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Pflegegrad Einstufung

Pflegegradeinstufung
Inhaltsverzeichnis

    Wissenswertes und Tipps zur Einstufung in Pflegegrade

    Wird durch Erkrankungen oder das Alter die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt, kann es zum Hilfebedarf im Bereich von Mobilität, Alltagsbewältigung oder Pflege kommen. Die Einstufung in einen Pflegegrad kann Hilfestellung bieten, da sich darauf der Anspruch auf verschiedene Hilfsleistungen stützt. Erfahren Sie alle wichtigen Faktoren rund um die Einstufung in einen Pflegegrad.

    Was ist ein Pflegegrad?

    Als Pflegegrad wird die Einteilung bezeichnet, nach der sich die Einschränkung der Selbständigkeit einer Person einstufen lässt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (kurz MDK) im Auftrag der Pflegekassen, welche die Einstufung in den ermittelten Pflegegrad und damit den Anspruch auf unterschiedliche Pflegeleistungen bestätigen. Die Einstufung ist aktiv vom Menschen mit der Einschränkung, pflegenden Angehörigen oder qualifizierten Betreuungspersonen mit nachgewiesener Befugnis zu beantragen.

    Welche Pflegegrade gibt es?

    Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, welche die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufen seit 2017 abgelöst haben. Die unkomplizierte Benennung erfolgt nach Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Die Einstufung nach Pflegegrad reicht von leichtem Unterstützungsbedarf in der Selbständigkeit bei Pflegegrad 1 bis hin zu schwerster Pflegebedürftigkeit bei Pflegegrad 5. Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei einem Antrag auf Einstufung in die Pflegegrade erfolgt über ein komplexes Punktesystem, das in sechs Module unterteilt ist. Dabei werden Mobilität, Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbständigkeit in der Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit Alltagsbelastungen und Therapieerfordernissen und Gestaltung des Lebensalltags berücksichtigt.

    Welche Vorteile erhält man durch die Pflegegradeinstufung?

    Durch die Pflegegrad-Einstufung erhalten Pflegebedürftige die individuelle Bestätigung der Pflegebedürftigkeit und zugleich den Anspruch auf verschiedene Leistungen zur Verbesserung der Lebenssituation. Je nach Pflegegrad kann sich dies unterschiedlich aussehen. Bei manchen Pflegegraden kann sich die Unterstützung auf finanzielle Hilfen beschränken, die zweckgebunden ausgezahlt werden. Es kann jedoch auch ein Anspruch auf praktische Hilfestellung im Alltag durch professionelle Dienstleister bestehen, für welche die Kosten durch den Pflegebedarf bezuschusst werden.

    Gründe und Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades

    Durch die Einstufung in einen Pflegegrad wird die Bedürftigkeit eines Menschen mit Einschränkungen in der selbständigen Lebensführung bestätigt. Entsprechend wird die Pflegebedürftigkeit in einem Prüfverfahren sorgfältig unter die Lupe genommen und zielführend dokumentiert. Hierfür übernehmen versierte Gutachter der Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen die Prüfung und geben eine Empfehlung ab. Auf der Basis der Empfehlung stuft die zuständige Pflegekasse den Pflegebedarf ein und spricht den Pflegegrad zu. Aus der Zuteilung durch die Pflegekasse wird gleichzeitig ein Anspruch auf Unterstützung dargelegt, dessen Umfang sich nach der Pflegegrad-Einstufung richtet. Die festgestellte Einschränkung und somit die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft oder voraussichtlich länger als 6 Monate vorliegen.

    Was bedeutet “Pflegebedürftigkeit”?

    Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Zustand einer Einschränkung in der selbständigen Lebensführung, die sich in verschiedenen Varianten zeigen kann. Sie ist die Folge von Alterungsprozessen und natürlich nachlassenden körperlichen Kräften und Fähigkeiten, können jedoch auch auf chronischen Erkrankungen, Verletzungen oder psychischen Einschränkungen entwickeln. Durch die Einstufung in einen Pflegegrad bestätigen die Pflegekassen den geprüften Bedarf eines Betroffenen über festgelegte Kriterien. Dabei wird in der Prüfung vor allem die körperliche, psychische und geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen auf der Basis unterschiedlicher Module begutachtet und über ein Punktesystem in vergleichbare Parameter eingeteilt.

    Pflegeeinstufung nach Pflegebedürftigkeit

    Entsprechend der Punkteverteilung, welche bei der Pflegebegutachtung festgestellt wird, kann die Pflegekasse im Anschluss an das Gutachten den passenden Pflegegrad zuweisen. Je mehr Punkte erzielt werden, desto höher ist der Pflegebedarf, was sich in einer höheren Pflegegrad-Einstufung niederschlägt.

    PflegegradPunkteBeeinträchtigung
    112,5 bis unter 27geringe Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    227 bis unter 47,5erhöhte Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    347,5 bis unter 70starke Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    470 bis unter 90schwerste Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    590 bis 100höchste Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie erhöhter Anspruch an die Pflege

    Wie die Punkte entsprechend den Modulen verteilt werden, erfahren Sie auch unter unserem Beitrag zur Pflegebedürftigkeit.

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    Feststellung durch Pflegebegutachtung: Einstufung des Pflegebedarfs nach dem Punktesystem

    Wurde ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit und die Erteilung eines Pflegegrades gestellt, wird der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekasse (MDK) mit einem Gutachten für die Pflegekasse beauftragt. Medizinisches Fachpersonal besucht hierfür die Person, für welche die Einstufung für einen Pflegegrad beantragt wurde, in ihrem häuslichen Umfeld. Entsprechend sechs Modulen für die Einschätzung der Situation werden Punkte vergeben. Ein anschließendes Gutachten an die Pflegekasse übermittelt alle wichtigen Informationen, um die voraussichtliche Pflegegrad-Einstufung zu berechnen. Anschließend erhalten Antragsteller oder deren Vertreter die Zuweisung des Pflegegrades und entsprechend die Bestätigung der damit verbundenen Leistungsansprüche.

    Ablauf der Pflegebegutachtung

    Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen, folgt die Begutachtung durch medizinische Fachkräfte im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen grundsätzlich im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Hierdurch soll ein alltagsnahes Bild der Beeinträchtigung durch die verringerte Selbständigkeit erzielt werden.

    Der Gutachter prüft dabei nach den Modulen für die Pflegebegutachtung verschiedene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Möglichkeiten der selbständigen Lebensführung in der Alltagsumgebung, stellt Fragen zu besonderen Bedürfnissen und Erfordernissen in der Alltagsbewältigung und spricht bei unsicherer Situation nach Entbindung von der Schweigepflicht auch mit einem behandelnden Arzt.

    Module zur Pflegebegutachtung

    In sechs verschiedenen Modulen mit Gewichtung der Modul-Inhalte nach den Alltagsanforderungen werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten der pflegebedürftigen Person durch den Gutachter geprüft. Ein dazugehöriger Fragekatalog gibt Hilfestellung für die Einschätzung, nach der die körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen im Alltag durch vorliegende Verletzungen, Krankheiten oder Alterungsprozesse mit Punkten versehen werden.

    Modul 1 – Mobilität und Bewegungsfähigkeit
    Im ersten Modul wird die Beweglichkeit und somit die selbständige Mobilität des Pflegebedürftigen geprüft. Dabei geht es nicht allein um die Fortbewegung, sondern auch um die Möglichkeit, sich selbständig in eine andere Position zu begeben, beispielsweise sich im Liegen umdrehen zu können. Sind geistige Einschränkungen vorhanden, fließt die Umsetzung von Bewegungsabläufen in Modul 2 ein. Die erreichbaren Punkte in diesem Modul nehmen 10 % der Gesamtbewertung ein.

    Modul 2 – Kognitive Fähigkeiten, Verständnis und Kommunikationsmöglichkeit
    Zu den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten wird im Gutachten ebenfalls Stellung genommen. Dabei wird nicht nur das Sprechen und Verstehen der Person berücksichtigt, sondern auch die geistige Fähigkeit, Erfordernisse zu erkennen. So ist beispielsweise relevant, ob entsprechend der Logik wetterbedingte Kleidungswahlen getroffen werden, ob zielgerichtete Handlungen auf die Kommunikation folgen oder ob Personen erkannt werden. Die Module 2 und 3 nehmen 15 % der Gesamtgewichtung ein, wobei nur das höher Modul in die Gesamtbewertung einfließt.

    Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Situation
    Psychische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sowie damit verbundene Verhaltensweisen zählen zu den Prüfelementen in Modul 3. Hierzu zählt neben Erkrankungen wie Demenz und Depressionen auch das Aufweisen von motorischer Unruhe, herausforderndes Verhalten, Ablehnung und Aggression gegen sich selbst oder Pflegepersonen sowie Panikattacken oder Wahnvorstellungen. Modul 2 und Modul 3 fließen zu 15 % in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird nur das Modul mit der höheren Punktezahl einbezogen.

    Modul 4 – Selbständigkeit in der Selbstversorgung
    Die Selbstversorgung nimmt mit 40 % der Gewichtung den größten Anteil in der Punkteverteilung ein. Die Prüfung umfasst dabei die Eigenständigkeit bei alltäglichen Anforderungen wie dem Waschen, Anziehen, Essen und dem Toilettengang.

    Modul 5 – Umgang mit Belastungen und Anforderungen bezüglich Krankheits- und Therapieerfordernissen
    Ärztliche Verordnungen und die Einhaltung von Therapien sind wesentliche Bestandteile im Lebensalltag von Pflegebedürftigen und Kranken sowie deren Lebensqualität. In Modul 5 stehen die eigenständige Umsetzung der Maßnahmen und der gegebenenfalls nötige Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Gewichtung erfolgt mit 20 % der Gesamtbewertung.

    Modul 6 – Alltagsgestaltung und soziale Kontaktpflege
    Die Gestaltung im Alltagsleben und die Pflege von sozialen Kontakten sind ein weiterer Aspekt, der in der Begutachtung Berücksichtigung findet. So geht es dabei nicht nur um den Austausch mit Freunden und Familienmitgliedern durch mit Telefonaten und Treffen, sondern auch um die selbständige Planung von Alltagsabläufen oder die eigenständige Hilfesuche nach Bedarf. Bis zu 15% der erzielbaren Punkte fallen auf Modul 6 der Pflegebegutachtung.

    Pflegegrade & Leistungen: Was verändert sich durch die Einstufung des Pflegegrad?

    Durch die Einstufung in einen Pflegegrad ergeben sich Ansprüche auf unterschiedliche Leistungen. Je nach Höhe der Einstufung können für jeden Pflegegrad Ansprüche in unterschiedlicher Höhe gelten.
    Allen Pflegegraden von 1 bis 5 gemeinsam ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von monatlich bis zu 40 Euro, Zuschüsse zu Hausnotruf (bis zu 25,50 Euro / Monat) und digitale Pflegeanwendungen (DiPa – bis zu 50 Euro im Monat) sowie die Übernahme von grundlegenden Kosten für verschriebene technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Lagerungsrollen u.a.).

    Darüber hinaus kenn ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro beantragt werden, die Kosten für Pflegeberatung, Pflegekurse (für Angehörige) und Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI in Anspruch genommen werden. Wohnen Pflegebedürftige in einer Wohngruppe, kann ein Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Gleiches gilt für Zuschüsse zur Anpassung von Wohnraum mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme.
    Weiterführende Leistungen zeigen sich je nach Pflegegrad durch:

    Leistung Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    Pflegegeld / Monat0 Euro332 Euro573 Euro765 Euro947 Euro
    Pflegesachleistungen / Monat0 Euro761 Euro1.432 Euro1.778 Euro2.200 Euro
    Verhinderungspflege / Jahr0 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro
    Kurzzeitpflege / Jahr0 Euro1.774 Euro1.774 Euro1.774 Euro1.774 Euro
    Tages- und Nachtpflege / Monat0 Euro689 Euro1.298 Euro1.612 Euro1.995 Euro
    Vollstationäre Pflege / Monat0 Euro770 Euro1.262 Euro1.775 Euro2.095 Euro

    Leistungen und Pflegehilfsmittel beantragen

    Der Anspruch auf Leistungen entsprechend dem Pflegegrad führen nicht automatisch zur Leistungserbringung. Jede beanspruchbare Leistung muss entsprechend der Einstufung in den Pflegegrad beantragt werden. Sehr unkompliziert erfolgt die Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Unterstützung und beantragen Sie bei bereits vorliegendem Pflegegrad auf unserer Webseite Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegehilfsmittelpauschale.

    Der Weg zum Pflegegrad – Pflegegrad beantragen

    Um eine Pflegegrad-Einstufung zu erhalten müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Folgen Sie gerne auch unserem Link, der Sie direkt zum Antrag bei der Pflegekasse führt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung, die auch den Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen ankündigt. Das Gutachten gilt als Grundlage für die Einstufung. Sind Sie mit der Ersteinstufung unzufrieden, weil die daraus resultierenden Ansprüche den Bedarf nicht decken, kann Widerspruch eingelegt werden, um eine neue Prüfung zu veranlassen.

    Erste Einstufung oder Hochstufung des Pflegegrades

    Fürjede Veränderung zur Einstufung in einen Pflegegrad muss ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden. Dies gilt für die Ersteinstufung ebenso wie für die Hochstufung. Die Hochstufung leiten Sie ebenfalls mit einem Antrag an die Pflegekasse in die Wege, beispielsweise wenn sich die Situation des Pflegebedürftigen verändert und sich der Pflegebedarf erhöht hat.

    Widerspruch bei der Pflegegrad Einstufung

    Wenn der Pflegegrad der Einstufung vom empfundenen Bedarf abweicht, können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen ab Zustellung der Zuweisung durch die Pflegekasse einen Widerspruch einlegen. In diesem Fall werden Sie anschließend um eine Stellungnahme gebeten sowie bei Bedarf ein neues Gutachten durch einen weiteren medizinischen Experten über den Medizinischen Dienst in Auftrag gegeben. Darauf basierend folgt eine erneute Prüfung sowie eine gegebenenfalls neue Einstufung in einen Pflegegrad. Wie Sie einen Widerspruch einlegen, erfahren Sie auch auf unserer Webseite.

    Einstufung in einen Pflegegrad als Hilfestellung für den Pflegealltag

    Schon bei Einstufung in Pflegegrad 1 stehen pflegebedürftigen Menschen zahlreiche Zuschüsse und Pflegehilfsmittel für die Pflege im Alltag zu. Die bürokratischen Hürden wurden dabei vergleichbar einfach gestaltet, so dass Sie für sich oder für zu pflegende Angehörige unkompliziert die Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen können. Die Beantragung lohnt sich bei jeder Einschränkung durch Krankheit und Alter sowie bei geringer Pflegebedürftigkeit. Erhalten Sie Unterstützung für die pflegerische Versorgung, bei besonderen Anforderungen und bei Ihrem Anspruch auf Pflegesachleistungen entsprechend dem zugesprochenen Pflegegrad.

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    Kurzzeitpflege: Wissenswertes zu Kosten, Antrag und mehr

    Kurzzeitpflege
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      Wissenswertes und Tipps zur Kurzzeitpflege

      Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Ratgeber erhalten Sie Tipps zu Kosten, Antragsstellung und weiteren wichtigen Aspekte der Kurzzeitpflege.

      Was ist Kurzzeitpflege?

      Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 42 SGB XI) kann sie in verschiedenen Situationen erforderlich sein. Sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Urlaub der Pflegeperson oder in Notfallsituationen. Bei einer Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung, wenn die pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden kurzzeitig nicht gewährleistet ist. Sie bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine temporäre Entlastung. Kurzzeitpflege kann ab dem Pflegegrad 2 und für die Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil der Kosten, der Maximalbetrag ist allerdings auf 1.774 Euro pro Jahr begrenzt.

      Das Wichtigste zur Kurzzeitpflege im Überblick:

      • Erfolgt in stationären Einrichtungen
      • Kann ab Pflegegrad 2 oder in Notsituationen beantragt werden
      • Wird über die Pflegekasse geregelt
      • Bis zu 1.774 Euro im Jahr übernimmt die Pflegeversicherung

      Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – was funktioniert wann?

      Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege ist auch eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie kann stunden-, tage- oder wochenweise ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn Pflegepersonen durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Gründen verhindert sind. Die Kosten der Ersatzpflege werden durch die Pflegekasse bis maximal sechs Wochen im Jahr übernommen. Auch sie dient dazu, pflegende Angehörige in der Pflege zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld stattfinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die pflegebedürftige Person, bevor sie die Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Die Abrechnung erfolgt über eine Gesamtbudget, sodass die Einteilung der gewählten Tage frei ist.

      Kosten Kurzzeitpflege, Eigenanteil und Kosten für Angehörige

      Grundsätzlich haben Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen einen Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr. Hierbei fällt stets ein gewisser Kurzzeitpflege-Eigenanteil an. Der von der Pflegekasse getragene maximale Betrag beläuft sich auf 1.774 Euro pro Jahr.

      Kurzzeitpflege Kosten setzen sich aus drei Faktoren zusammen:

      Unterbringung und Verpflegung – auch Hotelkosten genannt

      Investitionskosten oder auch Instandhaltungskosten für die Einrichtung

      Pflegekosten

      Die Pflegekasse übernimmt lediglich die Pflegekosten. Investitions- und Unterbringungskosten müssen von der pflegebedürftigen Person als Eigenanteil selbst getragen werden.

      Unser Tipp: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren – das geht

      In manchen Fällen übersteigen die Kosten für die Pflege das zur Verfügung stehende Kurzzeitpflege-Budget. Damit der Eigenanteil so gering wie möglich ausfällt, haben Sie die Möglichkeit, Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege zu kombinieren – wenn im laufenden Kalenderjahr noch keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde. Laut § 42 Absatz 2 SGB XI kann das nicht genutzte Budget für die Verhinderungspflege des laufenden Kalenderjahres für Kurzzeitpflege genutzt werden. 

      Neue Regelungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2024

      Die Pflegereform 2024 bring für Pflegebedürftige und ihre Familien auch Änderungen im Bereich der Kurzzeitpflege. In zwei Phasen ist für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget – ein sogenannter gemeinsamer Jahresbetrag – geplant. Ab dem 1.1.2024 greift diese Regelung zunächst für Familien mit Kindern unter 25 Jahren ab Pflegegrad 4.

      Gute Gründe für die Kurzzeitpflege

      Die Pflege von Menschen ist anspruchsvoll und kräftezehrend. Das Ziel der Kurzzeitpflege ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sind:

      • Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung der Pflegeperson, die nicht mit Leistungen der Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld überbrückt werden können,
      • eine kurzfristige Verschärfung der Pflegebedürftigkeit,
      • Zeiten nach einer stationären Behandlung der pflegebedürftigen Person,
      • Umbaumaßnahmen in der häuslichen Umgebung nach einem Krankenhausaufenthalt, um die Pflege gewährleisten zu können,
      • wenn die häusliche Pflege nicht sofort übernommen werden kann.
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      Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad – im Notfall möglich

      Kurzzeitpflege kann auch ohne einen Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 funktionieren – allerdings nur in Notsituationen, beispielsweise wenn die Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt akut ist und die Pflegesituation daheim noch geklärt werden muss. Dann ist allerdings zunächst die Krankenkasse der Kostenträger und die Kostenübernahme muss für die Person ohne Pflegegrad hierüber geklärt werden.

      Was genau gehört zu den Leistungen der Kurzzeitpflege?

      Die Kurzzeitpflege ist eine gute Möglichkeit, um pflegebedürftige Personen kurzfristig versorgt und untergebracht zu wissen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Auch wenn die oder der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt nicht zu Hause gepflegt werden kann, ist die Kurzzeitpflege eine gute Lösung. Im Allgemeinen umfasst sie nachstehende Leistungen:

      • Vollstationäre Pflege: Verpflegung und Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
      • Grundpflege und Behandlungspflege
      • Teilnahme an internen Beschäftigungsangeboten
      • Unterstützung durch Sozialdienstmitarbeitende

      Kurzzeitpflege: Kosten und Zuschüsse

      Ist die Versorgung in der häuslichen Umgebung vorübergehend nicht möglich, kann Kurzzeitpflege hilfreich sein. Die zu pflegende Person ist dabei in einer stationären Einrichtung untergebracht und erhält die Pflege und Versorgung, die benötigt wird. Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus den Pflegeleistungen, der Unterkunft inklusive Versorgung, Investitionskosten der Unterkunft und Zusatzleistungen zusammen. Die Pflegekasse übernimmt dabei ab dem Pflegegrad 2 einen pauschalen Zuschuss von 1.774 Euro für die Pflegekosten. Die Pflegekasse rechnet die Kurzzeitpflege Kosten direkt mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung ab. Diese muss für eine Kostenübernahme von der Pflegekasse zugelassen sein. 

      Die Kosten für die Unterbringung und Co sind als Eigenanteil zu zahlen. Diese hängen von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kurzzeitpflege Kosten mit dem Entlastungsbetrag abzudecken, der bereits ab Pflegegrad 1 zusteht.

      Kurzzeitpflege Kosten und Zuschüsse im Überblick:

      Pauschal zahlt die Pflegekasse 1.774 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2.

      Nur die Pflegekosten werden bezuschusst. 

      50 Prozent des Pflegegeldes werden weitergezahlt.

      Nicht genutztes Budget nutzen

      Es gibt die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege zusätzlich auch aus anderen Mitteln zu finanzieren. Beispielsweise kann ungenutztes Geld, das für die Verhinderungspflege zur Verfügung stände, komplett für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Hier stehen pflegebedürftigen Personen im Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Doch auch hier gilt: Das Geld darf lediglich für die reinen Pflegekosten angewendet werden. Zudem verfällt mit Nutzung des Geldes auch der Anspruch auf Verhinderungspflege in dem Jahr.

      Teure Kurzzeitpflege: Möglichkeiten zur Finanzierung des Eigenanteils

      Da Pflege- und Krankenkasse lediglich die reine Pflege während der Kurzzeitpflege übernehmen, bleibt für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten oftmals noch einiges zu zahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, den Eigenanteil zu reduzieren. Beispielsweise können Sie den Entlastungsbetrag dafür nutzen.

      Entlastungsbetrag nutzen

      Pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld versorgt sind, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsames Jahresbudget, das sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Verhinderungspflege nutzbar ist und von der Pflegekasse gezahlt wird. Das Geld steht immer dann zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erfüllt sind.

      Das Gute beim Entlastungsbetrag: Er kann sowohl für die Pflegekosten als auch für den Eigenanteil der weiteren Kosten genutzt werden. Zudem verfällt der ungenutzte Anteil nicht, sodass Restbeträge sogar ins Folgejahr bis zum 30. Juni übertragbar sind. 

      Die Rechnungen der Pflegeeinrichtung über den Eigenanteil reichen Sie bei der Pflegekasse ein oder klären, dass das Pflegeheim diesen direkt mit der Pflegekasse verrechnet. 

      Pflegegeld während der Kurzzeitpflege

      Hat die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad, erhält sie abhängig von der Einstufung Pflegegeld. Auch während der Kurzzeitpflege muss nicht vollständig auf das Pflegegeld verzichtet werden. Denn während der möglichen achtwöchigen Kurzzeitpflege erhält die zu pflegende Person 50 Prozent des Pflegegeldes weiter. Das Pflegegeld kann auch zur Finanzierung der Kurzzeitpflege dienen.

      Unterstützung durch das Sozialamt: Hilfe zur Pflege

      Die Kurzzeitpflege wird nur zu Teilen von der Pflegekasse bezahlt. Der zu zahlende Eigenanteil kann die Betroffenen stark belasten. Unter gewissen Umständen kann das Sozialamt die Zusatzkosten übernehmen. Sie sollten hier so früh wie möglich anfragen, ob diese Möglichkeit besteht und den Antrag auf Hilfe zur Pflege schnellstmöglich einreichen. Denn die Kosten können nicht rückwirkend erstattet werden. Wie hoch der mögliche Zuschuss ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Am besten Sie fragen in Ihrem zuständigen Amt nach.

      Kurzzeitpflege Kosten von der Steuer absetzen

      Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eigenanteil, der zur Kurzzeitpflege hinzuzuzahlen ist, auch in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die zumutbare Belastungsgrenze muss allerdings überschritten sein. Kontaktieren Sie bei Fragen die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Finanzamtes – hier kann Ihnen fachkundige Auskunft erteilt werden.

      Freie Plätze in der Kurzzeitpflege finden

      Plötzliche Erkrankungen, ein Unfall oder Urlaub – manchmal ist es wichtig, schnellstmöglich einen Kurzzeitpflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Doch freie Plätze zu finden, ist manchmal gar nicht so leicht. Besonders in der Urlaubszeit gestaltet sich die Suche oft als schwierig – gerade für die Wunsch-Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse, eine Pflegeberatungsstelle oder die Pflegefinder der Krankenkassen geben Auskunft über geeignete Einrichtungen für die Kurzzeitpflege.

      Kurzzeitpflege richtig beantragen – so geht’s

      Um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse stellen. Hier reicht es zunächst, einen kurzen, formlosen Brief aufzusetzen, in dem Sie erklären, Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen zu wollen. 

      Wichtig: Der Antrag muss von der bevollmächtigten Pflegeperson oder der zu pflegenden Person unterschrieben sein. Die Pflegekasse schickt Ihnen daraufhin die entscheidenden Unterlagen zu. 

      Für die Antragstellung der Pflegeversicherten sind neben dem formlosen Antrag folgende Nachweise nötig:

      1. Personalausweis
      2. Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
      3. eventuell Vollmacht, Betreuernachweis, Patientenverfügung
      4. Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegradfeststellung
      5. ärztliche Unterlagen
      6. eventuell Schwerbehindertenausweis

      Kurzzeitpflege im Voraus beantragen

      Da Kurzzeitpflege-Kosten nicht rückwirkend gezahlt werden, sollten Sie den Kurzzeitpflegeplatz stets im Voraus beantragen. Daher ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, bevor die Kurzzeitpflege geplant wird.

      Kurzzeitpflege im Notfall beantragen

      Ist es sinnvoll, die pflegebedürftige Person nach einem Krankenhausaufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen, kümmert sich in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses um einen Platz. Das heißt: Sie sollten während des Krankenhausaufenthaltes bereits Kontakt zum Sozialdienst aufnehmen, um alles in Ruhe regeln zu können.

      Kostenlose Pflegehilfsmittel für zu Hause

      Neben dem Anspruch auf Kurzzeitpflege, haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 in der Regel auch einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich einen Betrag von 40 Euro. Zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Um nicht in Vorleistung gehen zu müssen, gibt es die Möglichkeit, die regelmäßig genutzten Produkte bei einem Pflegehilfsmittel-Service kostenlos zu bestellen.

      Kurzzeitpflege – eine hilfreiche Unterstützung

      Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Entlastung und Sicherheit für Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen. Bedenken Sie, dass die Pflegekasse eine Kurzzeitpflege jedoch nur bezuschusst, wenn sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung stattfindet. Informieren Sie sich auch über das neue Entlastungsbudget, um Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler nutzen zu können.

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      Inkontinenz nach der Geburt

      Inhaltsverzeichnis Inkontinenz nach der Geburt

        Nach der Freude über die Geburt eines Kindes stehen frischgebackene Mütter oft vor unerwarteten Herausforderungen – eine davon kann Blasenschwäche sein. Inkontinenz nach der Geburt betrifft etwa jede dritte Frau und ist damit keineswegs selten, auch wenn Betroffene das Thema aus Scham oft verschweigen. Was sich dagegen unternehmen lässt und wie Sie Ihren Alltag als neue Mutter trotz Blasenschwäche gut meistern, erfahren Sie in diesem Artikel.

        Wissenswertes zu Inkontinenz nach der Geburt

        Welche Arten von Inkontinenz und Blasenschwächen gibt es?

        Harninkontinenz, also ein ungewollter Urinverlust, kann unterschiedliche Gründe haben. Bei einer Blasenschwäche nach einer Geburt handelt es sich meist um diese Formen:

        • Belastungsinkontinenz: Dabei geht Urin ab, wenn die Blase unter Druck steht – etwa beim Lachen, Niesen, Husten, Springen oder Heben schwerer Gegenstände. In mehr als der Hälfte der Fälle steckt eine Belastungsinkontinenz hinter einer Blasenschwäche nach der Geburt.
        • Dranginkontinenz: Hier verspüren Betroffene unvermittelt einen sehr starken Harndrang, der sich kaum kontrollieren lässt. Eine reine Dranginkontinenz nach der Geburt liegt in rund 10 Prozent der Fälle vor.
        • Mischform: Bei etwa einem Drittel der Betroffenen besteht eine Mischform aus Drang- und Belastungsinkontinenz, wenn nach der Geburt unfreiwillig Urin abgeht.

        Zwar seltener, können Frauen auch an einer Stuhlinkontinenz nach der Geburt leiden. Dabei gehen unfreiwillig Stuhl oder Darmwinde ab.

        Wie viele Frauen leiden an Inkontinenz nach der Geburt?

        Wissenschaftliche Studien zeigen: Ungefähr ein Drittel aller Frauen hat drei Monate nach einer Entbindung mit Blasenschwäche zu kämpfen. Damit ist Harninkontinenz nach der Geburt etwa so häufig wie Allergien oder Migräne! Bei wie vielen Betroffenen die Inkontinenz zwei Jahre nach der Geburt oder länger besteht, darüber gibt es kaum gesicherte Statistiken. Ohne gezielte Behandlung dürfte der Anteil aber erheblich sein. Von einer Stuhlinkontinenz nach der Geburt sind etwa sechs Prozent der jungen Mütter betroffen. Als besonders gefährdet gelten hier Frauen, die einen Dammriss oder Dammschnitt erlitten haben.

        Wie lange dauert Inkontinenz nach der Geburt an?

        Im Wochenbett – also den ersten sechs Wochen nach der Geburt – ist eine zumindest leichte Harninkontinenz nichts Ungewöhnliches. Organe, die dem wachsenden Baby Platz gemacht haben, müssen wieder an ihre ursprüngliche Position zurückfinden, das stark beanspruchte Muskel- und Nervengewebe muss sich regenerieren. Bei vielen Frauen verschwindet eine leichte Blasenschwäche nach sechs bis acht Wochen von selbst.

        Achtung: Falls die Blasenschwäche auch nach dem Wochenbett andauert, sollten Sie sich an Ihre Hebamme, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wenden. Je früher behandelt, desto besser lässt sich ungewollter Urinverlust nach der Geburt in den Griff bekommen.

        Anzeichen für Inkontinenz nach der Geburt

        Wie äußert sich Inkontinenz nach der Geburt?

        In den ersten Tagen nach der Geburt spüren viele Frauen ihre Blase und ihren Schließmuskel nicht richtig. Das liegt daran, dass bei der Geburt Nervenbahnen verletzt oder irritiert wurden. Deshalb kann es mitunter zu einem „Überlaufen“ der Blase kommen. Diese Gefühlsstörungen bessern sich meist bald von selbst. 

        Was bei einigen Frauen länger andauert, ist eine Belastungsinkontinenz: Beim Husten, Lachen, Treppensteigen oder beim Heben des Babys geht ungewollt Urin verloren. Die Menge unterscheidet sich von Frau zu Frau. Manchmal handelt es sich um nur wenige Tröpfchen, bei einigen Betroffenen gehen mitunter auch schwallartig größere Mengen Urin ab.

        Unser Service: Wir übernehmen die Abwicklung für Sie

        Bei box4pflege bieten wir Ihnen einen besonderen Service an: Wir übernehmen den kompletten Abwicklungsprozess mit den Pflegekassen für Sie. Das bedeutet, wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme für Sie, kommunizieren mit der Pflegekasse und kümmern uns um die notwendige Dokumentation. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren.

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        Ursachen von Inkontinenz nach der Geburt

        Warum tritt Inkontinenz nach der Geburt auf?

        Bei Inkontinenz nach der Geburt ist die Schwachstelle meist der Beckenboden. So bezeichnet man das Muskel- und Bindegewebsgeflecht im unteren Becken, das – ähnlich wie ein gespanntes Segel – die Beckenorgane in der richtigen Position hält. Der Beckenboden unterstützt ganz wesentlich die Schließfunktion von Blase und Enddarm.

        Bereits während der Schwangerschaft ist der Beckenboden durch den Druck des Ungeborenen einer erheblichen Belastung ausgesetzt. Deshalb kann eine Inkontinenz selbst dann auftreten, wenn das Kind per Kaiserschnitt zur Welt kommt. Während einer vaginalen Geburt muss sich das Gewebe nochmals stark dehnen, damit das Baby den Geburtskanal passieren kann. In der Folge kann der Beckenboden erschlaffen und absinken, was einen ungewollten Urinverlust nach der Geburt begünstigt.

        Warum manche Frauen mehr und andere weniger oder gar nicht betroffen sind, hat verschiedene Gründe. Teils spielt die genetische Veranlagung eine Rolle. Als weitere Risikofaktoren für eine Inkontinenz nach Schwangerschaft und Geburt sind zu nennen:

        1. eine bereits vor der Geburt bestehende Blasenschwäche
        2. höheres Alter der Mutter
        3. mehrere vaginale Geburten
        4. Übergewicht oder eine starke Gewichtszunahme während der Schwangerschaft
        5. Schwangerschaftsdiabetes
        6. hohes Geburtsgewicht und großer Kopfumfang des Kindes
        7. eine verlängerte Austreibungsphase während der Geburt
        8. Zangen- oder Saugglocken-Geburten

        Wie kann man Inkontinenz nach der Geburt vorbeugen?

        Dass das heranwachsende Baby Druck auf den Beckenboden ausübt, lässt sich natürlich nicht verhindern. Auch die genetische Veranlagung ist naturgegebenes Schicksal. Umso wichtiger ist es, an jenen Stellschrauben zu drehen, die Sie selbst beeinflussen können:

        Körpergewicht: Eventuell vorhandenes Übergewicht sollten Sie möglichst schon vor der Schwangerschaft reduzieren. Das hat allgemein positive Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und die Ihres Babys – und verringert zudem das Inkontinenz-Risiko.

        Gewichtszunahme in der Schwangerschaft: Achten Sie nach ärztlicher Absprache auch auf Ihre Gewichtszunahme während der Schwangerschaft. Eine zu starke Zunahme ist ungünstig, weil in der Folge meist auch das Baby größer und schwerer wird. Dadurch ist der Beckenboden während Schwangerschaft und Geburt noch höherer Belastung ausgesetzt.

        Beckenboden-Training: Frauen, die schon vor der Geburt einen starken Beckenboden haben, leiden danach seltener unter einer Blasenschwäche. Starten Sie daher möglichst bereits bei Kinderwunsch oder in der Frühphase der Schwangerschaft mit Übungen, die Ihre Beckenboden-Muskulatur kräftigen.

        Tipp: Probieren Sie es auch einmal mit Pilates oder Yoga. Diese Sportarten aktivieren den Beckenboden und tragen zu einer verbesserten Körperhaltung und Körperwahrnehmung bei.

        Behandlung von Blasenschwäche & Inkontinenz nach der Geburt

        Beckenboden stärken vor & nach der Geburt

        Beckenboden-Training ist die wichtigste Säule sowohl zur Vorbeugung als auch zur Behandlung von Inkontinenz nach der Schwangerschaft. Ziel ist es, die Muskulatur zu kräftigen und zu straffen, so dass sie den Schließmechanismus von Harnröhre und Enddarm optimal unterstützen kann. Vielen Frauen fällt das anfangs schwer, weil wir die Beckenboden-Muskulatur im Alltag selten bewusst ansprechen. Deshalb sollten Sie die Übungen zuerst unter professioneller Anleitung erlernen, um sie später im Alltag selbstständig auszuführen.

        Achtung: Solange Geburtsverletzungen noch frisch sind, ist Schonung angesagt! Besprechen Sie unbedingt mit Hebamme, Arzt oder Ärztin, wann Sie nach der Geburt wieder trainieren dürfen. Denn eine zu frühe oder falsche Belastung kann dem Beckenboden sogar schaden.

        Tipp: Eine Liste der auf Beckenboden-Training spezialisierten Physiotherapeutinnen und -therapeuten finden Sie hier. An vielen Orten gibt es auch Gruppenkurse, die speziell für Schwangere konzipiert sind.

        Was hilft bei Blasenschwäche nach der Geburt?

        Auch wenn es im ersten Moment unangenehm erscheint: Wenden Sie sich an Ihre Hebamme, Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wenn Sie nach der Geburt mit Inkontinenz zu kämpfen haben. Für das Fachpersonal ist dieses Thema etwas ganz Alltägliches. Im ersten Schritt ist meist eine medizinische Abklärung erforderlich, um die Symptome genau zu erfassen und den Ursachen auf den Grund zu gehen.   

        Die Behandlung von Inkontinenz nach Schwangerschaft und Geburt richtet sich immer nach den individuellen Voraussetzungen. Folgende Möglichkeiten kommen in Frage:

        Physiotherapie: Übungen zur Kräftigung des Beckenbodens sind in der Regel die wichtigste Therapie-Säule, vor allem bei einer Belastungsinkontinenz nach der Geburt.

        Medikamente: Begleitend können ärztlich verordnete Medikamente die Blasenfunktion unterstützen. So kommen bei einer Dranginkontinenz nach der Geburt oft sogenannte Anticholinergika zum Einsatz, die übermäßigen Harndrang eindämmen.

        Hilfsmittel: Einigen Frauen helfen Pessare oder spezielle Tampons, die man in die Scheide einführt. Sie heben und stützen Blase und Harnröhre, was zur Kontrolle des Harndrangs beiträgt.

        Operationen: Als letzte Option lässt sich eine Inkontinenz auch chirurgisch behandeln, wenn andere Behandlungen nicht anschlagen.   

        Alltag als neue Mutter mit Blasenschwäche

        Tipps bei Inkontinenz: Was kann ich selber bei Blasenschwäche nach der Geburt tun?

        Zumindest vorübergehend sind sehr viele Frauen nach einer Geburt inkontinent. Um die Kontrolle über Ihre Blasenfunktion rasch wieder zu erlangen, helfen folgende Tipps:

        • In den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt ist es günstig, viel zu liegen, um den Beckenboden zu entlasten.
        • Nehmen Sie an einem Rückbildungskurs teil. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen normalerweise die Kosten für einen zehnstündigen Kurs.
        • Schonen Sie Ihren Beckenboden im Alltag. Vermeiden Sie das Heben schwerer Gegenstände und achten Sie auf Ihre Körperhaltung, wenn Sie Ihr Baby tragen.
        • Gehen Sie regelmäßig zur Toilette, um eine zu volle Blase zu vermeiden, falls Sie nach der Geburt den Urin nicht halten können.
        • Verzichten Sie auf harntreibende Getränke wie Kaffee, Schwarz- oder Grüntee.
        • Ernähren Sie sich ballaststoffreich, um harten Stuhl zu vermeiden. Starkes Pressen beim Stuhlgang belastet den Beckenboden.
        • Haben Sie Geduld mit Ihrem Körper. Schwangerschaft und Geburt bedeuten eine enorme Strapaze und es braucht Zeit, um sich davon zu erholen.

        Inkontinenzprodukte für Frauen nach der Geburt

        Welche Inkontinenzeinlagen eignen sich bei Blasenschwäche nach der Geburt?

        Damit Sie Ihre Zeit mit dem Baby trotz Blasenschwäche entspannt genießen können und sich im Alltag sicher fühlen, helfen Inkontinenzprodukte für Frauen nach der Geburt. Solange der Wochenfluss andauert, eignen sich Wochenbett-Einlagen oder Wöchnerinnen-Binden ohne Beschichtungen oder Kunststoff-Klebestreifen. Diese Produkte sind besonders saugfähig, dabei aber weich und hautfreundlich, um Geburtswunden nicht unnötig zu reizen.

        Wenn nach dem Wochenbett weiterhin eine Blasenschwäche besteht, sind spezielle Inkontinenzprodukte für Frauen die beste Wahl. Diese Produkte schützen zuverlässig vor Nässe oder Gerüchen und sind dabei völlig diskret, so dass Sie sich jederzeit sicher fühlen – auch beim Sport oder bei anstrengender Arbeit.

        Wo erhalte ich Inkontinenzeinlagen für Frauen?

        Inkontinenzprodukte für Frauen nach der Geburt können Sie bequem bei box4pflege bestellen. Wir führen ausschließlich hochwertige Markenartikel zu günstigen Preisen und liefern Ihre Produkte diskret in neutraler Verpackung. So möchten wir Sie dabei unterstützen, sich ganz auf die schönen Seiten des Mutterseins zu konzentrieren. Weitere Informationen über unsere Inkontinenzprodukte erhalten Sie hier [Link Produktseite].

        Fazit

        Inkontinenz nach der Geburt ist weit verbreitet, lässt sich durch Beckenboden-Training oder medizinische Behandlungen aber meist gut in den Griff bekommen. Wichtig ist es, sich frühzeitig Hilfe zu holen und die Blasenschwäche nicht stillschweigend hinzunehmen. Bis die Behandlung anschlägt, helfen Ihnen spezielle Inkontinenzprodukte dabei, Ihren Alltag als neue Mutter unbeschwert und aktiv zu gestalten.

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        Verhinderungspflege

        Verhinderungspflege

        Was ist Verhinderungspflege?

        Im Alter und bei einer schweren Krankheiten können viele Menschen ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bestreiten. Die permanente Unterstützung durch eine Pflegekraft wird notwendig. Da die Kosten für eine professionelle Pflegekraft in Vollzeit ganz erheblich ausfallen, übernehmen oftmals die Verwandten die Pflege eines Angehörigen. Besitzt der Angehörige eine von der Krankenkasse anerkannte Pflegestufe, so bekommt er von dieser ein Pflegegeld ausgezahlt, welches üblicherweise zur Entschädigung der pflegenden Angehörigen aufgewendet wird. Was aber passiert, wenn die pflegende Person einmal verhindert ist? Sei es aus beruflichen Gründen, weil sie einmal eine Auszeit benötigt oder weil sie vielleicht selbst einmal krank ist? Für diesen Fall sieht die gesetzliche Regelung eine sogenannte Verhinderungspflege vor. Dies bedeutet, dass aushilfsweise eine andere Person als Pflegepersonal einspringen kann und dafür eine Kompensation von der Pflegekasse erhält.

        Verhinderungspflege
        Navigation der Verhinderungspflege

          Welche Voraussetzungen liegen für die Verhinderungspflege vor?

          Um eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, benötigt die gepflegte Person einen Pflegegrad der Stufe 2 bis 5. Bei einem Pflegegrad der Stufe 1 besteht dagegen kein Anspruch auf eine Verhinderungspflege und auch nicht auf eine Kurzzeitpflege. Personen mit dieser Pflegestufe sind noch als weitgehend selbständig anzusehen, weshalb die permanente Anwesenheit einer Pflegeperson nicht vorgesehen ist. Daher erhalten Personen in der Pflegestufe 1 auch kein Pflegegeld, sondern nur einen Entlastungsbeitrag.

          Verhinderungspflege

          Eine Verhinderungspflege kann zudem nur gewährt werden, wenn die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Außerdem darf die Vertretung bei der Krankenkasse nicht bereits als regulär pflegende Person registriert sein. Teilen sich zum Beispiel die Ehefrau und Tochter die Pflege des Ehemannes beziehungsweise Vaters, so können sie nicht gegenseitig als Verhinderungspflege einspringen.

          Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist gesetzlich festgelegt. Das Sozialgesetzbuch (SGB XI § 39) regelt die Voraussetzungen und die Höhe der Verhinderungspflege. Dort können Sie die jeweils aktuelle Fassung selbst einsehen (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html).

          Verhinderungspflege

          Gilt die Verhinderungspflege nur für Senioren?

          Verhinderungspflege kann ausdrücklich nicht nur für Senioren beantragt waren. Auch andere pflegebedürftige Personengruppen, zum Beispiel Menschen mit einer chronischen Krankheit, können davon profitieren. Hier gelten sogar höhere Sätze als bei Senioren. Junge Menschen unterhalb von 25 Jahren, die im Pflegegrad 4 bis 5 eingestuft sind, können im Kalenderjahr sogar bis zu acht Wochen Verhinderungspflege beantragen. Außerdem entfällt hier die Bedingung, zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Pflege untergebracht gewesen zu sein. Nicht zuletzt können sie unter Einrechnung des Kurzzeitpflege-Budgets bis zu 3386 Euro Verhinderungspflegegeld im Jahr erhalten.

          Verhinderungspflege

          Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

          Während die pflegebedürftige Person bei der Verhinderungspflege zu Hause bliebt und dort die Betreuung durch eine Aushilfe übernommen wird, handelt es sich bei der Kurzzeitpflege um die zeitweise Inanspruchnahme einer Pflegeeinrichtung, zum Beispiel einer Tagespflege oder eines Pflegeheims. Die Kurzzeitpflege ist vor allem dann interessant, wenn sich niemand finden sollte, der die pflegebedürftige Person zu Hause betreut. Bei der Kurzzeitpflege wird also immer von einer externen Pflegeeinrichtung Gebrauch gemacht. Der gesetzliche Anspruch auf Kurzzeitpflege beträgt acht Wochen pro Jahr und wird mit bis zu 1774 Euro kompensiert. Üblicherweise zahlt die pflegebedürftige Person aber für die Unterbringung, die Verpflegung und die Fahrten, da die Pflegekasse nur für die Pflegedienstleistung aufkommt.

          Wieviel Geld bekommt man bei der Verhinderungspflege?

          Nicht verwandte oder angehörige Personen

          Für die Höhe der Verhinderungspflege ist relevant, ob eine Verwandtschaftsbeziehung zu der gepflegten Person besteht. Sollten Sie mit dieser nicht verwandt oder ihr familiär angehörig sein, so fällt die Kompensation höher aus. Ausschlaggebend ist eine Verwandtschaft bis zum zweiten Grad. Liegt diese in Ihrem Fall nicht vor, zahlt die Pflegeversicherung bis zu 1612 Euro im Jahr für die Pflegeleistung und die Fahrtkosten. Darüber hinaus kann noch ein Betrag aus dem Kurzzeitpflege-Budget von 806 Euro genutzt werden, falls dieser nicht für eine tatsächliche Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Insgesamt sind dadurch bis zu 2418 Euro an Pflegekompensation im Jahr möglich.

          Verwandte und Angehörige

          Andere Bemessungsgrundlagen liegen vor, wenn Sie bis zum zweiten Grad verwandt oder auch verschwägert mit der zu pflegenden Person sein sollten. In diesem Fall fällt die Kompensation leider geringer aus. Hier wird höchstens der eineinhalbfache Betrag des regulären Pflegegeldes ausgezahlt. Die Höhe ist zudem abhängig von der Pflegestufe.

          Bei einer Pflegestufe 2 beträgt die jährliche Grenze 474 Euro und kann sich bis zur Pflegestufe 5 auf 1351,50 Euro steigern. Sollten Ihnen durch die Verhinderungspflege allerdings zusätzliche Fahrtkosten entstehen oder ein Verdienstausfall, weil sie während der Pflege ihrer eigenen Arbeit nicht nachgehen können, so besteht die Möglichkeit, auch bei verwandten Pflegepersonen den Betrag bis zu einer Höhe von 1612 Euro jährlich aufzustocken.

          Zusätzlich kann auch hier das unverbrauchte Kurzzeitpflege-Budget von bis zu 806 Euro in Anspruch genommen werden. Für die Zeit der Abwesenheit wird der Pflegeperson übrigens ihr reguläres Pflegegeld um die Hälfte gekürzt. Dies gilt allerdings nicht für Tage mit weniger als acht Stunden Abwesenheit, wie es beispielsweise am ersten und letzten Urlaubstag vorkommen kann.

          Wie lange dauert eine Verhinderungspflege?

          Die zeitliche Dauer, in welcher Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, ist frei einteilbar. Verhinderungspflege kann sowohl für Tage und Wochen, aber auch nur für einige Stunden beantragt werden. Die maximale Dauer pro Kalenderjahr beträgt allerdings sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage. Je nach Bedarf kann die Verhinderungspflege sowohl durchgehend als auch auf mehrere Wochen oder Tage verteilt in Anspruch genommen werden. Im Extremfall kann beispielsweise auch wöchentlich für einen einzigen Tag oder einzelne Stunden jemand anderes die Pflege übernehmen.

          Was ist der Unterschied zwischen ganztägiger und stundenweiser Verhinderungspflege?

          Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden an einem Tag abwesend und lässt sich während dieser Zeit vertreten, spricht man von einer stundenweisen Verhinderungspflege. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, um einen dringenden Termin wahrzunehmen oder einer Freizeitaktivität nachzugehen.

          Der Vorteil hierbei ist, dass die einzelnen Stunden nicht vom Gesamtumfang der jährlich verfügbaren Verhinderungspflege abgezogen werden. Außerdem erfolgt während dieser Zeit keine Kürzung des Pflegegeldes. Allerdings kann auch die stundenweise Verhinderungspflege nur so lange abgerechnet werden, bis das verfügbare Jahresbudget ausgeschöpft ist.

          Verhinderungspflege

          Entscheidend ist die Dauer der tatsächlichen Abwesenheit, nicht der Vertretung. Wenn Sie beispielsweise zehn Stunden abwesend waren, aber nur für sechs Stunden eine Vertretung bestellt haben, dann zählen trotzdem die 10 Stunden.

          Ein Beispiel: Sie nehmen sich jeden Freitag drei Stunden Auszeit von der Pflege ihrer Mutter. Diese übernimmt dann Ihr Sohn für 11 Euro pro Stunde. Nach 49 Tagen je drei Stunden wäre damit das Jahresbudget von 1612 Euro ausgeschöpft. Wären sie stattdessen ganztägig abwesend, stünden Ihnen im Jahr nur 42 Tage zur Verfügung.

          Muss die Verhinderungspflege steuerlich gemeldet werden?

          Grundsätzlich ist das Geld für die Verhinderungspflege steuerfrei, allerdings nur, insofern zwischen der in der Verhinderungspflege eingesetzten und der pflegebedürftigen Person ein Angehörigen- oder Verwandtschaftsverhältnis besteht oder die Person, die die Verhinderungspflege übernimmt, damit eine sittlich-moralische Pflicht erfüllt. Eine solche Pflicht kann bestehen, wenn keine andere verwandte Person zur Verfügung steht, um die Verhinderungspflege zu übernehmen, oder zur pflegebedürftigen Person ein nicht-verwandtschaftliches Verhältnis besteht, durch welches eine besondere Verpflichtung abgleitet werden kann. Ein Beispiel wäre hier, wenn die pflegebedürftige Person Ihnen früher einmal einen Gefallen getan hat, den Sie erwidern müssen. Auch Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben, zum Beispiel in Form einer Wohngemeinschaft, können dieser gegenüber in einer moralischen Pflicht stehen und müssen demzufolge keine Steuern zahlen. Dies sollte jedoch im Zweifelsfrei abgeklärt werden. In jedem Fall steuerfrei ist die Verhinderungspflege für Angehörige. Darunter zählen:

          • Ehepartner
          • Lebensgefährten
          • Kinder
          • Enkel
          • Neffen und Nichten
          • Onkel und Tanten
          • Schwägern und Schwägerinnen
          • Pflegekinder
          • Stiefkinder
          • Schwiegereltern

          Familienfremde professionelle Pflegekräfte müssen dagegen die Verhinderungspflege steuerlich abrechnen. Eine Grauzone besteht bei Privatpersonen, die keine Angehörigen sind. Hier muss die Verhinderungspflege erst versteuert werden, wenn sie eine bestimmte Höhe übersteigt.

          An wen wird das Geld für die Verhinderungspflege ausgezahlt?

          In der Regel wird die Kompensation für die Pflegevertretung von der Pflegekasse auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Diese kann dann selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie dieses an die Pflegeperson weitergibt. Eine Ausnahme besteht dagegen, wenn die Kurzzeitpflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen wird. In diesen Fällen kann das Pflegepersonal das Geld für die Kurzzeitpflege direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

          Wo kann ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden?

          Sie können den Antrag auf Verhinderungspflege direkt bei Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse einreichen. Der AOK Verhinderungspflege-Antrag lässt sich auf der zentralen Webseite der Krankenkasse herunterladen (https://www.aok.de/gp/ambulante-pflege/sgb-xi/verhinderungspflege). Dort werden Sie individuell zu ihrem Postleitzahlengebiet und zu ihrer zuständigen Ortskrankenkasse weitergeleitet. Auch bei der Barmer sind Anträge auf Verhinderungspflege online abrufbar (https://www.barmer.de/unsere-leistungen/pflege/verhinderungspflege-1003716). Auf der Webseite der Barmer finden sich außerdem eine Ausfüllanleitung und eine Musterrechnung, sodass keine Fragen offen bleiben dürften. Um einen Antrag auf Verhinderungspflege bei der DAK zu stellen, können Sie diesen ganz einfach auf der Webseite der Krankenkasse in Ihrem Browser bearbeiten (https://www.dak.de/dak/ihr-anliegen/pflege/verhinderungspflege-beantragen_13062). Unabhängig davon, wo Sie versichert sind, können Sie Anträge auch persönlich in Ihrer Krankenkassenfiliale, per Post oder per Email einreichen.

          Kann es passieren, dass der Antrag abgelehnt wird?

          Leider wird die Verhinderungspflege nicht in jedem Fall von der Pflegekasse bewilligt. Es gibt auch Fälle, in denen ein Antrag abgelehnt wird. Häufig sind negative Bescheide auf fehlerhaft ausgefüllte Antragsformulare zurückzuführen. Natürlich kann eine Ablehnung auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege nicht vorliegen. Oftmals ist dies bei der Einstufung des Pflegegrades der Fall oder wenn der jährliche Anspruch auf Verhinderungspflege bereits ausgeschöpft worden ist. Eine nachträgliche Beantragung der Verhinderungspflege ist dagegen kein Ablehnungsgrund, denn nach dem Gesetz ist es keine Voraussetzung, dass die Leistung im Voraus beantragt werden muss. Hat die Pflegekasse einen Antrag auf Verhinderungspflege scheinbar willkürlich und ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt, können Sie dagegen in Widerspruch gehen oder im äußersten Fall auch juristisch vorgehen. So kommt es beispielsweise vor, dass Pflegekassen rückwirkende Anträge ablehnen, obwohl hiergegen überhaupt keine gesetzliche Handhabe besteht.

          Bis wann muss eine Verhinderungspflege spätestens beantragt werden?

          Natürlich ist es anzuraten, sich so bald wie möglich um die Verhinderungspflege zu kümmern, sobald absehbar ist, dass die Pflegeperson eine Vertretung benötigt. Allerdings kann eine Verhinderungspflege auch rückwirkend noch beantragt werden. Nicht in jedem Fall ist schließlich eine Planung im Voraus möglich, zum Beispiel wenn die Pflegeperson selber akut erkrankt. Theoretisch ist es sogar möglich, einen Antrag auf Verhinderungspflege noch nachzureichen, obwohl seitdem Monate oder gar Jahre verstrichen sind. Um Probleme mit der Pflegekasse zu vermeiden und die Bewilligung nicht unnötig zu erschweren, sollten ein Antrag jedoch auch nachwirkend so bald wie möglich eingereicht werden.

          Welche Nachweise sind beim Antrag einzureichen?

          Grundsätzlich müssen für die bloße Verhinderungspflege keine Nachweise erbracht werden. Sie müssen also weder eine Urlaubsbuchung noch einen Krankenschein bei der Pflegekasse vorzeigen. Anders sieht es dagegen mit darüber hinausgehenden Ansprüchen, zum Beispiel Fahrtkostenerstattungen aus. Hier wird die Pflegekasse mit hoher Wahrscheinlichkeit Belege sehen wollen, die Sie zum Beispiel in Form von Tankrechnungen oder Fahrkarten erbringen können.

          Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

          Wie lange es genau dauert, bis das Geld für die Verhinderungspflege nach Eingang des Antrags auf das Konto überwiesen wird, kann von Pflegekasse zu Pflegekasse sehr unterschiedlich ausfallen. In manchen Fällen bekommt der Antragsteller das Geld schon nach einer Woche überwiesen, bei anderen kann es wiederum zwei bis drei Monate dauern. Sollte nach einigen Wochen noch kein Geldeingang feststellbar sein, lohnt es sich, bei der Pflegekasse kurz den Bearbeitungsstand zu erfragen. Vor allem, wenn ein Antrag auf Verhinderungspflege kurzfristig oder nachträglich eingereicht wird und die Pflegevertretung ihr Geld unmittelbar benötigt, ist es somit unvermeidlich, in Vorschuss zu gehen. Auch aus diesem Grund sollten Anträge so früh wie möglich eingereicht werden.

          Diese Änderungen kommen 2025 bei der Verhinderungspflege

          Ab dem 1. Juli 2025 wird der Jahresanspruch auf Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen erhöht. Zudem entfällt die Voraussetzung, dass zuvor für mindestens sechs Monate eine häusliche Pflege erfolgt sein muss. Ab diesem Zeitpunkt werden außerdem die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Sie werden dann 3539 Euro im Kalenderjahr betragen.

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          Pflegebedürftige Eltern

          Pflegebedürftigkeit Eltern - Definition

          Wissenswertes, wenn die Eltern pflegebedürftig werden

          Nur noch wenige Familien leben heute noch so eng zusammen, dass mehrere Generationen unter einem Dach wohnen. Dennoch möchten viele, dass pflegebedürftige Eltern im häuslichen Umfeld bleiben können. Doch was sind die ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit und wie lässt sich die Pflege bestmöglich organisieren? Wir geben Ihnen erste Informationen zur Vorgehensweise, wenn Eltern pflegebedürftig werden.

          Navigation für Pflegebedürftige Eltern

            Pflegebedürftigkeit Eltern – Definition

            Die Pflegebedürftigkeit von Eltern und Menschen im Allgemeinen ist im Sozialgesetzbuch XI § 14 definiert. Auf dieser Basis wird über die Zuteilung von einem Pflegegrad durch die Pflegekasse ein rechtlicher Anspruch auf Hilfestellung für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf festgelegt. Der Rechtsanspruch bringt je nach Höhe der Pflegegradeinstufung unterschiedliche Leistungen mit sich, die Anspruchsberechtigte und deren Vertreter beantragen können. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag über die allgemeine Pflegebedürftigkeit.

            Pflegebedürftige Eltern

            Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei Eltern – Erste Anzeichen und Ablauf

            Die ersten Anzeichen für die Pflegebedürftigkeit bei Eltern können sich einstellen, wenn die Mobilität und die Beweglichkeit eingeschränkt sind oder wenn Erkrankungen und Verletzungen den Eltern die selbständige Bewältigung im Alltag erschweren. Auch Vergesslichkeit, die gerne auf mangelnde Konzentration geschoben wird, scheinbare Tollpatschigkeit und weiterführende Aspekte sollten im Auge behalten werden. Suchen Sie bei Auffälligkeiten das Gespräch mit Ihren Eltern und dokumentieren Sie für sich selbst besondere Vorkommnisse, um auch bei einer Abwehrhaltung von Betroffenen sachliche Argumente darlegen zu können.

            Anlaufstellen und Beratung bei Pflegebedürftigkeit

            Erste Beratungsmöglichkeiten finden Sie bei der Kranken- und der Pflegekasse sowie bei Pflegestützpunkten und diversen Anbietern für Pflegedienstleistungen im häuslichen Bereich. Auch Ärzte und Pflegekräfte können Auskünfte beim Auftreten von ersten Anzeichen geben. Dabei geht es vor allem um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit der Eltern durch die Dokumentation der Auswirkungen, erste Hilfestellungen und Tipps für die Vereinfachung im Alltag und die Regelungen, um weiterführende Schritte wie den Antrag auf einen Pflegegrad in die Wege zu leiten.

            Was tun, wenn die Eltern pflegebedürftig werden?

            Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Eltern oder ein Elternteil Hilfe bedarf, sollten Sie aufmerksam die ersten Anzeichen dokumentieren:

            • Vergesslichkeit
            • Veränderungen in den Ernährungsgewohnheiten und Gewichtsverlust
            • Verringerung sozialer Aktivitäten
            • Einschränkungen in der Beweglichkeit und Mobilität
            • vermehrte “Schusseligkeit” mit Verletzungen oder Schäden

            Sprechen Sie Ihre Eltern an, um zu sehen, ob nachlassende Fähigkeiten verschleiert werden, ob der Partner vielleicht einige Aufgaben übernimmt oder ob Sie mit etwas Fingerspitzengefühl den Hilfebedarf herausfinden können. Gespräche mit dem Arzt sind nur mit dem Einverständnis der Betroffenen möglich. Bitten Sie sie daher darum, sie zu Arztterminen begleiten zu dürfen, um bei Unsicherheiten gesundheitlich Einschränkungen zu erfahren. Sprechen Sie auch mit Kontaktpersonen und innerhalb der Familie, um sich bei Anzeichen von Pflegebedarf abzusprechen und die passende Unterstützung zu finden.

            Pflegebedürftige Eltern

            Erste Schritte für die Unterstützung

            Wird Pflegebedarf der Eltern deutlich oder verändert sich akut durch eine Verletzung oder eine Erkrankung der Pflegebedarf, ist der erste Ansprechpartner die gesetzliche Krankenkasse oder die Pflegekasse, von denen Sie als nächster Angehöriger Hilfestellung erhalten. Optimal ist dabei das Einverständnis des Elternteils, der Sie durch eine entsprechende Vollmacht mit den nötigen Befugnissen ausstatten kann. Bereits das Telefonat mit der Kranken- oder Pflegekasse kann helfen, erste Schritte für Pflegehilfsmittel und die Vorbereitung zur Feststellung eines Pflegegrades in die Wege zu leiten.

            Pflegebedürftige Eltern

            Organisation der Pflege von Eltern

            Eine der wichtigsten Fragen in der Organisation der Pflege von Eltern ist die, wer sich um pflegebedürftige Eltern kümmern kann. Besprechen Sie den Hilfebedarf für Ihre Eltern mit Familienangehörigen, die in der Nähe wohnen, Freunden und Bekannten, die sich vorstellen können, sich an der Pflege zu beteiligen, und achten Sie darauf, dass Sie und / oder die künftigen Pflegepersonen auch gut auf sich selbst achten. Unterstützend können je nach Pflegegrad-Einstufung auch mobile Pflegehilfsdienste und Pflegekräfte in Frage kommen. Lesen Sie auch unseren Beitrag zur Pflege von Angehörigen. So können Sie bei vorliegen von einem Pflegegrad nicht nur durch verschiedene Leistungen unterstützen lassen, sondern bei einer notwendigen Reduzierung der Arbeitszeit zur Betreuung Ihrer pflegebedürftigen Eltern “bezahlte Pflegezeit” nehmen oder Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beantragen.

            Pflegebedürftige Eltern

            Ist man gesetzlich verpflichtet, sich um seine Eltern zu kümmern?

            Nicht immer ist es erwachsenen Kindern möglich, sich um ihre Eltern zu kümmern. Mitunter gibt es auch Gründe, die Pflege völlig abzulehnen. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass niemand gesetzlich verpflichtet ist, sich um die Eltern zu kümmern. Besteht durch hohes Einkommen bei den erwachsenen Kindern und fehlenden Mitteln des pflegebedürftigen Elternteils über die Unterstützung der Pflegekasse hinaus jedoch eine Unterhaltspflicht, können Kinder für bei finanzieller Leistungsfähigkeit mit einem Einkommen von über 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen zur Unterhaltszahlung herangezogen werden.

            Eine frühzeitige finanzielle und rechtliche Absicherung ist daher bereits in jungen Jahren sinnvoll, kann aber mit Hilfe spezialisierter Experten, zum Beispiel einem Fachanwalt für Sozialrecht, auch im bereits eingetretenen Einzelfall geklärt werden. Dies ist auch bei einer Unterbringung des pflegebedürftigen Elternteils in einem Alten- und Pflegeheim sinnvoll.

            Pflegebedürftige Eltern

            Wie kann ich meine pflegebedürftigen Eltern nach Deutschland holen?

            Leben pflegebedürftige Eltern im Ausland, denken Sie vielleicht darüber nach, diese nach Deutschland zu holen. In diesem Fall müssen Sie vielfältige Aspekte berücksichtigen, da die Umsetzung von verschiedenen Voraussetzungen abhängt:

            • Ihre Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltstitel
            • die Staatsangehörigkeit des Elternteils
            • die Lebenssituation des Elternteils

            Besitzt der Elternteil einen deutschen Pass, ist es vergleichbar einfach, den Elternteil nach Deutschland zu holen. Liegt dieser nicht vor, muss gegebenenfalls ein Visum beantragt werden.  Jedoch gelten für Menschen mit einem Pass aus einem EU-Land recht großzügige Regelungen.

            Lassen Sie sich bei einem Familiennachzug nach Deutschland in jedem Fall individuell durch einen Experten beraten, der Ihnen die richtige Hilfestellung gibt und neben den Voraussetzungen auch die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen klären hilft.

            Pflegegeld & Entlastungsbetrag: Übernahme durch die Pflegekasse durch Anträge

            Zu den ersten Schritten bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit der Eltern sollte der Antrag auf eine Pflegegrad-Einstufung gehören. Durch die Zuteilung entsteht Anspruch auf unterschiedliche Leistungen in Form von Pflegehilfsmitteln, Pflegegeld und Entlastungsbeträgen. Nutzen Sie die vielfältigen Informationsmöglichkeiten auf unserer Webseite, bei Pflegestützpunkten und Experten für die Pflege.

            Der Antrag auf den Pflegegrad muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Wurde dieser zugeteilt, können diverse Hilfsmittel und Leistungen auf der Basis des Pflegegrades beantragt werden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihren pflegebedürftigen Eltern bereits ab Pflegegrad 1 zu. Diese können Sie in individuellen Pflegeboxen direkt auf unserer Webseite beantragen.

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            Widerspruch Pflegegrad

            Verhinderungspflege

            Wissenswertes und Tipps bei Widerspruch zum Pflegegrad

            Die Einstufung in einen Pflegegrad bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unterschiedliche Ansprüche, die als Hilfestellung im Pflegealltag dienen. Jedoch kann die Einstufung durch die Pflegekasse auch anders ausfallen, als der empfundene Bedarf. Entsprechend kann gegen die Einstufung Widerspruch eingelegt werden. Wir erläutern Ihnen den Widerspruch zur Pflegegrad-Einstufung.

            Welche Pflegegrade gibt es?

            Seit 2016 wird der Pflegebedarf einer Person in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Die Einstufung löste die zuvor verwendete Gliederung in drei Pflegestufen ab, da diese die komplexen Anforderungen an den Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Pflegefall nicht mehr ausreichend gliedern ließen. Die Pflegegrade werden nach einem Punktesystem mit 6 Modulen eingeteilt, die eine grobe Einteilung des Pflegebedarfs und dem damit verbundenen Anspruch auf diverse Leistungen aufzeigen.

            Pflegegrad Beeinträchtigung

            1. geringe Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
            2. erhöhte Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
            3. starke Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
            4. schwere Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
            5. 5höchste Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie erhöhter Anspruch an die Pflege

            Wie erfolgt die Einstufung der Pflegegrade?

            Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Antrag an die Pflegekasse nach einer ausführlichen Prüfung durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen. Für die Einstufung wird ein Punktekatalog mit 6 Modulen geprüft, die in unterschiedlicher Gewichtung die Selbständigkeit, die Mobilität, die Gesundheitsverfassung (körperlich, seelisch und geistig) sowie die Alltagsbewältigung einbeziehen. Die Gesamtbewertung mit Gutachten wird für die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse verwendet, die anschließend den Pflegegrad zuteilt.
            Mit der Zuteilung des Pflegegrades ergeben sich je nach Höhe unterschiedliche Ansprüche und Leistungen, welche Pflegebedürftige oder deren Pflegepersonen beantragen können.

            Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrads: Wie sehen meine Rechte aus?

            Pflegebedürftige haben nach der Ablehnung oder der Zuteilung des Pflegegrades das Recht, innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides der Pflegekasse einen Widerspruch einzulegen. Dies ist vor allem der Fall, wenn ein empfunden zu geringer Pflegegrad und damit unzureichende Leistungen durch die Zuteilung entstehen. Der Widerspruch muss jedoch begründet werden, um eine Chance auf Neuprüfung und eine erneute Zuteilung zu erhalten. Die Begründung sollte im optimalen Fall direkt mit dem Widerspruch erfolgen, kann jedoch auch nachgereicht werden.

            Gründe und Voraussetzungen für den Widerspruch gegen den Pflegegrad

            Die Gründe für den Widerspruch können sich auf formale oder inhaltliche Fehler stützen, müssen jedoch mit Nachweisen und Darlegung der Unverhältnismäßigkeit begründet werden. Sie können sich bei Ihrem Widerspruch auf mögliche Fehler beim Pflegegrad-Bescheid berufen, wenn diese vorliegen.

            Formale Fehler:

            • fehlende Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf Widerspruch
            • fehlende Begründung des Bescheides
            • fehlende Beilage des Gutachtens
            • fehlender Absender
            • fehlende persönliche Unterschrift oder Hinweis auf maschinelle Erstellung.
              Bei formalen Fehlern erfolgt eine neue Prüfung ohne Wiederholung des Gutachtens.
            Entlastungsbetrag  125 Euro für die Pflege

            Inhaltliche Fehler:

            • Falscheinschätzung der Pflegebegutachtung durch besonders gute Tagesform des Pflegebedürftigen
            • Pflegebedürftige Person hat sich aus Scham verstellt.
            • Pflegerischer Bedarf ist seit der Begutachtung gestiegen.
            • Entscheidende Faktoren im Gutachten unrichtig oder unzureichend berücksichtigt (beispielsweise Mobilitätseinschränkung beim Treppensteigen)
            Verhinderungspflege

            Bei inhaltlichen Fehlern kommt es zu einer erneuten Begutachtung mit Besuch durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes und der Darlegung des neuen Gutachtens bei der Pflegekasse.

            Wann lohnt es sich, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen?

            Der Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid lohnt sich immer dann, wenn ein Pflegegrad trotz Pflegebedarf abgelehnt wurde, die Einstufung entsprechend dem Bedarf zu niedrig erscheint oder sich die Situation des Pflegebedürftigen seit dem Gutachten verschlechtert hat. Letztere Variante ist besonders sorgfältig vorzunehmen, da dies einen geringeren Aufwand bedeutet und schneller geht als ein neuer Antrag auf eine Hochstufung.

            Was wird für den Pflegegrad-Widerspruch benötigt?

            Der Widerspruch gegen den Pflegegrad oder die grundlegende Ablehnung der Einstufung muss formgerecht sein. Das bedeutet, dass der Widerspruch eigenhändig vom Pflegebedürftigen oder dessen Vertreter unterschrieben und offiziell übermittelt werden muss (beispielsweise via Einschreiben). Die Begründung sollte sich auf klar darlegbare Nachweise stützen, die Sie entsprechend mit dem Gutachten des Medizinischen Dienstes vergleichen sollten.

            Gegebenenfalls können Sie auch Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen. Diese Experten können beispielsweise Ärzte, Pflegekräfte und Berater bei Pflegestützpunkten sein. Auch spezialisierte Anwälte für Sozialrecht können (kostenpflichtig) Hilfestellung geben, die zudem bei einer erneuten Ablehnung eine Klage beim Sozialgericht einreichen können.

            Pflegegrad Widerspruch: Fristen & Dauer

            Mit der Zuteilung des Pflegegrades ergeben sich Ansprüche, die auf Rechten und Gesetzen beruhen. Eine Übersicht zu den Rechten und Gesetzen finden Sie in der sogenannten Pflege-Charta für pflege- und hilfebedürftige Menschen. Entsprechend der rechtlichen Hintergründe gilt es für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen, unterschiedliche Fristen einzuhalten, um die bürokratischen Abläufe bestmöglich zu verkürzen.

            Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrades

            Widerspruch gegen den Pflegebescheid kann direkt im Anschluss an den offiziellen Erhalt binnen eines Monats erfolgen. Bewahren Sie entsprechend auch den Umschlag des Bescheides auf, um Poststempel und Eingang nachweisen zu können. Die Begründung für den Widerspruch sollte dabei möglichst direkt eingebunden werden, kann jedoch bei Bedarf auch nachgereicht werden, um eine gute Argumentation für den Widerspruch auszuarbeiten. Da die Pflegekasse selbst durch den Widerspruch eine Frist von drei Monaten erhält, sollte die Begründung entsprechend vor dem Ablauf dieser Frist eingereicht werden.

            Wie lange dauert ein Widerspruch gegen Pflegegrade?

            Ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs hat die Pflegekasse eine Frist von drei Monaten, innerhalb der sie auf den Widerspruch reagieren muss. Reagiert die Pflegekasse nicht innerhalb der Frist oder lehnt sie erneut ab, kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden, um die Ansprüche auf eine neue Pflegegradeinstufung und die damit verbundenen Leistungen geltend zu machen.

            Wer uebernimmt die Kosten fuer einen Pflegekurs
            Widerspruch

            Pflegegrad Widerspruch: Ablauf

            Um die rechtlichen Ansprüche bei Pflegebedarf und der Zuteilung eines Pflegegrades geltend zu machen, ist der richtige Ablauf wichtig. Alles beginnt mit der formgerechten Antragstellung, um keine Gründe für eine Ablehnung zu bieten. Ist der Bescheid durch die Pflegekasse zugestellt, beginnt ab dem Tag der Zustellung die Frist für einen nötigen Widerspruch. Wird dem Widerspruch stattgegeben, folgt eine erneute Prüfung, die gegebenenfalls auch mit einem erneuten Gutachten durch den Medizinischen Dienst bestätigt wird.

            Wie lege ich Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein?

            Der Widerspruch sollte formgerecht mit einer Begründung zeitnah und innerhalb der Frist von einem Monat ab der Zustellung erfolgen. In der Begründung ist darzulegen, ob es sich um einen Widerspruch aufgrund von Formfehlern (sofern vorhanden) oder inhaltlichen Fehlern handelt. Übersenden Sie den Widerspruch schriftlich und belegbar, beispielsweise durch den Versand als Einschreiben.

            Pflegegrad Widerspruch: Begründung für einen Widerspruch gegen den Pflegegrad verfassen

            Ein wichtiger Aspekt für den Widerspruch gegen die Einstufung für einen Pflegegrad ist die Begründung. Diese muss dem Widerspruch nicht beiliegen, sondern kann auch im Anschluss nachgereicht werden. Hierdurch haben Sie mehr Zeit für die Begründung. Die Begründung sollte Belege aufweisen, insbesondere wenn das Gutachten unzureichende oder inhaltlich falsche Aspekte beinhaltet. Hilfreich sind dabei beispielsweise Beweise über die Pflegedokumentation oder Stellungnahmen von behandelnden Ärzten. In gravierenden Fällen kann ein Gutachten von einem unabhängigen Pflegeexperten nötig sein, welcher jedoch durch den Antragsteller selbst zu zahlen ist. Ist eine Klage vor dem Sozialgericht nötig, kann dies jedoch eine zielführende Investition sein.

            Tipps zur Formulierung der Begründung

            Achten Sie auf sachliche Darlegung der Begründung, die sich auf belegbare Argumente stützt. Nutzen Sie für den Widerspruch Mustervorlagen aus dem Internet, verfassen Sie die Begründung jedoch selbst, um die individuelle Situation des Pflegebedürftigen darzulegen. Beziehen Sie sich bei der Formulierung beispielsweise auch auf Zitate aus dem Gutachten oder dem Pflegebescheid, denen Sie schlüssige Argumente für Ihren Widerspruch entgegensetzen.

            Mustervorlage für die Begründung des Pflegegrad-Widerspruchs

            Eine Mustervorlage kann zwar für den Widerspruch verwendet werden, sollte dabei allerdings ausschließlich bei Formfehlern, jedoch nicht zur Begründung für den Pflegegrad-Widerspruch zum Einsatz kommen. Achten Sie bei der Formulierung auf individuelle Begründungen und Belege, die Sie klar und sachlich im Widerspruch ausführen.

            Pflegegrad Widerspruch: Checkliste

            Damit der Widerspruch keine Formfehler aufweist, sollten Sie folgende Aspekte prüfen und bei einem Fehlen ergänzen, bevor Sie den Widerspruch auf die Pflegegrad-Einstufung absenden:

            • Persönliche Daten des Antragstellers wie Name, Adresse, Versicherungsnummer und Kontaktmöglichkeiten
            • wenn vorhanden, persönliche Daten des gesetzlichen Vertreters, der für den Antragsteller den Antrag stellt
            • Anschrift der Pflegekasse als Adressat
            • Datum des Widerspruchs
            • Betreffzeile mit konkreter Aussage, beispielsweise “Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum)”
            • Begründung des Widerspruchs, optional nachreichbar
            • handschriftliche Unterschrift des Antragsstellers oder des gesetzlichen Vertreters

            Wie geht es nach dem Widerspruch gegen Ablehnung eines Pflegegrads weiter?

            Nach dem Widerspruch gilt es, die Antwort der Pflegekasse abzuwarten. Die Pflegekasse hat drei Monate Zeit, um fristgerecht zu antworten. Die neue Entscheidung wird nach Sichtung der Begründung und gegebenenfalls einer Neubegutachtung sowie einer Neubeurteilung getroffen. Sollte der Widerspruch abgelehnt oder die neue Entscheidung der Pflegekasse ebenfalls nicht der Meinung des Anspruchsberechtigten näher kommen, kann die Hilfestellung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein. Dieser kann im Zweifelsfall auf gute Argumente gestützt Klage beim Sozialgericht einreichen.

            Warum sich der Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt

            Erst ab der Zuteilung eines Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige in Deutschland Leistungen durch die Pflegekasse. Doch fast jeder fünfte Antrag wird abgelehnt, während viele weitere aus Sicht von Betroffenen zu niedrig beschieden wird. Gehören auch Sie zu den Betroffenen, die keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, bietet sich Ihnen mit dem Widerspruch ein erfolgversprechendes Rechtsmittel, um Ihr Recht doch noch zu erhalten.

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            Pflege Widerstand bei Personen mit Demenz

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            Wissenswertes und Tipps zur Pflege bei Demenz

            Demenz ist eine tückische Erkrankung, die sich schleichend in den Alltag von Betroffenen zeigt. Verunsicherung und Irritation sind die Folge, die sich nicht selten auch durch eine Abwehr gegen Pflege und Hilfestellung verwandelt. Erfahren Sie in unserem Beitrag Wissenswertes und Tipps zur Pflege bei Demenz und damit verbundenem Pflegewiderstand dementer Menschen.

            Warum leisten Demente Widerstand bei der Pflege?

            Aggressionen und bösartige Verhaltensweisen zählen zu den oft missverstandenen Verhaltensmuster der Demenzerkrankung. Rund die Hälfte der Dementen zeigen temporär oder permanent Aggressionen, die sich als verbale und körperliche Gewalt auf Gegenständen, Umfelder und Personen, mitunter auch gegen sich selbst richten. Ablehnendes Verhalten, Wutausbrüche und mangelnde Impulskontrolle gehen bei Demenz mit Orientierungsproblemen, körperlicher Unruhe, Vergesslichkeit und Frustration einher. In der Folge kann auch der Ausbruch von Frustration, Angst und Unsicherheit nicht mehr kontrolliert werden. Die Impulskontrolle ist herabgesetzt oder völlig außer Kraft. Der Demente zeigt aggressive Verhaltensmuster, Abwehrhaltung und Altersstarrsinn.

            Wie geht die Pflege mit Widerstand von Demenzkranken um?

            Zu den wichtigsten Aspekten im Umgang mit aggressiven Demenzkranken zählt die eigene Ruhe, Geduld und die Fähigkeit, die Angriffe des Betroffenen nicht persönlich zu nehmen. Gleichbleibende Routinen, eine ruhige Atmosphäre und die individuellen Schlüssel, zum an Demenz Erkrankten durchzudringen, sind eine große Herausforderung. 

            Einfühlungsvermögen für die Situation des Erkrankten und Ruhe zu bewahren sind für pflegende Angehörige und professionelles Pflegepersonal nicht immer einfach. Bewährte Strategien können von heute auf morgen unbrauchbar sein und neue Wege erforderlich machen, weshalb auch Flexibilität im Umgang mit Demenzerkrankten wichtig ist. 

            Welches Verhalten ist wichtig im Umgang mit Demenzkranken?

            Das richtige Verhalten im Umgang mit Demenzerkrankten hängt von der Ursache der Aggression ab. Verwirrung und Frustration als Auslöser können mit Routinen und klaren, gleichbleibenden Abläufen oft gemildert werden. Körperliche Beschwerden lassen sich oft durch ein gutes Schmerzmanagement reduzieren, wodurch auch die Gefühle von Hilflosigkeit und Frustration beim pflegebedürftigen Menschen mit Demenz gemildert werden. Einfühlungsvermögen und ruhige, klare Kommunikation (beispielsweise kurze Sätze) sind gute Wege, um Überforderung abzubauen. Vermitteln Sie Verständnis für die Situation. Bei sexueller Enthemmung, körperlicher Aggression gegen Menschen und Gegenstände sowie bei Zerstörungswut sollten Sie professionelle Unterstützung suchen. Auch Pflegekurse mit Spezialisierung auf die Pflege von an Demenz erkrankten Angehörigen können wertvolle Tipps und Strategien für ein individuelles Notfallmanagement liefern.

            Was sollte man bei Dementen vermeiden?

            Entsprechend den individuellen Ursachen als Auslöser für aggressive Verhaltensmuster ist die Vermeidung von Verstärkern wichtig, um einen guten Umgang mit Demenzerkrankten zu ermöglichen. So sollten Störungen der Routinen als Stressauslöser ebenso vermieden werden wie die Überforderung, die mitunter bereits durch viele Personen, laute Geräusche oder parallele Interaktionen entstehen können. 

            Vor allem ist es jedoch wichtig, selbst die Ruhe zu bewahren und geduldig zu bleiben, um eine Verschärfung der Pflegeprobleme zu verhindern. Vermeiden Sie, selbst laut und energisch zu werden oder sich reizen zu lassen. Verlassen Sie nötigenfalls kurz den Raum, nachdem Sie die Person bestmöglich vor Selbstverletzung geschützt haben. Sorgen Sie für ausreichenden Ausgleich für Ihre eigene Person, um mit den Belastungen der Pflege von Angehörigen mit Demenz zurecht zu kommen. Lassen Sie sich von professionellen Pflegekräften unterstützen und versuchen Sie stets, Ihre eigenen Leistungsgrenzen im Blick zu behalten.

            Problem & Umgang mit Körperpflege bei Demenzkranken

            Eine besondere Herausforderung in der Pflege von Angehörigen mit Demenz entsteht, wenn der Widerstand gegen die Pflege dem körperlichen Pflegebedarf gegenübersteht. Die pflegerische Handlung sollte bei Widerstand des Dementen unterbrochen werden. Vertraute Personen und bevorzugte Gegenstände der Körperpflege (beispielsweise angenehme Düfte im Duschgel) können den Widerstand gegen die Pflege reduzieren helfen. Bemühen Sie sich, Ursachen zu erkennen und zu lösen. So kann ein harter Waschlappen als unangenehm empfunden werden, während der Austausch gegen ein besonders weiches Exemplar das Pflegeproblem eventuell schon löst. Testen Sie Alternativen, die dem an Demenz erkrankten Menschen zu früheren Zeiten gut gefallen haben und positive Erinnerungen belebt. Oft sind schon kleine Schritte hilfreich, um eine Verbesserung bei den Aggressionen und dem Widerstand gegen die Körperpflege hervorzurufen. 

            Zwang sollte in der Körperpflege bei Widerstand stets vermieden werden. Verinnerlichtes Schamgefühl und Frustration über den Verlust der eigenen Fähigkeiten machen die körperliche Pflege auch für den Erkrankten zu einer großen Herausforderung. Zwang ist für Menschen mit Demenz immer irritierend und kann als Trigger die Aggression verstärken. Halten Sie bei Wutausbrüchen den nötigen Abstand, achten Sie auf eine Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdung und nutzen Sie erlernbare Strategien aus Pflegekursen mit einer Spezialisierung auf Demenzerkrankte für die Deeskalation. 

            Wie kann man Demenzkranke beruhigen?

            Ruhe und Verständnis für den Betroffenen und möglichst ein entspannter Umgang in ruhiger  Atmosphäre sind auch bei der Körperpflege wichtige Pfeiler, um die notwendigen Schritte bei zu Aggression neigenden Dementen zu erfüllen. Nutzen Sie ruhige Kommunikation mit Erklärungen, gewohnte, gleichbleibende Abläufe und binden Sie, sofern möglich, die Wünsche und Fähigkeiten der dementen Person in die Körperpflege ein. Keinesfalls sollten Sie die Körperpflege gegen den Willen des Patienten vornehmen, da die Grenze zur Gewalt fließend ist. Auch kann die Körperpflege gegen den Willen des Patienten als Nötigung oder gar Körperverletzung ausgelegt werden, die als Strafbestand rechtswidrig ist.

            Medikamente nur unter ärztlicher Begleitung

            Da Demenz eine komplexe Erkrankung im Gehirn ist, sollte eine Medikation mit beruhigenden und entspannenden Präparaten nur unter ärztlicher Begleitung erfolgen. Sprechen Sie hierzu mit dem behandelnden Arzt, wenn alle Strategien ohne Erfolg bleiben und eine Medikation als letzte Option helfen könnte. 

            Welche Maßnahmen kann/muss man ergreifen, wenn Familienangehörige langfristig Widerstand gegen die Pflege leisten?

            Wenn Sie als pflegende Angehörige von Demenzerkrankten erstmalig auf Widerstand gegen die Pflege stoßen, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Dringlichkeit hinterfragen. Muss der Angehörige bei Abwehr gegen das Duschen täglich geduscht werden? Ist ein Bad eventuell angenehmer und eine Alternative? Können Sie die Routinen der Pflege angenehmer, lustiger oder entspannter gestalten? Holen Sie sich professionelle Unterstützung und sorgen Sie für vertraute Atmosphäre und Elemente, die Sie in die Abläufe einbinden, um durch erhöhtes Wohlbefinden die Aggression und Abwehrhaltung zu minimieren. 

            Die fachkundige Unterstützung sollten Sie auch in Anspruch nehmen, wenn es sich um unvermeidbare Abläufe handelt, gegen die der Demente Widerstand und Aggression ausübt. Dies gilt beispielsweise bei der Wundversorgung und bei der langfristigen Abwehrhaltung, die mit Pflegeexperten besprochen werden sollte. Sind alle Optionen ausgeschöpft, bleibt pflegenden Angehörigen nur der Schritt zur Zwangseinweisung, die aufgrund dem damit verbundenen tiefen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Gesetzeslage unterliegt.

            Gesetzeslage: Wenn demente Familienangehörige Widerstand gegen die Pflege leisten

            Bleibt trotz aller Strategien und Vorsichtsmaßnahmen der Widerstand gegen die Pflege erhalten, ist die letztmögliche Option die Zwangseinweisung. Das bedeutet, dass die Unterbringung des Dementen mit aggressiven Verhaltensmustern zum Selbst- und Fremdschutz in eine geeignete Einrichtung erfolgt. Da es sich nach Paragraf 1831 BGB um eine freiheitsentziehende Maßnahme handelt, müssen gesetzliche Vorgaben und Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es Aufgabe einer zum offiziellen Betreuer bestimmten Person, die Zwangseinweisung zu beantragen, bevor das Betreuungsgericht eine nötige Zwangseinweisung in die Wege leiten kann. Informieren Sie sich hierzu am besten mit einem Fachanwalt für Sozialrecht, sofern die Betreuung des Dementen noch nicht über eine Vorsorgevollmacht oder das Sozialgericht festgelegt wurde.

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            Pflege bei Demenz

            pflegebox blog demenz

            Demenz ist eine ernste und fortschreitende Erkrankung, die nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern auch das ihrer Angehörigen tiefgreifend verändert. In diesem Artikel beleuchten wir die Herausforderungen und Besonderheiten bei der Pflege von Menschen mit Demenz und bieten praktische Lösungen und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien.

            Inhaltsverzeichnis Pflege bei Demenz

              Verständnis von Demenz

              Bei Demenz handelt es sich um mehr als ein rein medizinisches Problem; es ist auch eine soziale Herausforderung, die ein tiefes Verständnis und viel Empathie von der Gesellschaft erfordert. Die Krankheit beeinträchtigt nicht nur das Gedächtnis und die kognitiven Fähigkeiten der Betroffenen, sondern wirkt sich auch erheblich auf ihr soziales Umfeld und ihre Beziehungen aus. Ein fundiertes Verständnis von Demenz ist entscheidend, um die Bedürfnisse und Herausforderungen von Menschen mit Demenz zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren

              Dies ist nicht nur für die Angehörigen und Pflegekräfte wichtig, sondern auch für die breitere Gemeinschaft, um ein unterstützendes und inklusives Umfeld für alle Betroffenen zu schaffen.

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              Was ist Demenz?

              Demenz dient als Sammelbegriff für mehrere Erkrankungen des Gehirns, die sich durch den Verlust von Gedächtnis, Denkfähigkeit, Orientierungssinn und Sprachvermögen auszeichnen. Diese kognitiven Beeinträchtigungen führen dazu, dass die Betroffenen Schwierigkeiten haben, alltägliche Aktivitäten auszuführen und sozial zu interagieren. Alzheimer ist dabei die bekannteste und am häufigsten vorkommende Form der Demenz, aber es gibt auch andere Arten, wie vaskuläre Demenz, Lewy-Körperchen-Demenz und frontotemporale Demenz, die jeweils eigene Symptome und Verläufe aufweisen. Jede Form der Demenz erfordert ein spezifisches Verständnis und individuelle Pflegeansätze, um den Betroffenen bestmöglich zu unterstützen.

              Entwicklung und Verlauf der Demenz

              In der der Regel beginnt Demenz schleichend und entwickelt sich progressiv, wobei sie in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen auftreten kann. Der Verlauf der Krankheit ist in mehrere Phasen unterteilt, die von leichten Gedächtnisproblemen bis hin zu schweren kognitiven Beeinträchtigungen reichen. In der Frühphase sind die Symptome oft so subtil, dass sie leicht übersehen oder mit normalem altersbedingtem Gedächtnisverlust verwechselt werden können. Betroffene haben möglicherweise Schwierigkeiten, sich an Namen oder Termine zu erinnern, und können leicht verwirrt sein.

              Mit fortschreitender Krankheit werden die Symptome jedoch deutlicher und beeinträchtigen das tägliche Leben zunehmend. In der mittleren Phase der Demenz können sich die Betroffenen möglicherweise nicht mehr an ihre Adresse oder Telefonnummer erinnern, und sie können Schwierigkeiten haben, den Überblick über die Zeit zu behalten. Sie können auch Veränderungen in ihrer Persönlichkeit und ihrem Verhalten erfahren, wie erhöhte Reizbarkeit, Verwirrung und Depression.

              In der späten Phase der Demenz werden die kognitiven Beeinträchtigungen so schwerwiegend, dass die Betroffenen vollständige Pflege benötigen. Sie können ihre engsten Familienmitglieder nicht mehr erkennen und verlieren die Fähigkeit, zu kommunizieren oder für sich selbst zu sorgen. Der gesamte Verlauf der Krankheit kann von wenigen Jahren bis zu einem Jahrzehnt oder länger dauern, abhängig von der spezifischen Form der Demenz und anderen individuellen Faktoren.

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              Stellen Sie Ihre persönliche Pflegebox zusammen

              Zu unseren Pflegeboxen

              Besonderheiten bei der Pflege von Demenzkranken

              Die Pflege von Menschen mit Demenz erfordert besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, um ihre Lebensqualität zu erhalten und zu fördern.

              Besonderheiten bei der Pflege

              • Individualisierte Pflege: Jeder Demenzkranke ist einzigartig, und die Pflege muss auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten abgestimmt sein.
              • Geduld und Empathie: Die Pflege erfordert Geduld und Verständnis für die emotionale Welt des Patienten.
              • Sicherheit: Ein sicheres Umfeld ist entscheidend, um Stürze und Verletzungen zu vermeiden.

              Pflegeprobleme bei Demenz

              • Kommunikationsschwierigkeiten: Demenzkranke haben oft Probleme, sich auszudrücken und zu verstehen.
              • Verhaltensänderungen: Aggression, Depression und Angst sind häufige Symptome.
              • Selbstversorgungsdefizite: Viele Patienten können ihre täglichen Aktivitäten nicht mehr selbstständig ausführen.

              Unterstützung für Pflegende
              Es gibt zahlreiche Organisationen und Dienste, die Unterstützung und Beratung für Angehörige von Demenzkranken anbieten. Nutzen Sie diese Ressourcen, um Hilfe und Entlastung zu finden.

              Pflege zu Hause vs. Professionelle Pflege

              Die Entscheidung zwischen häuslicher und professioneller Pflege hängt von verschiedenen Faktoren ab.

              Demenz Pflege zu Hause

              Die häusliche Pflege ermöglicht es dem Patienten, in seiner gewohnten Umgebung zu bleiben. Dies kann Sicherheit und Komfort bieten, erfordert jedoch auch eine umfassende Unterstützung durch die Familie und Pflegedienste.

              Professionelle Pflege bei Demenz

              Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, kann ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung erforderlich sein. Professionelle Einrichtungen bieten spezialisierte Pflege und Betreuung für Demenzkranke.

              Frühzeitige Planung
              Eine frühzeitige Planung der Pflege ist entscheidend, um für die Zukunft gerüstet zu sein und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

              Finanzierung und Unterstützung der Pflege bei Demenz

              Die Kosten für die Pflege von Menschen mit Demenz können erheblich sein, aber es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote.

              Wer zahlt die Pflege bei Demenz?

              Die Finanzierung der Pflege kann durch verschiedene Quellen erfolgen:

              • Pflegeversicherung: Sie übernimmt einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen und -hilfsmittel.
              • Sozialhilfe: Bei finanziellen Engpässen kann Sozialhilfe beantragt werden.
              • Private Finanzierung: Eigenmittel und private Pflegeversicherungen können ebenfalls zur Finanzierung herangezogen werden.

              Zuschüsse und Unterstützung bei der Pflege
              bei Demenz

              Es gibt diverse Zuschüsse und finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

              • Pflegegeld: Dies ist für Pflegebedürftige vorgesehen, die zu Hause gepflegt werden. Es handelt sich um einen monatlichen Betrag, der dazu beitragen soll, die Kosten der Pflege zu decken.
              • Pflegesachleistung: Dies ist für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste vorgesehen. Die Pflegesachleistung deckt die Kosten für Dienstleistungen ab, die von zugelassenen Pflegediensten erbracht werden.
              • Kombinationsleistung: Dies ist eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Es ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Leistungen, indem Pflegebedürftige sowohl Geldleistungen als auch professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen können.
              • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Hierbei handelt es sich um Produkte, die die Pflege erleichtern und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessern. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel sind essenziell, um eine hygienische und effektive Pflege zu gewährleisten. Über Box4Pflege können diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einfach und unkompliziert beantragt werden. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der Beantragung bis zur Lieferung der Hilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren, während wir uns um die notwendigen Hilfsmittel kümmern.

              Beratungsstellen nutzen
              Nutzen Sie Beratungsstellen und Informationszentren, um sich über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren und beraten zu lassen.

              Praktische Aspekte der Pflege bei Demenz

              Die Pflege von Menschen mit Demenz erfordert spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten.

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              Wie pflegt man Demenzkranke?

              • Kommunikation: Sprechen Sie langsam und deutlich, und verwenden Sie einfache Sätze.
              • Routine: Eine tägliche Routine gibt Sicherheit und Struktur.
              • Aktivierung: Fördern Sie die Selbstständigkeit und Mobilität so lange wie möglich.

              Wie und wo beantrage ich Unterstützung?

              Für die Beantragung und Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch steht Ihnen box4pflege zur Seite. Wir übernehmen den gesamten Prozess für den Versicherten, von der Beantragung bis zur Lieferung der notwendigen Hilfsmittel, um den Pflegealltag zu erleichtern.

              Rechtzeitige Beantragung
              Stellen Sie Anträge frühzeitig, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Ablehnung haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

              Fazit

              Die Pflege bei Demenz erfordert Engagement, Empathie und Fachwissen. Informieren Sie sich, planen Sie voraus und nutzen Sie die verfügbaren Unterstützungsangebote, um die bestmögliche Pflege für Ihre Liebsten zu gewährleisten. Mit Partnern wie box4pflege, die Sie bei der Beantragung und Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln unterstützen, können Sie sicher sein, dass Sie die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten.