen)

      Gut zu wissen:

      Diese Pflegeleistungen erleichtern Betroffenen den Alltag:

      • barrierefreies Badezimmer (Badumbau bezuschussen lassen)
      • Treppenlifte (bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten)
      • kostenlose Pfleghilfsmittel (bis zu 40 Euro pro Monat)

      Können Sie mit dem Entlastungsbetrag den Pflegedienst finanzieren?

      ambulanter Pflegedienst

      Kommt für die Pflege eines Angehörigen regelmäßig ein ambulanter Pflegedienst ins Haus, können Sie die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. Personen mit dem Pflegegrad 1 können die Leistung vollständig für die ambulante Betreuung aufwenden. So erweist sich für sie der finanzielle Zuschuss als besonders wertvolle Hilfeleistung. Schließlich besteht in Stufe 1 noch kein Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.

      Wie aber sieht es beim Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 aus? Auch hier können betroffene Personen die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst mit der finanziellen Bezuschussung der Pflegekassen bezahlen, allerdings im Bereich der Selbstversorgung. Leistungen für die Körperpflege gehören allerdings nicht dazu. Dies gilt zum Beispiel für das An- und Ausziehen, für die große und kleine Toilette sowie für die Dusche. Diese Leistungen lassen sich mit der sogenannten Pflegesachleistung finanzieren.

      Wie lassen sich die Pflegeleistungen einfordern?

      Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

      Grundsätzlich wird der Entlastungsbetrag nur rückwirkend ausgezahlt. Anders ausgedrückt: Erst, nachdem Pflegender und Pflegebedürftiger eine Leistung in Anspruch genommen haben, zahlt ihnen die Pflegekasse den Zuschuss aus. Bleibt ein Beitrag einmal ungenutzt, ist er deshalb aber noch nicht verfallen. Er lässt sich rückwirkend geltend machen. Erst nach einiger Zeit verliert er seine Gültigkeit. Dies trifft auf alle finanziellen Ansprüche aus dem laufenden Kalenderjahr zu, aber auch auf alle finanziellen Ansprüche aus dem Vorjahr. Doch Vorsicht: Ansprüche aus dem vergangenen Jahr können Sie nur bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend einfordern. Danach erlischt der Anspruch. So sind Pflegende und Pflegebedürftige dazu angehalten, bis spätestens zum 30. Juni des nächsten Jahres alle Rechnungen über beanspruchte Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse einzureichen.

      Einfach zusammengefasst: Sie müssen die Entlastungsbeiträge nicht jeden Monat vollständig aufbrauchen. Alles, was übrig bleibt, übertragen Sie in die kommenden Monate. Noch bis zur Mitte des folgenden Kalenderhalbjahres können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen.

      Wie sieht es mit dem Entlastungsbetrag für Privatpersonen aus?

      Der finanzielle Zuschuss der Pflegekasse lässt sich prinzipiell nicht an Privatpersonen übertragen. Selbst Angehörige, die Familienmitglieder zu Hause betreuen und pflegen, sind nicht dazu berechtigt. Schließlich dient die Unterstützung in erster Linie der pflegebedürftigen Person. Der monatliche Beitrag in Höhe von 125 Euro soll ihr das Alltagsleben erleichtern.

      Eine Ausnahme: Ist die Privatperson für einen anerkannten sozialen Helfer- oder Nachbarschaftsdienst tätig, lässt sie sich womöglich von der Pflegeleistung bezahlen. In diesem Fall lässt sich die Leistung über den jeweiligen Dienst abrechnen.

      Lässt sich der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe privat einsetzen? Prinzipiell ist dies nicht möglich. Zwar darf die Pflegeleistung der Unterstützung im Haushalt dienen. Allerdings ist nicht jede Haushaltshilfe anerkannt. Nur von der zuständigen Pflegekasse geprüfte Hilfskräfte lassen sich von dem Beitragsgeld bezahlen. Ob eine Hilfskraft anerkannt ist oder nicht, können Sie einfach und schnell bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Sie führt eine Liste über alle professionellen Dienste und Dienstleister, die sie offiziell als Haushaltshilfe für pflegebedürftige Menschen einstuft.

      Gut zu wissen: Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform verabschiedet, den sogenannten Umwandlungsanspruch. Das Prinzip: Bisher konnten Sie bis zu 40 Prozent vom nicht aufgebrauchten Pflegesachleistungsbetrag in Entlastungsleistungen umwandeln. Seit dem 01.01.2022 funktioniert die Umwandlung nun noch schneller und einfacher. Ein eigener Antrag ist nun nicht mehr notwendig.

      Wie erheben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag in der Pflege?

      Für die Pflegeleistung ist kein eigener Antrag nötig. Im Prinzip hat jeder Mensch mit offiziell anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Genau wie bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen kümmert sich die zuständige Pflegekasse um die Auszahlung des monatlichen Zuschusses. Hat eine pflegebedürftige Person eine Leistung in Anspruch genommen, zahlt ihr die Kasse den bereits bezahlten Betrag rückwirkend aus.

      Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

      Das Konzept ist simpel: Wünschen Sie sich eine Erstattung für eine Pflegeleistung, so gehen Sie zunächst in finanzielle Vorleistung. Sie bestellen den Dienst und bezahlen ihn. Die Rechnung bewahren Sie gut auf. Achten Sie stets auf eine exakte Auflistung von Leistung und Preis. Sie müssen auf der Quittung eindeutig nachvollziehbar sein.
      Anschließend reichen Sie die Belege bei der Pflegekasse ein. Eingehend prüfen die zuständigen Mitarbeiter die Quittungen. Steht Ihnen die Pflegeleistung zu, erhalten Sie umgehend eine Erstattung. Wichtig: Die erste Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse abgeben, ist gleichzeitig auch die Antragstellung auf die Pflegeleistungen.

      Entlastungsleistung/en für ein selbstbestimmteres Leben

      Mit dem monatlichen Zuschuss von 125 Euro gewinnen Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung ein Stück Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zurück. Die Pflegekasse unterstützt sie finanziell bei essenziellen Leistungen, die das Leben lebenswerter machen. Das reicht von der Kurzzeitpflege über warme Mahlzeiten bis hin zu sozialen Gruppenaktivitäten wie Singen oder Basteln. Auch bei Unterstützung im Haushalt oder bei Behördengängen oder Arztbesuchen machen sich die Entlastungsleistungen bezahlt – aber natürlich nur, wenn die Dienste oder Dienstleistungen von der Pflegekasse anerkannt sind. Privatpersonen nämlich haben keinen Anspruch auf die Förderung, selbst dann nicht, wenn sie einen Angehörigen zu Hause betreuen.

      Quellenangaben:

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      Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

      Pflegekurse

      Anspruch auf Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI geltend machen

      Senioren, aber auch junge Pflegebedürftige, profitieren vom gewohnten Umfeld. Doch die Pflege zu Hause ist nicht immer einfach. Für Angehörige ohne Vorkenntnisse gibt es den Anspruch auf Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Kenntnisse Sie durch welchen Pflegekurs erhalten und wie sich die Kosten sowie die Kostendeckung gestaltet.

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        Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

        Voraussetzungen für die Pflege von Angehörigen & Pflegebedürftigen

        Die Entscheidung für die häusliche Pflege von Angehörigen ist eine schwerwiegende Entscheidung. Das notwendige Praxiswissen haben nur wenige Menschen, die sich für diesen Schritt entscheiden. Um die Pflege von Angehörigen Zuhause zu erleichtern, können Pflegekurse und Pflegeschulungen die Wissensgrundlage schaffen. Nach § 45 SGB XI können die Kurse von pflegenden Angehörigen, aber auch von ehrenamtlich Engagierten aus dem persönlichen Umfeld des Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich darüber hinaus auf unserer Webseite über unseren Ratgeber zur Pflege von Angehörigen.

        Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

        Für wen eignen sich Pflegekurse?

        Die Pflegekurse für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche eignen sich für alle Menschen, die Grundwissen über die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld erwerben möchten. Dabei geht es vor allem um Hilfestellung in der sogenannten Grundpflege. Es gibt jedoch auch Kurse, die sich mit spezifischen Anforderungen auseinandersetzen, um den individuellen Angehörigen optimal in der Pflege zu begleiten. Auch werden Aspekte wie der Selbstschutz durch richtige Hebevarianten oder der Umgang mit Demenz-Patienten in spezialisierten Kursen erläutert.

        Welche Vorteile bietet die Absolvierung eines Pflegekurses?

        Welche Vorteile bietet die Absolvierung eines Pflegekurses?

        Pflegekurse bieten grundlegendes Wissen für Menschen, die keine Pflegekenntnisse besitzen, jedoch Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen und unterstützen möchten. Da das Fehlen notwendiger Kenntnisse in der professionellen Pflege schnell zu Unsicherheit führt, bietet ein Pflegekurs erste Erfahrungen, hilfreiche Tipps und wichtige Hinweise, worauf zu achten ist. Hierdurch erhalten pflegende Angehörige mehr Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen im Pflegealltag.

        Wer bietet Pflegekurse für Angehörige und Pflegende an?

        Anbieter für Pflegekurse finden sich heute in nahezu allen Städten sowie in vielen ländlichen Regionen. Zumeist bieten Kranken- und Pflegekassen Auskunft zu lokalen Einrichtungen, beispielsweise Pflegestützpunkte, Sozialstationen, Pflegeeinrichtungen oder auch örtliche Volkshochschulen, welche Kurse in der Basispflege und für die Pflege von Angehörigen im eigenen Zuhause anbieten. Auch im Internet lässt sich vielfältiges Wissen rund um die Pflege in Onlinekursen erzielen. Jedoch bieten lokale Kurse meist ein größeres Spektrum an praktischen Tipps und Hinweisen für den Pflegealltag.

        Arten von Pflegekursen

        Der Pflegebedarf im häuslichen Bereich kann sehr individuell sein. Entsprechend gibt es sowohl grundlegende Basiskurse für pflegende Angehörige als auch spezialisierte Kurse, die auf besondere Anforderungen im Pflegealltag eingehen. Welcher Pflegekurs für Sie der Richtige ist, hängt dabei von den erforderlichen Pflegemaßnahmen ebenso ab wie von der Art des Pflegebedarfs. So unterscheidet sich die häusliche Pflege von Angehörigen mit motorischen Einschränkungen und damit verbundenen Assistenzen bei der Grundpflege von der für Pflegebedürftige, die körperlich fit und aktiv sind, jedoch mit Einschränkungen wie einer Demenz betroffen sind.

        Pflegekurse

        Öffentliche Pflegekurse

        Öffentliche Pflegekurse stehen allen Interessenten offen, die in der häuslichen Pflege aktiv werden wollen. Die Gruppen bieten dabei nicht nur die Vermittlung aller Grundlagen für die Pflege von Angehörigen, sondern ermöglichen auch den Austausch mit anderen Menschen, die sich für die Pflege von Angehörigen entschieden haben. Hierdurch ist die Besprechung individueller Sorgen und Probleme deutlich vereinfacht.

        Pflegekurse

        Individuelle & Einzel-Pflegekurse

        Individuelle und Einzel-Pflegekurse werden von professionellen Pflegekräften geführt, die im vertrauten Umfeld der zu pflegenden Person die wichtigen Grundlagen für die Alltagsversorgung vermitteln. Dabei können individuelle Fragen zum Einsatz von Hilfsmitteln besprochen und erlernt, aber auch spezifische Anforderungen erläutert werden. Diese Kursart eignet sich vor allem für pflegende Angehörige, die zu den Zeiten regulärer Pflegekurse nicht können.

        Pflegekurse

        Online-Pflegekurse

        Online-Pflegekurse informieren vorrangig über die Grundlagen, können in spezifischen Situationen jedoch ebenfalls wertvolle Tipps und Hinweise liefern. Der Vorteil liegt in der meist flexiblen Lernzeit, die bei Videokursen frei eingeteilt werden kann. Der Nachteil liegt hingegen in der Einschränkung der Kommunikation mit dem Kursleiter, die via Email oder Telefonaten ergänzt werden muss. Mitunter werden auch über Live-Chats und Streaming Online-Pflegekurse angeboten, welche dem Teilnehmer die persönliche Kontaktaufnahme vereinfachen, um individuelle Fragen zu klären.

        Pflegekurse

        Spezialkurse für die Pflege

        Spezialisierte Pflegekurse nehmen sich den Besonderheiten im Umgang mit anspruchsvollen Pflegesituationen an. Entsprechend liegt der thematische Schwerpunkt auf der Spezialisierung, beispielsweise im Bereich der Schwerstbehindertenpflege, im Umgang mit technischen Pflegehilfsmitteln oder medizinischer Technologie wie die Bedienung von Beatmungsgeräten oder in Anforderungen, die spezifische Erkrankungen wie zum Beispiel COPD, Demenz oder Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) sowie Multiple Sklerose. Auch Kurse für besondere Patienten wie Kinder und Unfallopfer können hilfreich sein, da diese weiterführende Aspekte der Pflege in den Kursinhalten einbinden.

        Inhalte von Pflegekursen

        Die Inhalte von Pflegekursen umfassen in der Regel zunächst die Grundlagen der Pflege. Hierzu zählen beispielsweise

        • Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
        • Haut- und Körperpflege
        • Kontrolle der Vitalfunktionen und Krankheitsparameter ( u.a. Blutzuckerspiegel)
        • Prophylaxen und Dokumentation wichtiger Faktoren
        • Lagerungstechniken, Lagerungsmöglichkeiten
        • Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie die Versorgung bei Drainagen, Kathetern, Sonden, Stomata
        • Aspekte bei Blasen- und Darminkontinenz
        • Einsatz von Kommunikationshilfen
        • Förderung der Selbständigkeit, Mobilisierung
        • Umgang mit Demenz-Patienten
        • Grundlagen in rechtliche Themen zur Sozial- und Pflegeversicherung
        • Selbstfürsorge für pflegende Angehörige körperlich (rückenschonende Arbeitsweisen) und seelisch (Stressausgleich, Entlastung)

        Kosten von Pflegekursen

        Für eine Pflegeperson ist die Teilnahme an einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI kostenfrei. Die Höhe der Kosten kann variieren, wird jedoch in den meisten Fällen direkt von der Pflegekasse bezahlt, weshalb keine Kursgebühr anfällt. In Einzelfällen kann der Kostenbeitrag zunächst durch Sie zahlbar sein. Durch Vorlage der Kostennote wird der Betrag jedoch anschließend von der Pflegekasse erstattet.

        Wer übernimmt die Kosten für einen Pflegekurs?

        Wer uebernimmt die Kosten fuer einen Pflegekurs
        Pflegekurse

        Die Kosten für einen Pflegekurs werden von der Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen. Fragen Sie entsprechend schon in der Vorbereitung für die häusliche Pflege von Angehörigen bei den entsprechenden Stellen nach einer Kostenübernahme. Auch als ehrenamtliche Pflegehilfe können Sie kostenfrei einen solchen Kurs machen, wenn die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Ihnen die Kostenübernahme zusichert.

        Pflegekurse für pflegende Angehörige immer sinnvoll

        Eine Pflegeperson, die Angehörige mit einem Pflegegrad und besonderem Pflegeaufwand begleitet, kann über Pflegeschulungen und Pflegekurse wichtige Grundlagenkenntnisse sammeln, die im praktischen Alltag weiter helfen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für örtliche Schulungen und Online-Pflegekurse gleichermaßen, um Sie bei Ihrer anspruchsvollen Aufgabe im häuslichen Umfeld zu unterstützen. Nehmen Sie die Möglichkeit für einen Pflegekurs in Ihrer Nähe in Anspruch, um erhöhte Sicherheit bei Problemen und Herausforderungen zu erlangen und neben der praktischen Pflege auch die Selbstfürsorge als pflegender Angehöriger zu erlernen.