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Pflegegrad 4 – Alles Wichtige auf einen Blick

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    Was ist Pflegegrad 4?

    Der Pflegegrad 4 ist eine von fünf Einstufungen, die seit 2017 als sogenannte Pflegegrade die Pflegebedürftigkeit von Menschen mit Pflegebedarf und damit verbundene Leistungen darlegt. Die Einstufung erfolgt nach einem Gutachten durch die Pflegekasse, um mit angepassten Leistungen und Hilfestellungen die Pflege im Alltag zu erleichtern. Wir informieren Sie über alle wichtigen Aspekte rund um den Pflegegrad 4.

    Wie wird Pflegegrad 4 definiert?

    Bis 2017 wurde der Pflegebedarf nach täglicher Pflegezeit berechnet und in den Pflegestufen 1 bis 3 eingeteilt. Seit der Umstellung auf die Pflegegrade 1 bis 5 wird der Pflegebedarf nach § 15 SGB XI (§ 15 Elftes Sozialgesetzbuch) über die Analyse des Allgemeinzustandes des pflegebedürftigen Menschen mittels der Einschränkung des Betroffenen im Alltag zugeteilt. Bei Pflegegrad 4 liegen seit oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate schwerste Beeinträchtigungen im Alltag vor, welche die Fähigkeiten und / oder die Selbständigkeit der Person beeinträchtigen.

    Wann erhält man Pflegestufe 4?

    Die Pflegestufe 4 wird auf Antrag an die Pflegekasse zur Einstufung in einen Pflegegrad gewährt, wenn das für die Prüfung notwendige Gutachten entsprechenden Bedarf aufweist. Das Gutachten beruht auf der Kombination von sechs Modulen, welche die unterschiedlichen Alltagsbereiche der pflegebedürftigen Person durchleuchtet. Zeigt das aus den Ergebnissen resultierende Gutachten einen Pflegebedarf durch “schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit”, kann die Pflegekasse die Einstufung in Pflegestufe 4 zuweisen.

    Welche Vorteile erhält man durch den Pflegegrad 4?

    Durch die Zuweisung von Pflegegrad 4 durch die Pflegekasse entstehen unterschiedliche Ansprüche auf Leistungen, die als Barauszahlungen oder Kostenerstattung für den Bedarf des pflegebedürftigen Menschen eingesetzt werden.

    Hierzu zählen neben den Kosten für Materialien und Hilfsmitteln auch die Kosten für professionelle Unterstützung durch Pflegekräfte oder die Unterbringung in einem Alten- bzw. Pflegeheim. Die Höhe der Kostenübernahme und Zahlungen richtet sich nach der Höhe der Pflegegradeinstufung und können je nach Pflegegrad variieren oder gleichbleibend sein.

    Pflegegrad 4

    Abgrenzung von Pflegegrad 4 zu 3 & 5

    Die Pflegegrade 3 und 5 werden durch die Pflegekasse bei einer Gesamtpunktezahl von 45,5 bis unter 70 beziehungsweise von 90 bis 100 Punkten zugeteilt.

    Die Abgrenzung in der Definition liegt bei Pflegegrad 3 in der “starken Beeinträchtigung der Selbständigkeit”, bei Pflegegrad 5 in der “höchsten Beeinträchtigung der Selbständigkeit”.

    Was verändert sich bei der Hochstufung von Pflegegrad 3 auf 4?

    Durch die Hochstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 erhöht sich in verschiedenen Bereichen der Leistungsanspruch, da die Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 4 als höher angesehen wird. Somit erhöhen sich die Leistungen in Bezug auf

    Pflegegeld von 572 Euro / Monat
    auf 764 Euro pro Monat

    Pflegesachleistungen von 1.431 Euro / Monat
    auf 1.778 Euro / Monat

    Tages- und Nachtpflege von 1.298 Euro / Monat
    auf 1.612 Euro / Monat

    vollstationäre Pflege von 1.262 Euro / Monat
    auf 1.775 Euro / Monat

    Wie unterscheidet sich der Pflegegrad 4 von der Pflegestufe 5?

    Die Einstufung in Pflegegrad 5 weist einen höheren Pflegebedarf auf als bei Pflegegrad 4. Die Leistungen liegen somit bei Pflegegrad 4 niedriger als bei Pflegegrad 5, der als Höchsteinstufung auch den höchsten Leistungsanspruch für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mitbringt. Bei einer Höherstufung auf Pflegegrad 5 würden sich die Leistungsansprüche wie folgt erhöhen:

    Pflegegeld von 764 Euro pro Monat
    auf 946 Euro pro Monat

    Pflegesachleistungen 1.778 Euro / Monat
    auf 2.200 Euro pro Monat

    Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro / Monat
    auf 1.995 Euro pro Monat

    Vollstationäre Pflege 1.775 Euro / Monat
    auf 2.005 Euro pro Monat

    Voraussetzungen für Pflegegrad 4

    Um einen Pflegegrad 4 für eine zu pflegende Person zu erhalten und die daraus resultierenden Leistungen zu beanspruchen, ist ein Antrag auf eine Pflegegrad-Einstufung oder ein Antrag auf Höherstufung bei einem bereits vorliegenden Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen.

    Bei der Prüfung des Bedarfs wird unter anderem über einen Besuch von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes ein Gutachten erstellt, welches mit einem Kriterienkatalog unterschiedliche Lebensbereiche prüft und bis zu 100 Punkte zuteilt. Das Gutachten wird von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen erstellt. Der Kriterienkatalog hinterfragt dabei die Fähigkeit zur

    • Selbstversorgung (fließt zu 40 Prozent in die Gesamtberechnung ein),
    • Kognitive Fähigkeiten und Kommunikation (15 Prozent),
    • Mobilität (10 Prozent),
    • Alltagsgestaltung und Sozialkontakte (15 Prozent) sowie die
    • Bewältigung und der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent).
      Insgesamt können in den unterschiedlichen Bereichen bis zu 100 Punkte ereicht werden. Liegt die Endpunktzahl der Prüfung zwischen 70 und 90 Punkten, wird der pflegebedürftige Mensch in den Pflegegrad 4 eingestuft.
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    Leistungen bei Pflegegrad 4

    Mit der Zuteilung von Pflegegrad 4 haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf zahlreiche Leistungen durch die Pflegekasse. Teilweise werden die Leistungen als Geldleistungen ausgezahlt, teilweise in Form von Zuschüssen oder in einer Kombination aus Geld- und Pflegesachleistungen zur Auszahlung gebracht.

    Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?

    Zu den Geldleistungen und Zuschüssen bei Pflegegrad 4 zählen

    1. Pflegegeld in Höhe von 764 Euro / Monat bei Pflege durch Angehörige
    2. Pflegesachleistungen von bis zu 1.778 Euro / Monat (Unterstützung durch Pflegedienst)
    3. Zuschuss zu Tages- und Nachtpflege (teilstationär) 1.693 Euro / Monat
    4. Zuschuss zu vollstationärer Pflege 1.776 Euro / Monat zzgl. Leistungszuschlag

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

    Das Pflegegeld kann beantragt werden, wenn die häusliche Pflege durch pflegende Angehörige übernommen wird. Pflegesachleistungen gelten hingegen als alle Leistungen, die durch einen Pflegedienst im häuslichen Umfeld angenommen werden. Die Zuschüsse und Ansprüche bei Pflegegrad 4 unterscheiden sich zudem bei der häuslichen und der stationären Pflege. In der häuslichen Pflege können unterschiedliche Regelungen beantragt werden, um die Leistungsansprüche individuell passend geltend zu machen.

    Kombination von Geld- und Sachleistungen bei Pflegegrad 4

    Werden Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4 in Höhe von bis zu 1.778 Euro im Monat nicht vollumfänglich in Anspruch genommen, kann die Differenz zwischen den entstandenen Kosten und dem Anspruchsbetrag auch als Ergänzung zum Pflegegeld ausgezahlt werden, um die Kosten weiterführende Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person zu decken.

    Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

    Als Kurzzeitpflege wird die kurzzeitige Pflege von pflegebedürftigen Personen in einer Einrichtung bezeichnet. Die Pflegekasse bezuschusst bei Pflegegrad 4 die Kosten für bis zu 8 Wochen im Jahr, höchstens jedoch bis zu 1.774 Euro jährlich.

    Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

    Die Verhinderungspflege wird durch die Pflegekasse mit bis zu 806 Euro im Jahr für maximal 6 Wochen bezuschusst. Hierdurch sollen pflegende Angehörige entlastet werden, welche im häuslichen Umfeld pflegen, jedoch selbst durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert sind.

    Kombination von Kurzzeit- & Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

    Wenn individuelle Erfordernisse es nötig machen, können die Zuschüsse für Kurzzeit- und Verhinderungspflege auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 3.386 Euro für die Kurzzeitpflege, wenn die 1.612 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wurden. Sollen Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege eingesetzt werden, können Kostenübernahmen von bis zu 806 Euro "verschoben" werden, wodurch für die Verhinderungspflege in diesem Fall bis zu 2.418 Euro in Anspruch genommen werden können. Die Kombination und die Verwendung von Zuschüssen für von einer Pflegeart in die andere müssen individuell beantragt werden.

    Tages- & Nachtpflege bei Pflegegrad 4

    Für die Tags- & Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 4 bis zu 1.612 Euro pro Monat als Leistungen zur Verfügung, um als ambulante Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung in Anspruch genommen zu werden. Hierdurch soll die gute Betreuung im häuslichen Umfeld individuell und nach Bedarf unterstützt werden.

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    Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege für Pflegegrad 4

    Werden Menschen mit Pflegegrad 4 im häuslichen Umfeld gepflegt, stehen neben den bereits genannten Leistungen weiterführende Zuschüsse und Hilfsleistungen zur Verfügung. Hierzu zählen nach individuellen Ansprüchen unter anderem

    1. die Kostenübernahme für Pflegekurse
    2. die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe
    3. Zuschüsse für die Wohnraumanpassung mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme
    4. Zuschüsse in Höhe von bis zu 25 Euro für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

    Darüber hinaus bietet die Pflegekasse für pflegende Angehörige einen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro / Monat sowie die Möglichkeit der Beantragung von Lohnersatzleistungen, wenn für die Pflege von Angehörigen die eigene Berufstätigkeit reduziert werden muss.

    Leistungen bei stationärer und teilstationärer Pflege für Pflegegrad 4

    Ist eine teilstationäre Pflege nötig, erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 bis einen Zuschuss von bis zu 1.693 Euro / Monat sowie bei stationärer Pflege einen Zuschuss von 1.776 Euro / Monat zzgl. einem Leistungszuschlag in Höhe von

    15% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb dem ersten Jahr

    30% des Pflegekosten-Eigenanteils, bei mehr als 12 Monate in einer Einrichtung,

    50% des Pflegekosten-Eigenanteils, bei mehr als 12 Monate in einer Einrichtung

    75% des Pflegekosten-Eigenanteils, bei mehr als 12 Monate in einer Einrichtung

    Zudem werden nach (§ 39e SGB V) die Kosten für eine bis zu zehn Tage andauernde Übergangspflege gezahlt, wenn eine erhöhte Krankenpflege unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nötig ist.

    Pflegehilfsmittel für Pflegestufe 4

    Allen pflegebedürftigen Menschen ab einer Zuteilung von Pflegegrad 1 steht eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Die oft als Pflegehilfsmittel-Paket bezeichnete Leistung wird mit monatlich 40 Euro bezuschusst und wird auf Antrag von der Pflegekasse übernommen. Die Zusammenstellung kann nach dem individuellen Bedarf somit auch bei Pflegegrad 4 erfolgen. Bestellen Sie Ihr Pflegehilfsmittelpaket direkt auf unserer Seite.

    Wann sollte der Pflegegrad hochgestuft werden?

    Erhöht sich der Pflegebedarf einer pflegebedürftigen Person nachhaltig und dauerhaft, ist ein Antrag auf Hochstufung zumeist sinnvoll. Ein Pflegetagebuch mit ausführlicher Dokumentation ist hilfreich, um bei der erneuten Prüfung durch die Gutachter des Medizinischen Dienstes stichhaltige Argumente darlegen zu können.

    Kann man Widerspruch gegen Pflegegrad 4 einlegen?

    Gegen jede Pflegegrad-Einstufung kann innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides der Pflegekasse Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch bedarf einer stichhaltigen Begründung, die bei Bedarf jedoch auch nachgereicht werden kann. Die Begründung kann sich auf formale Fehler im Bescheid, aber auch auf inhaltliche Fehler im Gutachten und der Bewertung bezogen werden. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zum Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung.

    Pflegekurse & Beratung für Angehörige und Pflegebedürftige

    Pflegekurse und Beratungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige stehen allen zu, die einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben. Die Kosten für Beratungen und Pflegekurse werden meist direkt von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen oder können nach Vorlage des Zahlbeleges erstattet werden.

    Pflegegrad 4 beantragen

    Der Antrag auf die Einstufung in den Pflegegrad 4 ist an die Pflegekasse zu stellen. Antragsteller kann je nach vorliegender Situation der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Pflegeperson sein. Lesen Sie mehr über die Antragstellung in unserem Beitrag zur Pflegegrad-Einstufung oder direkt auf der Webseite der zuständigen Pflegekasse, die Ihnen alle wichtigen Aspekte rund um die Antragstellung erläutert.

    Wie & Wo beantrage ich zusätzliche Geldleistungen bei Pflegegrad 4?

    Durch die Zuteilung auf den Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf diverse Leistungen. Um diese Leistungen jedoch in Anspruch nehmen zu können, müssen sie direkt bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen über die Antragstellung angefordert werden.

    Vielfältige Leistungen zur Verbesserung des Alltags bei Pflegegrad 4

    Die vielfältigen Leistungsansprüche bei Pflegegrad 4 unterstützen die bestmögliche Förderung des Lebensalltages von pflegebedürftigen Menschen mit schweren Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit. Informieren Sie sich daher über die individuellen Geld- und Sachleistungen, die Sie für Ihre Pflege oder als pflegende Angehörige für die Alltagsbewältigung Ihrer Lieben erhalten können.

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    Pflegebox AOK Gesundheitskasse

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Krebspflege

    In der heutigen Zeit, in der die Pflege von Angehörigen immer mehr in den Fokus rückt, bieten die Pflegebox AOK Gesundheitskasse von box4pflege eine enorm wertvolle Unterstützung. Hierbei handelt es sich um Pflegeboxen mit wichtigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die den Pflegealltag erleichtern. Doch welche Pflegehilfsmittel werden von der AOK-Pflegekasse übernommen? Wie kann die Kostenübernahme beantragt werden und wie oft kann dies geschehen? Diese Fragen und mehr beantworten wir in diesem ausführlichen Artikel.

    Inhaltsverzeichnis Pflegebox AOK Gesundheitskasse

      Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK-Pflegekasse?

      Die Pflegehilfsmittel-Liste der AOK

      Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu gehören beispielsweise:

      Bettschutzeinlagen

      Diese saugfähigen Einlagen schützen das Bett vor Verschmutzungen und Feuchtigkeit. Sie sind für den einmaligen Gebrauch gedacht und erleichtern die tägliche Pflege erheblich.

      Händedesinfektions-mittel

      Ein unerlässliches Hilfsmittel in der Pflege, das zur Reduzierung von Bakterien und Viren auf den Händen dient. Es bietet sowohl dem Pflegenden als auch dem Pflegebedürftigen Schutz vor Infektionen.

      Flächendesinfektions-mittel

      Dieses Produkt dient zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Gegenständen, die regelmäßig berührt werden. Es trägt dazu bei, die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.

      Einmalhandschuhe

      Sie sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und schützen sowohl die pflegende Person als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen und Infektionen während der Pflege.

      Fingerlinge

      Diese kleinen, über die Finger gezogenen Schutzhüllen dienen zur hygienischen Durchführung bestimmter Pflegetätigkeiten und reduzieren das Risiko einer Kreuzkontamination.

      Mundschutz

      Er schützt vor Tröpfcheninfektionen und ist besonders wichtig, wenn der Pflegebedürftige an einer Atemwegserkrankung leidet.

      Schutzschürzen

      Sie schützen die Kleidung der pflegenden Person vor Verschmutzungen und können nach Gebrauch einfach entsorgt werden.

      Diese Pflegehilfsmittel sind speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen zugeschnitten, um den Pflegealltag so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.

      AOK Pflegebox – eine rundum Versorgung

      Die Pflegebox AOK, bereitgestellt durch box4pflege, enthält alle oben aufgelisteten Pflegehilfsmittel. Unsere Mission ist es, Ihnen die Pflege zu erleichtern und eine lückenlose Versorgung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln sicherzustellen.

      Die Box wird Ihnen monatlich direkt an die Haustür geliefert, sodass Sie stets gut versorgt sind, ohne zusätzlichen Aufwand für den Einkauf oder das Aufsuchen einer Apotheke. Darüber hinaus kümmern wir uns bei box4pflege um alle Formalitäten, einschließlich der Beantragung der Kostenübernahme bei der AOK. Damit sparen Sie wertvolle Zeit und Energie, die Sie stattdessen in die Pflege und Betreuung Ihrer Angehörigen investieren können. Es ist uns wichtig, dass Sie es so einfach wie möglich haben, während Sie sich um Ihre Liebsten kümmern.

      aok pflegebox

      Wie beantrage ich die Kostenübernahme der Pflegebox bei der AOK?

      Die Antragsstellung für die AOK Pflegebox – Mit box4pflege kinderleicht

      Die Beantragung der Kostenübernahme für die Pflegebox AOK kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch mit box4pflege wird diese Aufgabe erheblich vereinfacht. Sie müssen sich nicht selbst mit Formularen und Anträgen auseinandersetzen. Wir übernehmen das für Sie und stellen sicher, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um den Antrag korrekt einzureichen.

      Unterstützung durch box4pflege – Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab

      Bei box4pflege liegt uns Ihr Wohlbefinden am Herzen. Daher bieten wir Ihnen nicht nur hochwertige Pflegeboxen, sondern kümmern uns auch um die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse. Sie müssen sich nicht durch den Bürokratiedschungel kämpfen. Unser erfahrenes Team nimmt Ihnen diese Arbeit ab und sorgt dafür, dass Ihr Antrag auf Kostenübernahme reibungslos und zügig bearbeitet wird. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren, während wir den Rest erledigen.

      Wie oft kann ich die Kostenübernahme einer neuen Pflegebox bei der AOK beantragen?

      Einmalige Antragstellung für dauerhafte Versorgung

      Die gute Nachricht ist: Die Antragstellung für die Pflegebox der AOK muss nur einmal erfolgen. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, gilt diese Genehmigung solange die Pflegebedürftigkeit vorliegt und der Pflegebedürftige bei der AOK versichert ist. Das bedeutet, Sie müssen sich nicht jeden Monat erneut um die Beantragung kümmern, sondern erhalten automatisch eine neue Box mit Pflegehilfsmitteln. Mit box4pflege wird die Pflege zuhause erheblich vereinfacht und Sie können sicher sein, dass Sie beständig gut versorgt sind.

      Unser Service für Sie – Nahtlose Versorgung

      Wir bei box4pflege setzen alles daran, Ihnen den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten. Nach der einmaligen Beantragung und Genehmigung kümmern wir uns um den regelmäßigen Versand Ihrer Pflegebox. Dies bedeutet, dass Sie jeden Monat pünktlich Ihre neue Pflegebox erhalten, ohne dass Sie sich um zusätzliche Beantragungen oder den Versand kümmern müssen. Mit box4pflege können Sie sich voll und ganz darauf verlassen, dass Sie durchgehend mit den notwendigen Pflegehilfsmitteln versorgt sind, solange die Pflegebedürftigkeit vorliegt und der Pflegebedürftige bei der AOK versichert ist. Unser Ziel ist es, Ihnen den Pflegealltag so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

      Unser Service: Wir übernehmen die Abwicklung für Sie

      Bei box4pflege bieten wir Ihnen einen besonderen Service an: Wir übernehmen den kompletten Abwicklungsprozess mit den Pflegekassen für Sie. Das bedeutet, wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme für Sie, kommunizieren mit der Pflegekasse und kümmern uns um die notwendige Dokumentation. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren.

      Zu unseren Pflegeboxen

      Übernimmt die AOK genauso viel wie andere Pflegekassen?

      Die Kostenübernahme durch die AOK

      Die AOK-Pflegekasse übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Dieser Betrag entspricht dem, den auch andere Pflegekassen übernehmen.

      Vergleich mit anderen Pflegekassen

      Im Vergleich zu anderen Pflegekassen bietet die AOK den gleichen Umfang an Kostenübernahme an. Allerdings kann der Service, der bei der Beantragung und Bereitstellung der Pflegehilfsmittel geboten wird, variieren. Hier punktet box4pflege mit einem Rundum-Service.

      Wie unterscheidet sich die Kostenübernahme von anderen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bei der AOK?

      Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Unverzichtbar im Pflegealltag

      Pflegehilfsmittel zum Verbrauch spielen eine wesentliche Rolle in der täglichen Pflege von bedürftigen Personen. Sie sind Produkte, die regelmäßig verbraucht und deshalb wiederholt nachgekauft werden müssen. Dazu zählen Artikel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und vieles mehr.

      Diese Hilfsmittel dienen dazu, die Hygiene zu gewährleisten, den Pflegebedürftigen zu schützen und gleichzeitig den Pflegenden die Arbeit zu erleichtern. Sie sind daher unverzichtbar im Pflegealltag.

      Das Bewusstsein dafür, wie wichtig diese Produkte sind, hat dazu geführt, dass die gesetzlichen Pflegekassen, einschließlich der AOK, die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernehmen. Die AOK übernimmt diese Kosten bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat.

      Diese finanzielle Unterstützung bedeutet, dass Sie oder Ihre Angehörigen keinen finanziellen Druck verspüren müssen, um Zugang zu diesen wichtigen Pflegehilfsmitteln zu haben. Mit der Unterstützung der AOK und dem Service von box4pflege können Sie sicher sein, dass Sie kontinuierlich mit den benötigten Pflegehilfsmitteln versorgt werden.


      Andere Pflegehilfsmittel – Umfangreiche Unterstützung
      durch die AOK

      Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bietet die AOK auch die Übernahme von Kosten für weitere Pflegehilfsmittel an. Dazu zählen beispielsweise technische Hilfsmittel wie Gehhilfen, Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifter. Diese Hilfsmittel sind darauf ausgerichtet, die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu verbessern und den Pflegenden die Arbeit zu erleichtern.

      Die Kostenübernahme dieser Pflegehilfsmittel durch die AOK erleichtert den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich. Sie bieten eine entscheidende Unterstützung und können die Lebensqualität des Pflegebedürftigen maßgeblich verbessern.

      Für diese Pflegehilfsmittel muss jedoch ein separater Antrag bei der AOK gestellt werden. Bei der Antragstellung wird geprüft, ob das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und einen praktischen Nutzen im Alltag hat. Es ist wichtig zu beachten, dass bei manchen Hilfsmitteln eine Zuzahlung notwendig sein kann, abhängig von den individuellen Umständen.

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      Trotz dieser eventuellen Zuzahlungen sind diese Hilfsmittel eine wertvolle Ressource, die den Pflegealltag erheblich erleichtern kann.

      Wer kann bei der AOK Pflegehilfsmittel beantragen?

      Anspruchsberechtigte Personen – Pflege zuhause als Voraussetzung

      Grundsätzlich hat jede pflegebedürftige Person, die Mitglied bei der AOK ist und mindestens Pflegegrad 1 besitzt, Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass dieser Anspruch für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt, wenn die Pflege ambulant, also im häuslichen Umfeld, erfolgt.

      Die Pflege zu Hause bringt besondere Herausforderungen mit sich, die mit den passenden Pflegehilfsmitteln gemeistert werden können.

      Sollten Sie oder Ihre Angehörigen also zu Hause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 1 besitzen, können Sie sich sicher sein, dass Sie bei der AOK Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel haben. Mit der Unterstützung von box4pflege ist der Antragsprozess schnell und unkompliziert erledigt.

      Beantragung durch Angehörige

      Die Beantragung der Pflegehilfsmittel kann auch durch Angehörige erfolgen, wenn sie die pflegebedürftige Person betreuen.

      Wie viel übernimmt die AOK-Pflegekasse?

      Umfassende Kostenübernahme durch die AOK – ein finanzieller Puffer für Pflegebedürftige

      Die Unterstützung, die die AOK bietet, ist in ihrer Höhe klar definiert: Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass diese Kostenübernahme sich speziell auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezieht.

      Dieser Betrag kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen, besonders für Personen, die auf eine langfristige Pflege angewiesen sind. Die Übernahme der Kosten durch die AOK ermöglicht es, dass die benötigten Pflegehilfsmittel kontinuierlich und ohne finanzielle Sorgen bereitgestellt werden können.

      Es ist zu beachten, dass zusätzlich zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch auch andere Pflegehilfsmittel von der AOK bezuschusst werden können. Hierzu gehören beispielsweise technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Gehhilfen.

      Die AOK setzt sich damit für eine umfassende Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein. Mit box4pflege als Ihrem Partner wird der gesamte Prozess noch einfacher und effizienter, da wir uns um die Abwicklung mit der Pflegekasse kümmern und Ihnen die benötigten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause liefern.

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      Weitere Unterstützung: Kostenübernahme bei anderen Pflegehilfsmitteln

      Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die wir Ihnen in der AOK-Pflegebox bereitstellen, gibt es auch eine Vielzahl anderer Pflegehilfsmittel, die in der häuslichen Pflege eine entscheidende Rolle spielen können. Diese weiteren Hilfsmittel können dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu verbessern oder die Beschwerden der Pflegebedürftigen zu lindern.

      Die AOK hat ein starkes Engagement, um die Lasten der Pflege für Sie und Ihre Liebsten zu mindern, und übernimmt deshalb auch die Kosten für diese anderen Pflegehilfsmittel. Hierzu zählen beispielsweise technische Geräte wie Pflegebetten, Rollatoren oder Badewannenlifter.

      Die Kostenübernahme für diese Pflegehilfsmittel erfolgt auf der Basis des Einzelfalls und den spezifischen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Hierbei wird genau geprüft, welche Hilfsmittel notwendig sind, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

      Es ist wichtig zu beachten, dass für diese Art von Pflegehilfsmitteln ein gesonderter Antrag bei der AOK gestellt werden muss.

      Unsere Pflegeboxen bei box4pflege sind so zusammengestellt, dass sie im Rahmen der Kostenübernahme durch die AOK liegen. Das heißt, Sie müssen sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen.

      Bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist es wichtig, den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen. Fehler können zu Verzögerungen bei der Bereitstellung der Pflegehilfsmittel führen.

      Pflegebox AOK Gesundheitskasse

      Die Pflegebox AOK Gesundheitskasse bietet eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag. Sie beinhaltet eine Reihe von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen erleichtern. Mit unserem Service bei box4pflege erhalten Sie nicht nur diese hochwertige Pflegebox, sondern auch Unterstützung bei der Beantragung und Abwicklung mit der Pflegekasse. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren.

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      Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 5

      Bettschutzeinlagen für Pflegegrad 5

      Als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger stehen Sie vor vielen Herausforderungen. Insbesondere bei Pflegegrad 5 können die Bedürfnisse umfangreicher und spezifischer sein. Bei box4pflege sind wir uns dieser Herausforderungen bewusst und möchten Sie bestmöglich unterstützen. Wir bieten eine breite Palette an Pflegehilfsmitteln für Pflegegrad 5 an und kümmern uns auch um die gesamte Abwicklung mit den Pflegekassen. Doch was bedeutet eigentlich Pflegegrad 5, und welche Leistungen sind damit verbunden? Lassen Sie uns einen genauen Blick darauf werfen.

      Inhaltsverzeichnis Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 5

        Was ist Pflegegrad 5?

        Definition von Pflegegrad 5

        Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit innerhalb des deutschen Pflegesystems. In dieser Kategorie fallen Personen, die einen umfassenden und kontinuierlichen Bedarf an Pflege und Betreuung haben, der rund um die Uhr, also 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, gewährleistet sein muss. Die Pflege und Betreuung sind hierbei nicht auf bestimmte Tageszeiten begrenzt, sondern erstrecken sich über den gesamten Tag und die Nacht, da die Betroffenen eine lückenlose Überwachung und Unterstützung benötigen.

        Die Gründe für den Erhalt des Pflegegrads 5 sind vielfältig und oft das Ergebnis schwerwiegender körperlicher oder geistiger Erkrankungen oder Behinderungen. Häufig zählen zu dieser Gruppe Menschen, die aufgrund von schwersten Beeinträchtigungen der Mobilität, beispielsweise nach Unfällen oder durch Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder ALS, vollständig auf die Unterstützung anderer angewiesen sind. Sie sind oft nicht in der Lage, sich eigenständig zu bewegen, und benötigen Hilfe bei fast allen Alltagsaktivitäten.

        full shot mann hilft behinderten freunden beim trinken

        Ein weiterer Teil dieser Gruppe sind Menschen mit schwerster Demenz. Bei ihnen ist oft nicht nur das Gedächtnis, sondern auch das Orientierungsvermögen, das Urteilsvermögen oder die Fähigkeit zur Kommunikation stark beeinträchtigt. Diese Personen benötigen nicht nur körperliche Pflege, sondern auch intensive Betreuung, um sicherzustellen, dass sie nicht versehentlich Schaden an sich selbst oder anderen zufügen und um ihnen ein Höchstmaß an Lebensqualität zu ermöglichen.

        Schließlich umfasst Pflegegrad 5 auch Personen, die dauerhaft beatmungs- oder intensivpflegebedürftig sind. Das sind z.B. Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen oder schweren neurologischen Erkrankungen, die nicht in der Lage sind, selbstständig zu atmen. Solche Personen benötigen eine ständige Überwachung ihrer Vitalfunktionen und oft auch eine fortlaufende medizinische Behandlung.

        Voraussetzungen für Pflegegrad 5

        Um Pflegegrad 5 zu erhalten, muss eine eingehende Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen. Dieser prüft anhand verschiedener Module, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann. Beispielsweise wird geprüft, wie gut sich die Person bewegen kann, ob sie in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und wie gut ihre geistige Leistungsfähigkeit ist.

        Leistungen bei Pflegegrad 5

        Welche Leistungen erhält man bei Pflegegrad 5?

        Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf ein umfassendes Spektrum an Unterstützungsleistungen, die dazu dienen, ihre Lebensqualität zu verbessern und die tägliche Pflege zu erleichtern. Dazu gehören:

        Pflegegeld oder Sachleistungen:

        Bei diesen Leistungen handelt es sich um eine monatliche finanzielle Unterstützung oder entsprechende Dienstleistungen, die dazu dienen, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und die Pflegepersonen zu entlasten.

        Entlastungsbetrag:

        Dieser monatliche Betrag kann für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden, wie etwa die Unterstützung im Haushalt oder Tages- und Nachtpflegeangebote.

        Vollstationäre Pflege:

        Hierbei handelt es sich um die Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung.

        Tages- und Nachtpflege:

        Diese Angebote dienen dazu, Pflegepersonen zu entlasten und den Pflegebedürftigen eine sinnvolle Beschäftigung und soziale Kontakte zu ermöglichen.

        Verhinderungspflege:

        Falls die Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub, kann eine Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.

        Kurzzeitpflege:

        Diese Leistung kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden, wenn eine vorübergehende vollstationäre Betreuung und Pflege notwendig ist.

        Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote:

        Diese Angebote können je nach individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden, um die Pflegepersonen zu entlasten und den Pflegebedürftigen eine sinnvolle Beschäftigung und soziale Kontakte zu ermöglichen.

        Es ist wichtig zu betonen, dass der Umfang und die Art der in Anspruch genommenen Leistungen individuell und abhängig von der persönlichen Situation des Pflegebedürftigen gestaltet werden können. Eine genaue Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und der daraus resultierenden Bedürfnisse ist daher von entscheidender Bedeutung.

        Zusätzliche Leistungen für Pflegegrad 5

        Zusätzlich zu den oben genannten Standardleistungen gibt es weitere Leistungen, die in Anspruch genommen werden können:

        Anpassung der Wohnsituation: Unter bestimmten Bedingungen kann die Pflegekasse Zuschüsse zur Anpassung der Wohnsituation des Pflegebedürftigen leisten, z.B. für den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers.

        Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hier greift box4pflege mit unseren Pflegeboxen ein. Diese enthalten verschiedene Pflegehilfsmittel, die das Leben von Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden erleichtern können.

        pflegehilfsmittel pflegegrad5

        Verbrauchbare Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 5

        Welche verbrauchbaren Pflegehilfsmittel sind für Pflegegrad 5 verfügbar?

        Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen ausgerichtet. Sie sollen die Pflege zu Hause erleichtern, den Pflegebedürftigen in seiner Unabhängigkeit unterstützen und die physische Anstrengung für die Pflegeperson reduzieren. Im Fokus stehen dabei Hilfsmittel, die den Alltag der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen erleichtern. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können diverse verbrauchbare Pflegehilfsmittel von besonderer Bedeutung sein.

        Bettschutzunterlagen

        Desinfektionsmittel

        Einweghandschuhe

        Bettschutzunterlagen

        Desinfektionsmittel

        Diese Pflegehilfsmittel werden häufig verwendet und müssen daher regelmäßig nachgeordert werden. Bei box4pflege stellen wir speziell abgestimmte Pflegeboxen zusammen, die genau auf die Bedürfnisse von Personen mit Pflegegrad 5 zugeschnitten sind.

        Was ist in der Pflegebox für Pflegegrad 5 enthalten?

        Pflegebox AOK Gesundheitskasse Unsere Pflegebox für Personen mit Pflegegrad 5 ist gezielt auf die Anforderungen und Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Pflegepersonen ausgerichtet. Sie enthält eine Auswahl an verbrauchbaren Pflegehilfsmitteln, die im Pflegealltag unverzichtbar sind:

        Bettschutzeinlagen

        Diese helfen, die Hygiene zu wahren und den Pflegebedürftigen ein Gefühl von Sicherheit und Würde zu bewahren.

        Desinfektionsmittel

        Sie sorgen für ein sicheres und keimfreies Umfeld und sind besonders wichtig, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

        Einweghandschuhe

        Sie schützen sowohl die Pflegeperson als auch den Pflegebedürftigen und helfen, die Hygienestandards zu erfüllen.

        Mundschutz

        Er schützt vor Infektionen und ist besonders in Zeiten von grippeähnlichen Erkrankungen und anderen Atemwegsinfektionen wichtig.

        Schutzschürzen

        Sie dienen dem Schutz der Pflegeperson und helfen, die Kleidung sauber zu halten.

        Mit unserer Pflegebox möchten wir dazu beitragen, den Pflegealltag so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten und den Pflegebedürftigen sowie den Pflegepersonen so viel Unterstützung wie möglich zu bieten.

        Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen pro Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Dieser Betrag kann vollständig für die Pflegebox verwendet werden.

        Bitte beachten Sie, dass die Pflegeboxen von box4pflege individuell auf den Pflegebedürftigen abgestimmt werden können. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie spezielle Bedürfnisse oder Anforderungen haben.

        Unser Service: Wir übernehmen die Abwicklung für Sie

        Bei box4pflege bieten wir Ihnen einen besonderen Service an: Wir übernehmen den kompletten Abwicklungsprozess mit den Pflegekassen für Sie. Das bedeutet, wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme für Sie, kommunizieren mit der Pflegekasse und kümmern uns um die notwendige Dokumentation. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren.

        Zu unseren Pflegeboxen

        Beantragung von Pflegehilfsmitteln
        für Pflegegrad 5

        Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln für Pflegegrad 5 ist unkompliziert und kann bequem über uns, box4pflege, abgewickelt werden. Alles, was Sie benötigen, ist eine Bestätigung, dass ein Pflegegrad 5 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet. Keine Sorge um umfangreiche bürokratische Prozesse – den Rest übernehmen wir für Sie.

        Achtung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflege zu Hause stattfindet und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Bei box4pflege sind wir stets bereit, Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite zu stehen.

        Wie oft müssen Sie die Pflegehilfsmittel beantragen?

        Die Beantragung der Pflegehilfsmittel erfolgt grundsätzlich nur einmal. Sobald Ihr Pflegegrad bestätigt wurde und die ambulante Pflege zu Hause stattfindet, erhalten Sie regelmäßig Ihre Pflegebox. Es besteht keine Notwendigkeit, monatlich einen neuen Antrag zu stellen. Die Zusammensetzung der Pflegebox wird dabei den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entsprechend angepasst.

        Abwicklung und Lieferung der Pflegehilfsmittel

        Wie lange dauert der Erhalt der beantragten Pflegehilfsmittel?

        Sobald Ihre anfängliche Beantragung genehmigt ist, beginnen wir bei box4pflege umgehend mit der regelmäßigen Zusendung Ihrer Pflegebox. In der Regel wird Ihre Pflegebox innerhalb weniger Tage an die von Ihnen angegebene Adresse geliefert. Unser Ziel ist es, den Prozess so effizient und reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Sie schnell und unkompliziert Ihre benötigten Pflegehilfsmittel erhalten.

        Wer bezahlt für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 5?

        Die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat werden von der Pflegekasse übernommen. Dazu zählen auch die Kosten für unsere Pflegebox. Wir kümmern uns um die direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

        Fazit

        Die Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 5 kann eine große Herausforderung sein. Doch Sie sind nicht allein. Bei box4pflege stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit unserer Pflegebox, speziell abgestimmt auf die Bedürfnisse von Pflegegrad 5, und unserer kompetenten Unterstützung in allen Fragen rund um Pflegehilfsmittel und Pflegeleistungen, können wir Ihren Pflegealltag erleichtern. Wenden Sie sich gerne an uns – wir sind für Sie da!

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        Pflegebox BARMER Ersatzkasse

        Pflegebox BARMER bereit zur Lieferung

        Es ist eine Herausforderung, sich um Pflegebedürftige zu kümmern, aber mit box4pflege, Ihrem zuverlässigen Partner für Pflegehilfsmittel, wird diese Aufgabe ein wenig erleichtert. Wir verstehen Ihre Bedürfnisse und bieten Ihnen eine breite Palette von Pflegeboxen, die speziell für Sie zusammengestellt sind. Eines unserer wichtigsten Angebote ist die Pflegebox BARMER, ein Produkt, das mit der BARMER-Pflegekasse abgerechnet werden kann.

        Inhaltsverzeichnis Pflegebox BARMER Ersatzkasse
          pflegebox banner 3

          Welche Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) übernimmt die BARMER-Pflegekasse?

          Arten von Pflegehilfsmitteln

          Die BARMER-Pflegekasse deckt eine breite Palette von Pflegehilfsmitteln ab, die wir in unserer Pflegebox BARMER integrieren. Diese sind speziell auf den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen abgestimmt. Hier eine Auflistung der gängigsten Artikel und deren Funktionen:

          Einmalhandschuhe
          Diese sind besonders nützlich, um eine hygienische Pflege zu gewährleisten und sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson vor Keimen und Bakterien zu schützen.

          Bettschutzeinlagen
          Diese sind für den Schutz von Matratzen und Bettwäsche vor Verschmutzung und Feuchtigkeit konzipiert und tragen zur Hygiene und Komfort des Pflegebedürftigen bei.

          Fingerlinge
          Sie dienen dem Schutz und der Hygiene bei der Durchführung bestimmter Pflegehandlungen, beispielsweise bei der Mundpflege.

          Händedesinfektionsmittel
          Dies ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Pflegesituation, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern und eine sichere Pflegeumgebung zu gewährleisten.

          Flächendesinfektionsmittel
          Dieses dient zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, auf denen Keime und Bakterien haften können, und trägt so zu einer hygienischen Pflegeumgebung bei.

          Mundschutz
          Er bietet einen wirksamen Schutz vor der Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfchen und ist besonders wichtig bei der Pflege von Personen mit ansteckenden Krankheiten.

          Schutzschürzen
          Sie bieten den Pflegepersonen einen zusätzlichen Schutz vor Verschmutzungen und helfen, die Kleidung sauber und trocken zu halten.

          Diese Pflegehilfsmittel sind von entscheidender Bedeutung, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson beispielsweise vor Infektionen zu schützen und die Pflegebedingungen zu verbessern.

          Kostenübernahme

          Die BARMER-Pflegekasse leistet eine monatliche Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro. Dieser Betrag ist festgesetzt und wird unabhängig vom Einzelfall für alle Versicherten, die über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, gewährt.

          Hinweis: Die Pflegehilfsmittel müssen zur direkten Pflege des Pflegebedürftigen beitragen und die Pflege erleichtern.

          Wie beantrage ich die Kostenübernahme der Pflegebox bei der BARMER?

          Beantragung der Pflegebox

          Die Beantragung der Kostenübernahme für die Pflegebox BARMER bei box4pflege ist ganz unkompliziert und kann vollständig online abgewickelt werden. Auch der Antrag auf Kostenübernahme wird von uns direkt mit der BARMER-Pflegekasse abgewickelt. So sparen Sie sich den direkten Kontakt und sämtliche Formalitäten mit der Kasse.

          Die Schritte zur Beantragung sind:

          1. Konfigurieren Sie Ihre Pflegebox BARMER in unserem Online-Shop.
          2. Unterzeichnen Sie das Barmer Pflegehilfsmittel Formular direkt online.
          3. Wir übernehmen die Formalitäten und senden das Formular an die BARMER-Pflegekasse.
          4. Sie erhalten Ihre persönliche Pflegebox und wir rechnen direkt mit der BARMER ab.

          Sollten Sie das Formular lieber per Post oder E-Mail erhalten wollen, so ist auch dies kein Problem. Fordern Sie das Formular mit allen notwendigen Informationen einfach bei uns an und wir senden es Ihnen zu.

          Nach der Genehmigung

          Sobald Ihre Anfrage genehmigt ist, erhalten Sie Ihre Pflegebox BARMER direkt an Ihre Haustür geliefert. Die Kosten für die Pflegebox werden direkt mit der BARMER-Pflegekasse abgerechnet, so dass Sie sich keine Gedanken über die Zahlung machen müssen.

          Achtung: Es kann eine Wartezeit zwischen der Beantragung und der Genehmigung der Kostenübernahme durch die BARMER-Pflegekasse geben. Es wird empfohlen, frühzeitig zu beantragen.

          Pflegebox BARMER Ersatzkasse

          Wie oft/ regelmäßig kann ich die Kostenübernahme einer neuen Pflegebox bei der BARMER beantragen?

          Häufigkeit der Beantragung

          Die Beantragung der Pflegebox bei der BARMER-Pflegekasse erfolgt nur einmalig. Nach erfolgreicher Genehmigung erhalten Sie dann monatlich eine neue Pflegebox. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie als pflegende Person kontinuierlich mit den notwendigen Pflegehilfsmitteln ausgestattet sind und so eine effektive Pflege gewährleisten können.

          Änderung der Pflegebedürfnisse

          Es ist uns bewusst, dass sich Pflegebedürfnisse ändern können. Bei box4pflege haben wir daher einen flexiblen Prozess eingeführt, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Pflegebox monatlich nach den aktuellen Bedürfnissen anzupassen. Sie müssen kein neues Formular ausfüllen. Stattdessen können Sie die Änderungen direkt in unserem Online-Shop vornehmen, und wir kümmern uns um den Rest. So stellen wir sicher, dass Sie stets die Pflegehilfsmittel erhalten, die Sie wirklich benötigen.

          Hinweis: Es ist wichtig, die Pflegebedürfnisse des Pflegebedürftigen genau anzugeben, um sicherzustellen, dass Sie die passenden Pflegehilfsmittel erhalten.

          Übernimmt die BARMER genauso vie
          wie andere Pflegekassen?

          Vergleich der Pflegekassen

          Die BARMER-Pflegekasse übernimmt, wie die meisten anderen Pflegekassen auch, bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Betrag gilt bundesweit und wird von den meisten Pflegekassen einschließlich der BARMER übernommen.

          Zusätzliche Leistungen der BARMER

          Zusätzlich zu der Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel bietet die BARMER auch andere Vorteile. Dazu gehören Pflegekurse für Angehörige, eine kostenlose Pflegeberatung und spezielle Programme zur Unterstützung von Pflegepersonen.

          smiley frau mit mittlerem schuss im rollstuhl

          Wie unterscheidet sich die Kostenübernahme von anderen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bei der BARMER?

          Unterschied in der Kostenübernahme

          Die BARMER-Pflegekasse unterscheidet zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und anderen Pflegehilfsmitteln. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind solche, die regelmäßig verbraucht und ersetzt werden müssen, wie z.B. Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Andere Pflegehilfsmittel, wie z.B. Pflegebetten oder Badewannenlifte, sind dauerhafte Investitionen, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können.

          Beantragung der Kostenübernahme

          Für beide Arten von Pflegehilfsmitteln müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der BARMER stellen. Während die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich gedeckt werden, erfolgt die Abrechnung für andere Pflegehilfsmittel normalerweise einmalig oder über einen bestimmten Zeitraum. Wir von box4pflege übernehmen alle Formalitäten mit der BARMER für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.

          Ihre persönliche Pflegebox

          Wählen Sie Ihre Pflegebox

          Wer kann bei der BARMER Pflegehilfsmittel beantragen?

          Antragsberechtigte Personen

          Jede versicherte Person bei der BARMER, die über einen Pflegegrad verfügt, kann Pflegehilfsmittel beantragen. Dies betrifft sowohl Pflegebedürftige als auch die Personen, die diese pflegen. Bei box4pflege unterstützen wir Sie dabei und übernehmen die komplette Abwicklung mit der BARMER-Pflegekasse für Sie. Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

          Voraussetzungen für die Beantragung

          Um Pflegehilfsmittel beantragen zu können, müssen Sie einen anerkannten Pflegegrad haben und die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft stattfinden.

          Mehr Infos zum Antrag

          Wie viel übernimmt die BARMER-Pflegekasse?

          Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel

          Die BARMER-Pflegekasse leistet eine Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Höchstbetrag von 40 Euro pro Monat. Bei box4pflege stellen wir sicher, dass Sie für diesen Betrag die bestmöglichen Pflegehilfsmittel erhalten. Wir nutzen unser Fachwissen und unsere Erfahrung, um die optimale Auswahl an Pflegehilfsmitteln zusammenzustellen, die in Ihrer monatlichen Pflegebox BARMER enthalten sind. So können Sie sicher sein, dass Sie stets die notwendige Unterstützung für Ihre Pflegetätigkeiten erhalten.

          Übernahme der Kosten für andere Pflegehilfsmittel

          Die Kostenübernahme für andere Pflegehilfsmittel, wie z.B. Pflegebetten oder Badewannenlifte, variiert je nach Einzelfall. In der Regel übernimmt die BARMER einen großen Teil der Kosten, jedoch kann ein Eigenanteil erforderlich sein.

          Hinweis: Bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln ist es unerlässlich, zuerst eine Genehmigung von der BARMER-Pflegekasse einzuholen. Bei box4pflege machen wir es Ihnen jedoch so einfach wie möglich. Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess für Sie, um sicherzustellen, dass Sie die benötigten Pflegehilfsmittel ohne jegliche Hürden erhalten.

          Fazit

          Die Pflegebox BARMER von box4pflege bietet eine einfache und bequeme Möglichkeit, die benötigten Pflegehilfsmittel zu erhalten. Mit der Übernahme der Kosten durch die BARMER-Pflegekasse und der direkten Lieferung an Ihre Haustür entlasten wir Sie und erleichtern Ihnen die Pflege Ihrer Angehörigen. Mit unserem umfassenden Angebot an Pflegehilfsmitteln und unserer Hilfe bei der Abwicklung mit der BARMER-Pflegekasse sind wir Ihr zuverlässiger Partner in der Pflege. Wir bei box4pflege sind bestrebt, die Pflege für Sie und Ihre Lieben so einfach wie möglich zu machen.

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          Pflegebox bei Inkontinenz

          Pflegebox bei Inkontinenz

          Egal ob man selbst oder ein Angehöriger betroffen ist – mit Inkontinenz im Alltag umzugehen, kann eine große Herausforderung darstellen. Dabei ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass Sie nicht alleine sind. Bei box4pflege stehen wir Ihnen zur Seite und bieten Ihnen unsere speziell zusammengestellte Pflegebox bei Inkontinenz an. Unser Ziel ist es, Ihnen den Alltag zu erleichtern und die nötige Unterstützung bereitzustellen. Wir sorgen dafür, dass die benötigten Pflegehilfsmittel bequem zu Ihnen nach Hause geliefert werden und das sogar in regelmäßigen Abständen. Zudem übernehmen wir auch den gesamten Abwicklungsprozess mit den Pflegekassen für Sie. In diesem Text werden wir tiefer in das Thema Inkontinenz einsteigen und Ihre Fragen rund um die Pflegebox bei Inkontinenz beantworten.

          Inhaltsverzeichnis Pflegebox bei Inkontinenz

            Was ist Inkontinenz?

            Die Bedeutung von Inkontinenz

            Inkontinenz bezeichnet die Unfähigkeit, die Ausscheidung von Urin oder Stuhl willentlich zu kontrollieren. Es gibt verschiedene Formen von Inkontinenz, darunter Harninkontinenz (unwillkürlicher Urinverlust), Stuhlinkontinenz (unkontrollierter Stuhlabgang) und Doppelinkontinenz (Verlust der Kontrolle über sowohl Urin als auch Stuhl).

            Arten der Inkontinenz

            Die häufigsten Formen von Inkontinenz sind Belastungsinkontinenz, Dranginkontinenz, Überlaufinkontinenz und Reflexinkontinenz. Jede dieser Arten hat ihre eigenen Ursachen und kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Alltag der Betroffenen haben.

            Belastungsinkontinenz
            tritt auf, wenn Druck auf die Blase ausgeübt wird, beispielsweise beim Husten, Lachen, Heben schwerer Gegenstände oder während körperlicher Aktivität.

            Dranginkontinenz
            ist gekennzeichnet durch einen plötzlichen und intensiven Harndrang, dem man nicht widerstehen kann, bevor man ein WC erreicht.

            Überlaufinkontinenz
            entsteht, wenn die Blase ständig überfüllt ist und kleine Mengen Urin abfließen.

            Reflexinkontinenz
            tritt auf, wenn der Betroffene nicht bemerkt, dass die Blase voll ist und es zu einem unwillkürlichen Harnabgang kommt.

            Welche Pflegehilfsmittel helfen bei Inkontinenz?

            Notwendige Pflegehilfsmittel für den Umgang mit Inkontinenz

            Im Umgang mit Inkontinenz sind verschiedene Pflegehilfsmittel unerlässlich, um das Wohlbefinden und die Hygiene von Betroffenen zu gewährleisten. Obwohl viele dieser Hilfsmittel zur Linderung der Symptome von Inkontinenz beitragen können, gehören sie nicht alle zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die von den Pflegekassen übernommen werden.

            Spezifischere Produkte, wie Windeln und Inkontinenz-Einlagen, obwohl sie bei der Bewältigung von Inkontinenz sehr hilfreich sind, erfordern ein separates Attest, um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse zu beantragen. Dies kann den Prozess komplexer und für Betroffene und deren Angehörige belastender machen.

            Pflegebox Inkontinenz

            Bei box4pflege verstehen wir diese Herausforderungen und bieten daher eine speziell zusammengestellte Pflegebox an, die einige der wichtigsten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für den Umgang mit Inkontinenz enthält. Diese beinhalten Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Einmalhandschuhe, Fingerlinge und Mundschutz.

            Diese Produkte sind so ausgewählt, dass sie die Hygiene gewährleisten und bestmöglich bei der Pflege mit Inkontinenz unterstützen können. Durch die Nutzung unseres Services bei box4pflege können Sie sicher sein, die bestmögliche Unterstützung und die nötigen Pflegehilfsmittel zur Bewältigung der Herausforderungen im Umgang mit Inkontinenz zu erhalten.

            Unser Angebot: Die Pflegebox bei Inkontinenz

            Unsere Pflegebox enthält viele notwendige Pflegehilfsmittel, die Sie zur Bewältigung von Inkontinenz benötigen. Die Box wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und beinhaltet eine Auswahl an Inkontinenzprodukten wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmitteln und Schutzschürzen. Wir liefern die Pflegebox regelmäßig und diskret zu Ihnen nach Hause, damit Sie immer mit den benötigten Produkten versorgt sind.

            Welche Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz übernimmt die Pflegekasse?

            Kostenübernahme durch die Pflegekasse

            Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für verschiedene Pflegehilfsmittel, die zur Unterstützung bei Inkontinenz beitragen. Dazu gehören unter anderem:

            Bettschutzeinlagen

            Diese saugfähigen Einlagen sind speziell dafür konzipiert, Matratzen vor durch Inkontinenz verursachter Feuchtigkeit zu schützen und die Hygiene während der Nacht zu gewährleisten.

            Händedesinfektionsmittel

            Inkontinenz kann das Risiko einer Kreuzkontamination erhöhen. Ein qualitativ hochwertiges Händedesinfektionsmittel hilft, die Hygiene aufrechtzuerhalten und schützt sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden.

            Flächendesinfektionsmittel

            Es ist wichtig, alle Oberflächen sauber und desinfiziert zu halten, insbesondere in einem Umfeld, in dem Inkontinenz ein Thema ist. Unser Flächendesinfektionsmittel unterstützt dabei.

            Schutzschürzen, Einmalhandschuhe und Fingerlinge

            Diese Einweg-Schutzkleidung ist unerlässlich, um den Kontakt mit Urin oder Stuhl zu vermeiden und eine Kreuzkontamination zu verhindern.

            Mundschutz

            Beim Umgang mit Inkontinenz kann der Mundschutz dazu beitragen, das Risiko einer potenziellen Infektionsübertragung zu minimieren.

            Höhe der Kostenübernahme

            Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Für die Kostenübernahme weiterer Inkontinenzprodukte, welche nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen, wird ein entsprechendes ärztliches Attest benötigt

            Diskrete Lieferung der Pflegebox

            Wie / Wo beantrage ich die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel?

            Antragstellung für die Kostenübernahme

            Um die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser Antrag wird in der Regel per Post eingereicht. Es ist wichtig, dass Sie in diesem Antrag alle notwendigen Informationen angeben und den Bedarf an Pflegehilfsmitteln nachweisen können.

            Unser Service: Wir übernehmen die Abwicklung für Sie

            Bei box4pflege bieten wir Ihnen einen besonderen Service an: Wir übernehmen den kompletten Abwicklungsprozess mit den Pflegekassen für Sie. Das bedeutet, wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme für Sie, kommunizieren mit der Pflegekasse und kümmern uns um die notwendige Dokumentation. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren.

            Zu unseren Pflegeboxen

            Auf welche Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz
            habe ich Anspruch?

            Anspruch auf Pflegehilfsmittel

            Jeder, der einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
            Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat.

            Voraussetzungen für
            den Anspruch

            Um Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

            1. Sie müssen einen Pflegegrad haben.
            2. Sie müssen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden.

            Wer kann Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz beantragen?

            Berechtigte Personen

            Grundsätzlich kann jeder, der einen Pflegegrad hat und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird, Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz beantragen. Das können sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch ihre Angehörigen oder Betreuer sein.

            Wir bei box4pflege übernehmen für Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel. Unser Team ist erfahren in der Abwicklung mit den Pflegekassen und steht Ihnen bei allen Fragen und Unklarheiten zur Verfügung.

            Wie viel der Pflegehilfsmittel für Inkontinenz übernimmt die Pflegekasse?

            Was passiert, wenn die Kosten höher sind?

            Sollten die Kosten für die benötigten Pflegehilfsmittel die von der Pflegekasse übernommenen Kosten überschreiten, müssen die restlichen Kosten vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

            Bei box4pflege sind wir bestrebt, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Kostendeckung und helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

            Wer bezahlt die Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz?

            Finanzierung durch die Pflegekasse

            Die Kosten für Pflegehilfsmittel bei Inkontinenz werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Dabei wird ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro erstattet. Sollten die Kosten die Erstattung übersteigen, müssen die restlichen Kosten vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

            Private Kostenübernahme

            In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Kosten für die benötigten Pflegehilfsmittel die von der Pflegekasse übernommenen Kosten überschreiten. In diesem Fall müssen die restlichen Kosten vom Pflegebedürftigen selbst oder von den Angehörigen getragen werden.

            Wie oft/ regelmäßig kann ich die Kostenübernahme einer neuen Pflegebox beantragen?

            Regelmäßige Antragstellung

            Regelmäßige Antragstellung

            Die Antragsstellung erfolgt einmalig, die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel nach Genehmigung monatlich.

            Unser Service: Automatische Antragstellung

            Bei box4pflege kümmern wir uns um die Antragstellung für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie jeden Monat Ihre benötigten Pflegehilfsmittel erhalten und die Kosten dafür von der Pflegekasse übernommen werden.

            Bei box4pflege legen wir großen Wert auf Diskretion. Alle unsere Pflegeboxen werden in neutraler Verpackung geliefert und wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich.

            Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für Pflegehilfsmittel nur dann von der Pflegekasse übernommen werden, wenn ein Antrag gestellt wurde und dieser bewilligt wurde.

            Fazit

            Inkontinenz kann eine Herausforderung sein, aber mit den richtigen Pflegehilfsmitteln und Unterstützung kann sie gut bewältigt werden. Bei box4pflege stehen wir Ihnen zur Seite und bieten Ihnen nicht nur die benötigten Pflegehilfsmittel, sondern auch Unterstützung beim Abwicklungsprozess mit den Pflegekassen. Mit unserer Pflegebox bei Inkontinenz und unserem Service möchten wir Ihnen den Alltag erleichtern und Ihnen die bestmögliche Pflege ermöglichen.

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            Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3

            frau in der kueche die ehemann mit gehbehinderung betrachtet der versucht die kuehlschranktuer zu oeffnen behinderter gelaehmter behinderter mann mit gehbehinderung der sich nach einem unfall integriert

            Personen, die in ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind und Hilfe benötigen, können in Deutschland einen Pflegegrad erhalten. Je nachdem, wie stark die Einschränkungen sind, kann eine Einordnung in die Pflegegrade 1 bis 5 erfolgen. Die Feststellung, ob ein Pflegegrad vorliegt, trifft die zuständige Kranken- und Pflegekasse. Wer einen Pflegegrad besitzt, hat die Möglichkeit, monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro zu beziehen. Wir bieten Ihnen Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 in Form einer Pflegebox an, deren Inhalt Sie selbst zusammenstellen können. Wir regeln alle Formalitäten und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

            Navigation der Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3
              frau in der kueche die ehemann mit gehbehinderung betrachtet der versucht die kuehlschranktuer zu oeffnen behinderter gelaehmter behinderter mann mit gehbehinderung der sich nach einem unfall integriert
              Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3

              Was ist der Pflegegrad 3 – Wer bekommt den Pflegegrad 3?

              Der Pflegegrad 3 kann Ihnen auf Antrag zuerkannt werden. Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse, die auch Ihre zuständige Pflegekasse ist. Sie beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung Ihrer Fähigkeiten. Laut Definition setzt eine Einordnung in den Pflegegrad 3 voraus, dass eine Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten vorliegt. Ob dies der Fall ist, stellt der MDK anhand verschiedener Kriterien fest.   

              Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate

              Bei der Beurteilung Ihrer Pflegebedürftigkeit ist es nachrangig, wie viele Stunden oder Minuten pro Tag Sie tatsächlich auf Hilfe angewiesen sind. Es kommt einzig und allein auf die Schwere der Einschränkungen an. Um ein realistisches Bild zu erhalten, begutachtet Sie der MDK in der Regel in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Eine Begutachtung während eines Krankenhausaufenthaltes findet nicht statt, da dies ein verzerrtes Bild ergeben würde.

              Kriterien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

              Folgende Kriterien spielen bei der Einordnung in den Pflegegrad 3 oder einen anderen Pflegegrad eine entscheidende Rolle:

              1. Mobilität zu 10 Prozent
              2. Kognitive und kommunikative Einschränkungen
              3. Verhaltensweisen und Psychische Problemlagen. Hier stellt sich die Frage, ob das Kriterium 2 oder 3 stärker ins Gewicht fällt. Der Punkt, an dem die stärkeren Einschränkungen vorliegen, schlägt mit 15 Prozent zu Buche.
              4. Selbstversorgung zu 40 Prozent
              5. Selbstständiger Umgang mit den krankheits- und therapiebedingten Anforderungen zu 20 Prozent
              6. Alltagsleben und soziale Kontakte zu 15 Prozent.

              Je größer die Einschränkungen in den einzelnen Bereichen sind, umso höher wird der Pflegegrad ausfallen. Für die Einschränkungen werden Punkte vergeben, die am Ende addiert werden. Der Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die Gesamtpunktzahl der Einschränkungen zwischen 47,5 und 70 liegt.

              Welche Leistungen gibt es in Pflegegrad 3?

              Die Pflegekasse gewährt umfassende finanzielle Unterstützung und Unterstützung in Form von Sachleistungen. Ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 Euro kann an Angehörige ausgezahlt werden, die selbst pflegen. Für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, die durch einen Pflegedienst ausgeführt werden, werden maximal 1363 Euro pro Monat gezahlt.

              In der Praxis kommt es sehr häufig dazu, dass die Pflegesachleistungen nicht vollständig aufgebraucht werden. Dann wird der Restbetrag in der Regel an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt.

              Zu unseren Pflegeboxen
              Welche Leistungen gibt es in Pflegegrad 3

              Monatlicher Entlastungsbetrag – für alle Pflegestufen gleich

              Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld gibt es den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Er kann zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung oder eine Haushaltshilfe genutzt werden. Weitere Hilfen werden gewährt für:

              den Umbau
              von Wohnraum

              den Umzug in
              eine Wohngruppe

              die Anschaffung von
              einem Hausnotruf

              Entlastung für pflegende Angehörige

              Pflegende Angehörige, die in den Urlaub fahren oder aus anderen Gründen zeitweise nicht zur Verfügung stehen, können eine finanzielle Unterstützung für eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege erhalten, die dann zum Beispiel in einer stationären Einrichtung erfolgen kann.     

              Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

              Sie können monatliche Hilfsmittel für Pflegegrad 3 erhalten. Hierbei handelt es sich um Verbrauchsmaterial, welches die Pflege deutlich erleichtert. Hierbei kann es sich um folgendes handeln:

              Einmalhandschuhe

              Schutzkittel

              Bettschutzeinlagen

              Schutzmasken und- Desinfektionsmittel

              Unser Tipp: Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 – bequem in einer Pflegebox

              Möchten Sie Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 erwerben, könnten Sie in die Apotheke oder in die Drogerie gehen. Sie sollten jedoch bedenken, dass dies für Sie oder für Ihre pflegenden Angehörigen mit einem zusätzlichen Zeitaufwand verbunden ist. Und Sie Antragstellung und Abrechnung mit der Kasse selbst übernehmen müssen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Pflegebox der Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 zu abonnieren. Sie erhalten dann monatlich Ihre Pflegebox von uns nach Hause geliefert.

              Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 – Jetzt Unterlagen anfordern – Wir kümmern uns um die Formalitäten

              Haben Sie Interesse, senden wir Ihnen gern Informationsmaterial über Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 zu. Sagt Ihnen unser Angebot zu, senden Sie uns den Antrag zu. Wir erledigen alle Formalitäten, die notwendig sind und rechnen die Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 direkt mit Ihrer Kranken- und Pflegekasse ab. Sie müssen Sie sich nicht selbst darum kümmern und können sich anderen Aufgaben widmen.

              Fazit

              Personen, denen der Pflegegrad 3 zugesprochen wird, verfügen bereits über erhebliche körperliche oder kognitive Einschränkungen und bedürfen dringend der Unterstützung durch pflegende Angehörige, einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung.

              Für die Einstufung in den Pflegegrad 3 ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Er begutachtet die pflegebedürftige Person auf Antrag in ihrer häuslichen Umgebung und stellt den Grad der Einschränkungen fest. Mit Pflegegrad 3 können Sie umfangreiche finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen erhalten. Außerdem erhalten Sie 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel Pflegegrad 3.

              Wir bieten Ihnen an, diese Pflegehilfsmittel Pflegegrad 3 bei uns in Form einer Pflegebox zu beziehen. Sie können sich diese Pflegebox individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen und erhalten Sie anschließend in monatlichen Abständen nach Hause geliefert. Die Abrechnung mit der Pflegekasse regeln wir.

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              Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2

              Pflegehilfsmittel in der Box für Pflegegrad 2

              Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen dienen. Sie sollen nicht nur die Pflege erleichtern, sondern auch Beschwerden lindern und den Betroffenen eine möglichst selbstständige Lebensführung eröffnen. Bei Pflegegrad 2 können die Hilfsmittel kostenlos bezogen werden.

              § 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI legt dies fest. Die Pauschale liegt bei 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2. Es bietet sich daher beispielsweise eine Pflegebox bei Pflegegrad 2 an.

              Inhaltsverzeichnis Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2

                Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2: Eine Übersicht

                Gutachter des Medizinischen Dienstes bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit. Diesbezüglich gibt es die Einschätzungen 1, 2, 3, 4 und 5. Früher war von Stufen die Rede. Davon gab es nur drei. Diese wurden zum 1. Januar 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Noch immer werden die Ausdrücke allerdings synonym verwendet. Pflegegrad 2 und Hilfsmittel bilden beispielsweise ein Begriffspaar, das bis heute regelmäßig anzutreffen ist.

                Dies ist allerdings nicht grundsätzlich korrekt, denn Pflegegrad 2 und Pflegegrad 2 sind nicht gleichbedeutend. Der heutige Grad 2 schreibt zwar eine “erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit” vor, ist aber eine geringere Einstufung als die frühere Stufe 2. Im von 0 bis 100 reichenden Punktesysteme bedeuten 27 bis zu unter 47,5 Zählern den Pflegegrad 2. Die alte Pflegegrad 2 sah einen täglichen Hilfsbedarf von drei Stunden für eine entsprechende Einschätzung vor. Die höchste Stufe nannte diesbezüglich einen zeitlichen Aufwand von fünf Stunden.

                Wann erhält man Pflegegrad 2?

                Die Gutachter ziehen sechs Kriterien für die Punktevergabe heran, die unterschiedlich stark gewichtet werden:

                1. Mobilität – 10 Prozent
                2. kommunikative und kognitive Fähigkeiten – 7,5 Prozent
                3. psychische Problemlagen und Verhaltensweisen – 7,5 Prozent
                  Umfang der Selbstversorgung – 40 Prozent
                4. krankheits- und therapiebedingte Belastungen und der Umgang
                  der Betroffenen mit diesen Herausforderungen – 20 Prozent
                5. soziale Kontakte und Gestaltung des Alltagslebens – 15 Prozent

                Der beauftragte Gutachter gibt die Kriterien einzelne Punkte, gewichtet diese anschließend anhand der Prozente und addiert die Ergebnisse. Erreicht das Endresultat den oben genannten Korridor, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 2.

                Welche Pflegehilfsmittel sind für Pflegegrad 2 verfügbar?

                Ab Pflegegrad 1 steht die Pauschale von 40 Euro monatlich zur Verfügung. In einem entsprechenden Umfang können Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 2 bezogen werden. Die Bestellung einer Pflegebox bei Pflegegrad 2 ist also kein Problem. Grundsätzlich stehen außerdem 724 Euro monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung.

                Tipp: So unterscheiden sich Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

                Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

                Pflegesachleistungen, als nachhaltige Unterstützung gedacht, sind Produkte oder Dienstleistungen, die längerfristig verwendet werden und einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Pflegebedingungen und des Alltagskomforts der Pflegebedürftigen leisten. Diese können elementare Dinge wie Pflegebetten, Rollstühle oder Aufstehhilfen umfassen. Sie sind dauerhafte Investitionen, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Pflegebedürftigen fördern und die Pflegenden in ihrer Arbeit unterstützen.

                Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2 in Verwendung
                Pflegebox 3

                Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

                Pflegesachleistungen, als nachhaltige Unterstützung gedacht, sind Produkte oder Dienstleistungen, die längerfristig verwendet werden und einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Pflegebedingungen und des Alltagskomforts der Pflegebedürftigen leisten. Diese können elementare Dinge wie Pflegebetten, Rollstühle oder Aufstehhilfen umfassen. Sie sind dauerhafte Investitionen, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Pflegebedürftigen fördern und die Pflegenden in ihrer Arbeit unterstützen.

                Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2?

                Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln für den Pflegegrad 2 kann direkt und unkompliziert über die Webseite von box4pflege.de erfolgen. Anstatt sich in den komplexen und zeitaufwendigen Prozess der direkten Beantragung bei der Pflegekasse zu begeben, übernehmen wir von box4pflege.de diese Aufgabe für Sie.

                Alles, was wir benötigen, ist ein von Ihnen unterschriebener Antrag. Den Rest, von der Einreichung der notwendigen Unterlagen bis hin zur Kommunikation mit der Pflegekasse, übernehmen wir. Entlasten Sie sich von bürokratischen Aufgaben und lassen Sie uns bei box4pflege.de die gesamte Abwicklung übernehmen. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten.

                Wer bezahlt für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2?

                Die Pflegeversicherung zahlt die Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 in der Höhe der genannten Pauschale von 40 Euro. Eine monatliche Pflegebox ist bei Pflegegrad 2 in diesem Preisbereich eine einfache Lösung, um alle benötigten Hilfsmittel in kompakter Form zu erhalten. Anders als Sachleistungen (10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro) sind Hilfsmittel bis zur Pauschalengrenze zuzahlungsfrei.

                Was ist in der Pflegebox bei Pflegegrad 2 enthalten?

                Die zugelassenen Pflegegrad 2 Pflegehilfsmittel-Produkte müssen sich zu den folgenden Kategorien zuordnen lassen:

                Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
                Einmalhandschuhe
                Fingerlinge
                Schutzschürzen
                Bettschutzeinlagen
                Mund- und Nasenschutz

                Eine Pflegebox bei Pflegegrad 2 kann auf die Grundpflege ausgerichtet sein. Es befinden sich dann ausreichend Pflegehilfsmittel aller Kategorien für einen Monat in ihr. Sie kann aber auch individuell zusammengestellt werden.

                Wie oft können Sie die Pflegehilfsmittel beantragen?

                Pflegehilfsmittel lassen sich bei Pflegegrad 2 unbegrenzt oft beantragen. Solange eine entsprechende gutachterliche Einstufung vorliegt, erlischt der Anspruch nicht. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 steht deshalb dauerhaft zur Verfügung.

                Ihre persönliche Pflegebox

                Wählen Sie Ihre Pflegebox

                Wie lange dauert der Erhalt der beantragten Pflegehilfsmittel?

                Die Pflegekasse muss einen Antrag über Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 innerhalb von drei Wochen entscheiden. Sie kann allerdings eine zusätzliche Einschätzung des Medizinischen Dienstes einholen. In einem solchen Fall hat sie bis zu fünf Wochen Zeit. Bei einer vorliegenden Empfehlung durch einen Gutachter entfällt der Bedarf, eine zusätzliche Einschätzung einzuholen.

                Gleiches gilt bei einer Empfehlung durch eine zugelassene Pflegefachkraft. In der Regel bleibt es deshalb bei drei Wochen. Nach dem positiven Bescheid rechnen die Anbieter der Pflegehilfsmittel in der Regel direkt mit der Kasse ab. Sie bestellen beispielsweise Ihre monatliche Pflegebox bei Pflegegrad 2 nach dem grünen Licht umgehend und reichen den Bescheid beim Anbieter an. Sie wird schnellstmöglich versandt.

                aeltere person die von einer hausmeisterin betreut wird

                Welche zusätzlichen Leistungen stehen Ihnen zu?

                Die Pflegekasse gewährt nicht nur Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2, sondern auch die folgenden zweckgebundenen Geldleistungen:

                Pflegegeld:
                316 Euro monatlich

                Kurzzeitpflege:
                1774 Euro jährlich

                Tages- und Nachtpflege:
                689 Euro monatlich

                Verhinderungspflege:
                1612 Euro jährlich

                Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
                125 Euro monatlich

                Hausnotruf:
                25,50 Euro monatlich

                Wohngruppenzuschuss:
                214 Euro monatlich

                Fazit: Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 2 kostenlos verfügbar – und sollten beantragt werden

                Die zuvor gemachten Ausführungen verdeutlichen, dass der Pflegegrad 2 ausreicht, um monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro kostenlos zu erhalten. Diese Hilfsmittel erleichtern die tägliche Pflege erheblich und sollten deshalb in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 2 empfiehlt sich die Nutzung einer Pflegebox, um die notwendigen Hilfsmittel unkompliziert und in kompakter Form zu erhalten.

                Für eine stressfreie und einfache Beantragung dieser Pflegehilfsmittel bietet box4pflege.de eine unkomplizierte Lösung an. Sie brauchen lediglich den Antrag zu unterschreiben, den Rest übernehmen wir für Sie. Unsere Serviceleistung umfasst die komplette Kommunikation und Abwicklung mit der Pflegekasse, wodurch Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. Mit box4pflege.de können Sie sich den Aufwand der Beantragung sparen und sicher sein, dass Sie alle benötigten Pflegehilfsmittel rechtzeitig und in bester Qualität erhalten.

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                Pflegehilfsmittel Liste – Alles, was Sie wissen müssen

                Pflegehilfsmittel Liste

                Überblick über die Pflegehilfsmittel Liste

                Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen oft vor der Herausforderung, die richtige Unterstützung und Pflegehilfsmittel zu finden. Unsere Firma, box4pflege, hilft Ihnen dabei, indem wir Pflegeboxen zur Verfügung stellen und uns um die gesamte Abwicklung mit den Pflegekassen kümmern. Unser Ziel ist es, den Prozess so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Pflegehilfsmittel-Liste und beantworten einige wichtige Fragen rund um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

                Inhaltsverzeichnis Pflegehilfsmittel Liste – Alles, was Sie wissen müssen

                  Welche Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch) gibt es?

                  Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

                  Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind solche, die regelmäßig ersetzt werden müssen. Sie sind eine wichtige Unterstützung für die Pflege zu Hause und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen bei. In der nachfolgenden Liste finden Sie die gängigsten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

                  Einmalhandschuhe

                  Sie dienen als Schutzbarriere und verhindern den direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder infektiösem Material. Sie sind ein unverzichtbares Hilfsmittel, um die Hygiene während der Pflege zu gewährleisten.

                  Fingerlinge

                  Fingerlinge sind kleine, fingerförmige Schutzhüllen, die bei der Pflege verwendet werden. Sie bieten Schutz bei der Durchführung spezifischer Pflegeaufgaben und tragen dazu bei, die Infektionsgefahr zu minimieren.

                  Bettschutzunterlagen

                  Diese Unterlagen schützen das Bett und andere Oberflächen vor Verschmutzungen. Sie sind besonders hilfreich, um die Sauberkeit zu bewahren und den Reinigungsaufwand zu reduzieren.

                  Händedesinfektionsmittel

                  Ein gutes Händedesinfektionsmittel ist unerlässlich, um die Ausbreitung von Bakterien und Viren zu verhindern. Es wird vor und nach der Pflege verwendet, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegende Person zu schützen.

                  Flächendesinfektionsmittel

                  Dieses Mittel wird zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen verwendet. Es trägt dazu bei, das Infektionsrisiko in der häuslichen Pflegeumgebung zu reduzieren.

                  Mundschutz

                  Mundschutzmasken sind ein weiteres wichtiges Hilfsmittel zur Infektionsprävention. Sie schützen vor der Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen können.

                  Schutzschürzen

                  Diese Schürzen werden über der normalen Kleidung getragen und schützen vor Verschmutzungen und dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten.

                  Jedes dieser Hilfsmittel hat seine eigene Rolle und Funktion, die dazu beiträgt, die Pflege effektiver und komfortabler zu gestalten. Bei box4pflege können Sie sicher sein, dass Sie ausschließlich hochwertige Pflegehilfsmittel erhalten.

                  Vorteile von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

                  Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern nicht nur die Pflege, sondern fördern auch die Hygiene und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen. Sie reduzieren das Risiko von Infektionen und Hautproblemen und tragen dazu bei, die Würde und den Komfort des Pflegebedürftigen zu wahren.

                  Welche Pflegehilfsmittel stehen mir zu und wer bezahlt sie?

                  Anspruch auf Pflegehilfsmittel

                  Jeder, der Pflegegrade 1 bis 5 hat und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass diese nicht von der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängig sind.

                  Hinweis: Eine genaue Auflistung der Pflegehilfsmittel, die jedem Pflegegrad zustehen, finden Sie in unserer Pflegeboxen-Broschüre.

                  Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse

                  Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40€ im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Es ist kein ärztliches Attest erforderlich. Die einzige Voraussetzung ist, dass dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zuerkannt wurde.

                  Hinweis: Bei box4pflege kümmern wir uns um die komplette Abwicklung mit den Pflegekassen, um es für Sie so einfach wie möglich zu machen.

                  pflegehilfsmittel liste2

                  Wie und wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?

                  Antragstellung für Pflegehilfsmittel

                  Um Pflegehilfsmittel zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Bei box4pflege übernehmen wir diesen Prozess für Sie. Sie benötigen kein ärztliches Attest.

                  Achtung! Der Antrag muss von der Pflegekasse genehmigt werden, bevor die Pflegehilfsmittel bezahlt werden können.

                  Wo kann ich Pflegehilfsmittel bekommen?

                  Pflegehilfsmittel können Sie bei verschiedenen Anbietern erwerben. Bei box4pflege bieten wir eine breite Palette von Pflegehilfsmitteln an, die direkt zu Ihnen nach Hause geliefert werden können.

                  behinderte alte frau im rollstuhl die am laptop in der kueche arbeitet gelaehmte behinderte alte aeltere person die moderne online internet web technologie verwendet

                  Wie lange halten/reichen die Pflegehilfsmittel?

                  Lebensdauer von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

                  Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind, wie der Name schon sagt, für den einmaligen Gebrauch gedacht. Die Menge, die Sie benötigen, hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Bei box4pflege beraten wir Sie gerne, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend Pflegehilfsmittel zur Verfügung haben.

                  Was bekommt man für 40€ Pflegehilfsmittel?

                  Die 40€-Pflegebox von box4pflege

                  Für 40€ bieten wir bei box4pflege eine Pflegebox an, die eine Auswahl der wichtigsten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält. Diese Pflegebox kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

                  Hinweis: Unser Ziel bei box4pflege ist es, den Prozess der Beschaffung und Anwendung von Pflegehilfsmitteln so einfach wie möglich zu gestalten.

                  Ihre individuelle Pflegebox

                  Wählen Sie Ihre Pflegebox

                  Fazit

                  Die Pflege eines geliebten Menschen kann eine große Herausforderung sein, aber mit den richtigen Pflegehilfsmitteln wird sie erheblich einfacher. Bei box4pflege verstehen wir, dass jede Pflegesituation einzigartig ist. Deshalb bieten wir eine breite Palette an Pflegehilfsmitteln an und passen unsere Pflegeboxen individuell an Ihre Bedürfnisse an.

                  Außerdem übernehmen wir die gesamte Abwicklung mit den Pflegekassen. Das bedeutet, dass wir für Sie den Antrag stellen und sicherstellen, dass Sie die Pflegehilfsmittel erhalten, die Ihnen zustehen. Es ist unser Ziel, den Prozess der Pflege so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten.

                  Ressourcen

                  Pflegehilfsmittel: Wer bekommt sie, wer muss zahlen?
                  Für detaillierte Informationen zu Pflegehilfsmitteln besuchen Sie bitte die Website des Bundesgesundheitsministeriums.

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                  Pflegehilfsmittel beantragen

                  1. Bettschutzeinlagen auf einem Krankenhausbett
                  Inhaltsverzeichnis Pflegehilfsmittel beantragen

                    Die Pflege eines lieben Angehörigen ist eine erfüllende, aber oft auch herausfordernde Aufgabe. In dieser Situation können Pflegehilfsmittel eine entscheidende Unterstützung bieten. Doch wie kann man solche Hilfsmittel beantragen? Wo werden sie angeboten und welche werden von den Pflegekassen übernommen?

                    Bei Box4Pflege sind wir darauf spezialisiert, Sie durch diesen Prozess zu führen und dabei alle Formalitäten mit der Pflegekasse für gesetzlich Versicherte zu übernehmen. Mit uns müssen Sie sich nicht mehr mit komplizierten Formularen und Bürokratie herumschlagen. Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen.

                    Unser Ziel bei Box4Pflege ist es, Ihnen einen reibungslosen Zugang zu den Pflegehilfsmitteln zu ermöglichen, die Sie benötigen. Deshalb bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, die Produkte in ihrer Pflegebox monatlich anzupassen. Wir wissen, dass sich die Bedürfnisse und Umstände ändern können. Daher haben wir unseren Service so flexibel wie möglich gestaltet. Sie können die Zusammensetzung Ihrer Pflegebox jederzeit ändern, um sie an Ihre aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

                    smiley alter mann und krankenschwester mit laptop

                    Warum Pflegehilfsmittel beantragen?

                    Welche Vorteile bieten Pflegehilfsmittel?

                    Pflegehilfsmittel können den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern. Sie sorgen für eine erhöhte Lebensqualität, Sicherheit und Unabhängigkeit. Außerdem können sie dazu beitragen, Pflegebedürftige länger in ihrer gewohnten Umgebung zu halten. Hier einige Beispiele für Pflegehilfsmittel, die beantragt werden können:

                    Bettschutzeinlagen für Einmalgebrauch

                    Diese Einlagen sind aus saugfähigem Material und dienen dazu, das Bett vor Feuchtigkeit und Verschmutzungen zu schützen. Sie sind besonders nützlich bei Inkontinenzproblemen und können nach Gebrauch einfach entsorgt werden.

                    Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

                    Ein unverzichtbarer Bestandteil in der Pflege, um die Verbreitung von Bakterien und Viren zu minimieren. Desinfektionsmittel töten Keime ab und tragen so zur Hygiene und Gesundheit bei. Es kann für die Reinigung der Hände sowie von Oberflächen verwendet werden.

                    Schutzhandschuhe und Fingerlinge

                    Schutz und Hygiene bei der Durchführung von Pflegeaufgaben. Sie schützen die Hände vor Verschmutzungen und Kontamination, während Fingerlinge, kleine Hüllen, die nur den Finger bedecken, bei spezifischen Pflegeaufgaben zum Einsatz kommen, bei denen der Tastsinn wichtig ist.

                    Mundschutz

                    Ein wichtiges Hilfsmittel zur Reduzierung der Verbreitung von Keimen und Krankheitserregern durch die Atemluft. Bei der Pflege kann der Mundschutz dazu beitragen, das Infektionsrisiko sowohl für den Pflegenden als auch für die zu pflegende Person zu verringern.

                    Schutzschürzen

                    Sie schützen die Kleidung des Pflegenden vor Verschmutzungen und können dazu beitragen, die Verbreitung von Keimen zu verhindern. Nach der Pflege können sie einfach entsorgt werden, was die Reinigung und Hygiene erleichtert.

                    Durch die Beantragung von Pflegehilfsmitteln können Sie die Pflege zu Hause besser bewältigen und die Pflegebedürftigen erhalten die Unterstützung, die sie benötigen. Die Kostenerstattung durch die Pflegekassen entlastet zudem das Familienbudget.

                    Wer übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel?

                    Die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege beitragen, werden bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat von den Pflegekassen übernommen. Dies gilt sowohl für gesetzliche Pflegeversicherungen als auch für die private Versicherung. Für privat Versicherte übernehmen wir die monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel und stellen anschließend eine Rechnung aus. In diesem Fall können wir leider die Abwicklung mit der Pflegekasse nicht übernehmen. Privatversicherte müssen die Rechnung für die Kostenübernahme dann selbst bei Ihrer Kasse einreichen.

                    Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Pflegebetten oder Badewannenlifte), fallen nicht unter diese Regelung. Für diese Hilfsmittel müssen separate Anträge bei den Pflegekassen gestellt werden.

                    Bei Box4Pflege helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung Ihrer Pflegehilfsmittel, sondern wir liefern diese auch direkt zu Ihnen nach Hause. Sie müssen sich nicht um den Transport oder das Heben schwerer Pakete kümmern. Unsere Pflegeboxen enthalten alle benötigten Pflegehilfsmittel und können nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Sie können sogar die Produkte in Ihrer Pflegebox jeden Monat ändern, um sicherzustellen, dass Sie immer die richtigen Hilfsmittel zur Hand haben.

                    Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?

                    Voraussetzungen für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln

                    Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

                    Zu unseren Pflegeboxen
                    Pflegebox 5 1 (1)
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                    Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel

                    Die rechtliche Grundlage für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln bildet § 78 SGB XI. Hier wird festgelegt, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln haben, die zur Linderung ihrer Beschwerden und zur Erleichterung der Pflege beitragen.

                    Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln sollte gut dokumentiert sein, um eventuelle Rückfragen der Pflegekasse beantworten zu können.

                    Wie erfolgt die Beantragung von Pflegehilfsmitteln?

                    Antrag auf Pflegehilfsmittel: Schritt für Schritt

                    1. Auswählen der Pflegehilfsmittel: Wählen Sie die benötigten Pflegehilfsmittel aus unserer Liste aus. Sie können eine unserer bereits für Sie vorkonfigurierten Boxen wählen oder die Pflegebox individuell zusammenstellen.
                    2. Antragsformular ausfüllen: Sie können das Pflegehilfsmittel-Antragsformular direkt bei uns online ausfüllen und unterzeichnen oder telefonisch sowie per E-Mail bei uns box4pflege.de anfordern.
                    3. Einreichen des Antrags: Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular einfach per Post oder E-Mail an uns zurück. Wir übernehmen dann die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse für gesetzlich Versicherte.

                    Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag vollständig und korrekt ausfüllen, um Verzögerungen zu vermeiden.

                    Wie lange dauert der Antragsprozess?

                    Die Bearbeitungszeit des Antrags variiert je nach Pflegekasse. In der Regel können Sie aber mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen. Sobald die Genehmigung vorliegt, werden die Pflegehilfsmittel versandt oder können abgeholt werden.

                    Fazit

                    Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme Erleichterung darstellen. Bei Box4Pflege machen wir es Ihnen so einfach wie möglich, indem wir den kompletten Prozess der Beantragung und Abwicklung mit den Pflegekassen für gesetzlich Versicherte übernehmen. Mit den richtigen Pflegehilfsmitteln können Sie den Alltag besser bewältigen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen deutlich verbessern. Beantragen Sie noch heute Ihre Pflegebox.

                    Link zu einem Ratgeber für Pflegehilfsmittel: “Umfassende Informationen zu verschiedenen Pflegehilfsmitteln bietet der Artikel auf bundesgesundheitsministerium.de