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Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

Verhinderungspflege

Viele Angehörig betreuen pflegebedürftige Familienmitglieder inzwischen zu Hause. Allein im Jahr 2021 fand die Pflege bei rund 4,17 Millionen Menschen in den eigenen vier Wänden statt. Doch die intensive Betreuungsform erfordert Zeit, Geld und Energie. Um die Pflegenden künftig zu entlasten und den Pflegebedürftigen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Doch was genau bedeutet das, wie hoch fällt er aus und wer hat Anspruch auf ihn?

Navigation der Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

    Was ist der Entlastungsbetrag?

    Unter Entlastungsbetrag verstehen wir einen zweckgebundenen Beitrag der Pflegekassen, der Pflegende bei der häuslichen Betreuung von Angehörigen unterstützt. Nicht selten bezeichnen wir den Zuschuss auch als zusätzliche Betreuungsleistungen oder Entlastungsleistungen. Nicht jedermann hat automatisch Anspruch auf den Beitrag. Schließlich handelt es sich um eine zweckgebundene Leistung. Sprich: Nur, wenn in einem Haushalt spezielle Anforderungen erfüllt werden, steht einem die Leistung auch zu. Rückwirkend kommt die verantwortliche Pflegekasse für die entstandenen Kosten auf.

    Paragraphenzeichen (1)

    Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf qualitätsgesicherte Leistungen, wie sie zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst umsetzt. Im Fokus stehen Leistungen, die dem Pflegenden ein selbstbestimmteres Leben in Aussicht stellen. Unabhängig vom Pflegegrad einer Person liegt der Beitrag bei 125 Euro im Monat. Das macht 1.500 Euro pro Jahr.

    Wer hat Anspruch auf die Entlastungsleistung/en?

    Prinzipiell gilt: Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Betreuung haben Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Die Pflegestufe nimmt dabei keinen Einfluss. Ob Pflegestufe 1, Pflegestufe 3 oder Pflegestufe 5 – sämtlichen Pflegegraden steht der monatliche Zuschuss offen.

    Wichtig: Die Pflegestufe spielt bei der Entlastungsleistung zwar keine Rolle, allerdings muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegegrad offiziell anerkennen.

    Gut zu wissen: Am 01.01.2025 erhöhen die Pflegekassen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. So hat es 2023 der Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. So können Pflegebedürftige und Pflegende künftig mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 130,63 Euro rechnen.

    Wie können Sie den Entlastungsbetrag als Privatperson richtig nutzen?

    Alltagshilfen durch den Entlastungsbetrag

    Das Grundprinzip der Pflegeleistung: Sie bezuschusst Pflegende und Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung bei sämtlichen Anwendungen, die die Selbstbestimmung im Alltag fördern. Umso vielfältiger lässt sich die finanzielle Unterstützung einsetzen. Insbesondere für folgende Leistungen lohnt sich die monatliche Förderung der Pflegekassen:

    Viele Pflegebedürftige aber nutzen die Pflegeleistungen speziell für direkte Hilfen im Alltagsleben. In der Fachsprache sind sie als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote bekannt. Vor allem Demenzkranke wissen das Angebot zu schätzen. Mit kreativen Tätigkeiten schulen sie ihre kognitiven Fähigkeiten. Menschen mit körperlichen Einschränkungen nehmen die Betreuungsmöglichkeiten genauso gut an. In Bewegungs- und Koordinationsgruppen sichern sie sich ein Stück Mobilität im Alltag.

    Besonders großen Zuspruch bekommen folgende Betreuungs- und Entlastungsangebote:

    • Haushaltshilfe: Unterstützung bei der Reinigung oder der Wäsche 
    • Einkaufshilfe: Unterstützung bei der alltäglichen Versorgung 
    • Teilnahme an Bastel- und Singgruppen im Wohlfahrtsverband
    • Begleitete Spaziergänge mit ehrenamtlichen Betreuern
    • Unterstützung außerhalb der vier Wände (z.B. bei Arztbesuchen, Behördengängen, Konzerten, Theaterstücken)
    • Soziale Unterstützung (z.B. Kommunikation gegen die Einsamkeit, Vernetzung mit anderen Menschen)

    Gut zu wissen:

    Diese Pflegeleistungen erleichtern Betroffenen den Alltag:

    • barrierefreies Badezimmer (Badumbau bezuschussen lassen)
    • Treppenlifte (bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten)
    • kostenlose Pfleghilfsmittel (bis zu 40 Euro pro Monat)

    Können Sie mit dem Entlastungsbetrag den Pflegedienst finanzieren?

    ambulanter Pflegedienst

    Kommt für die Pflege eines Angehörigen regelmäßig ein ambulanter Pflegedienst ins Haus, können Sie die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. Personen mit dem Pflegegrad 1 können die Leistung vollständig für die ambulante Betreuung aufwenden. So erweist sich für sie der finanzielle Zuschuss als besonders wertvolle Hilfeleistung. Schließlich besteht in Stufe 1 noch kein Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.

    Wie aber sieht es beim Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 aus? Auch hier können betroffene Personen die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst mit der finanziellen Bezuschussung der Pflegekassen bezahlen, allerdings im Bereich der Selbstversorgung. Leistungen für die Körperpflege gehören allerdings nicht dazu. Dies gilt zum Beispiel für das An- und Ausziehen, für die große und kleine Toilette sowie für die Dusche. Diese Leistungen lassen sich mit der sogenannten Pflegesachleistung finanzieren.

    Wie lassen sich die Pflegeleistungen einfordern?

    Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

    Grundsätzlich wird der Entlastungsbetrag nur rückwirkend ausgezahlt. Anders ausgedrückt: Erst, nachdem Pflegender und Pflegebedürftiger eine Leistung in Anspruch genommen haben, zahlt ihnen die Pflegekasse den Zuschuss aus. Bleibt ein Beitrag einmal ungenutzt, ist er deshalb aber noch nicht verfallen. Er lässt sich rückwirkend geltend machen. Erst nach einiger Zeit verliert er seine Gültigkeit. Dies trifft auf alle finanziellen Ansprüche aus dem laufenden Kalenderjahr zu, aber auch auf alle finanziellen Ansprüche aus dem Vorjahr. Doch Vorsicht: Ansprüche aus dem vergangenen Jahr können Sie nur bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend einfordern. Danach erlischt der Anspruch. So sind Pflegende und Pflegebedürftige dazu angehalten, bis spätestens zum 30. Juni des nächsten Jahres alle Rechnungen über beanspruchte Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse einzureichen.

    Einfach zusammengefasst: Sie müssen die Entlastungsbeiträge nicht jeden Monat vollständig aufbrauchen. Alles, was übrig bleibt, übertragen Sie in die kommenden Monate. Noch bis zur Mitte des folgenden Kalenderhalbjahres können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen.

    Wie sieht es mit dem Entlastungsbetrag für Privatpersonen aus?

    Der finanzielle Zuschuss der Pflegekasse lässt sich prinzipiell nicht an Privatpersonen übertragen. Selbst Angehörige, die Familienmitglieder zu Hause betreuen und pflegen, sind nicht dazu berechtigt. Schließlich dient die Unterstützung in erster Linie der pflegebedürftigen Person. Der monatliche Beitrag in Höhe von 125 Euro soll ihr das Alltagsleben erleichtern.

    Eine Ausnahme: Ist die Privatperson für einen anerkannten sozialen Helfer- oder Nachbarschaftsdienst tätig, lässt sie sich womöglich von der Pflegeleistung bezahlen. In diesem Fall lässt sich die Leistung über den jeweiligen Dienst abrechnen.

    Lässt sich der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe privat einsetzen? Prinzipiell ist dies nicht möglich. Zwar darf die Pflegeleistung der Unterstützung im Haushalt dienen. Allerdings ist nicht jede Haushaltshilfe anerkannt. Nur von der zuständigen Pflegekasse geprüfte Hilfskräfte lassen sich von dem Beitragsgeld bezahlen. Ob eine Hilfskraft anerkannt ist oder nicht, können Sie einfach und schnell bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Sie führt eine Liste über alle professionellen Dienste und Dienstleister, die sie offiziell als Haushaltshilfe für pflegebedürftige Menschen einstuft.

    Gut zu wissen: Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform verabschiedet, den sogenannten Umwandlungsanspruch. Das Prinzip: Bisher konnten Sie bis zu 40 Prozent vom nicht aufgebrauchten Pflegesachleistungsbetrag in Entlastungsleistungen umwandeln. Seit dem 01.01.2022 funktioniert die Umwandlung nun noch schneller und einfacher. Ein eigener Antrag ist nun nicht mehr notwendig.

    Wie erheben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag in der Pflege?

    Für die Pflegeleistung ist kein eigener Antrag nötig. Im Prinzip hat jeder Mensch mit offiziell anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Genau wie bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen kümmert sich die zuständige Pflegekasse um die Auszahlung des monatlichen Zuschusses. Hat eine pflegebedürftige Person eine Leistung in Anspruch genommen, zahlt ihr die Kasse den bereits bezahlten Betrag rückwirkend aus.

    Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

    Das Konzept ist simpel: Wünschen Sie sich eine Erstattung für eine Pflegeleistung, so gehen Sie zunächst in finanzielle Vorleistung. Sie bestellen den Dienst und bezahlen ihn. Die Rechnung bewahren Sie gut auf. Achten Sie stets auf eine exakte Auflistung von Leistung und Preis. Sie müssen auf der Quittung eindeutig nachvollziehbar sein.
    Anschließend reichen Sie die Belege bei der Pflegekasse ein. Eingehend prüfen die zuständigen Mitarbeiter die Quittungen. Steht Ihnen die Pflegeleistung zu, erhalten Sie umgehend eine Erstattung. Wichtig: Die erste Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse abgeben, ist gleichzeitig auch die Antragstellung auf die Pflegeleistungen.

    Entlastungsleistung/en für ein selbstbestimmteres Leben

    Mit dem monatlichen Zuschuss von 125 Euro gewinnen Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung ein Stück Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zurück. Die Pflegekasse unterstützt sie finanziell bei essenziellen Leistungen, die das Leben lebenswerter machen. Das reicht von der Kurzzeitpflege über warme Mahlzeiten bis hin zu sozialen Gruppenaktivitäten wie Singen oder Basteln. Auch bei Unterstützung im Haushalt oder bei Behördengängen oder Arztbesuchen machen sich die Entlastungsleistungen bezahlt – aber natürlich nur, wenn die Dienste oder Dienstleistungen von der Pflegekasse anerkannt sind. Privatpersonen nämlich haben keinen Anspruch auf die Förderung, selbst dann nicht, wenn sie einen Angehörigen zu Hause betreuen.

    Quellenangaben:

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    Maximierung von Entlastungsmitteln in der Pflege: Wesentliche Tipps & Informationen

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    Inhaltsverzeichnis Entlastungsbetrag


      Betrag für Entlastung – 125 Euro für Pflege

      Die Pflege eines Angehörigen, der Unterstützung benötigt, kann herausfordernd sein, aber verschiedene Unterstützungsmaßnahmen können diese wichtige Aufgabe erleichtern. Unter diesen sticht der Entlastungsbetrag als eine entscheidende finanzielle Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hervor. Dieser Leitfaden geht auf die Details des Entlastungsbetrags ein, einschließlich der Berechtigung, des Antragsverfahrens und wie er zur Unterstützung von Pflegetätigkeiten genutzt werden kann.

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      Nützliche Informationen & Tipps zum Entlastungsbetrag

      Was ist der Entlastungsbetrag?

      Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Hilfe für Personen, die Pflege benötigen, und zielt darauf ab, ihre Lebensqualität zu verbessern und ihre Pflegepersonen zu unterstützen. Er ist darauf ausgelegt, finanzielle Flexibilität zu bieten, um die Beschaffung notwendiger Dienstleistungen und Hilfsmittel zu ermöglichen, die zum Wohlbefinden des Pflegeempfängers beitragen.

      Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

      Der Entlastungsbetrag variiert je nach dem Pflegebedarf. Nach den aktuellen Richtlinien beginnt er bei 125 Euro pro Monat und bietet eine grundlegende Unterstützungsstruktur für verschiedene pflegebezogene Ausgaben.

      Vorteile der 40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale
      Erhöhung des Entlastungsbetrags im Jahr 2025

      Erhöhung des Entlastungsbetrags im Jahr 2025

      Es ist wichtig zu beachten, dass der Entlastungsbetrag Anpassungen und Erhöhungen unterliegt, mit einer geplanten Erhöhung im Jahr 2025, um Personen, die Pflege benötigen, und ihre Pflegepersonen weiter zu unterstützen. Diese Anpassung spiegelt die wachsende Anerkennung der mit der Pflege verbundenen Kosten wider.

      Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

      Um für den Entlastungsbetrag berechtigt zu sein, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, einschließlich einer formellen Bewertung des Pflegebedarfs und der Festlegung eines Pflegegrads. Dies stellt sicher, dass die finanzielle Unterstützung denjenigen mit nachgewiesenem Bedarf zugewiesen wird.

      Verwendung des Entlastungsbetrags

      Der Entlastungsbetrag kann für eine breite Palette von Dienstleistungen und Hilfsmitteln verwendet werden, von Tages- und Nachtpflege bis hin zu ambulanten Pflegediensten, und bietet Flexibilität, um den einzigartigen Bedürfnissen jeder Pflegesituation gerecht zu werden.

      Entlastungsbetrag für Tages- und Nachtpflege

      Diese Unterstützung kann Ausgaben für Tages- und Nachtpflegedienste abdecken, Entlastung und Unterstützung für Pflegepersonen bieten und gleichzeitig die Bedürfnisse des Pflegeempfängers rund um die Uhr erfüllen.

      Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege

      Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflege

      Für vorübergehende Pflegebedürfnisse kann der Entlastungsbetrag für Kurzzeitpflegedienste verwendet werden und bietet eine Lösung während Übergangsperioden oder wenn die Hauptpflegeperson nicht verfügbar ist.

      Entlastungsbetrag für präventive Pflege

      Um Burnout bei Pflegepersonen zu vermeiden und eine kontinuierliche Pflege zu gewährleisten, kann der Entlastungsbetrag auch für präventive Pflegedienste verwendet werden, um das Wohlbefinden sowohl der Pflegeperson als auch des Pflegeempfängers zu unterstützen.

      Entlastungsbetrag für ambulante Pflege

      Ambulante Pflegedienste, die für die Aufrechterhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Pflegebedürftigen unerlässlich sind, können mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden und gewährleisten den Zugang zu notwendigen medizinischen und unterstützenden Dienstleistungen.

      Entlastungsbetrag für das tägliche Leben

      Neben medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen kann der Entlastungsbetrag auch verwendet werden, um das tägliche Leben von Pflegebedürftigen zu verbessern, und deckt Ausgaben für Mobilitätshilfen, Wohnraumanpassungen und andere unterstützende Maßnahmen ab.

      Verwendung des Entlastungsbetrags für private Zwecke

      Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag für personalisierte Pflegelösungen. Ob es um die Einstellung privater Haushaltshilfe oder die Anpassung von Pflegediensten geht, diese finanzielle Hilfe bietet die Flexibilität, die Unterstützung auf die spezifischen Bedürfnisse des Pflegeempfängers zuzuschneiden.

      Entlastungsbetrag rückwirkend beantragen

      In bestimmten Fällen ist es möglich, den Entlastungsbetrag rückwirkend zu beantragen und bietet einen finanziellen Puffer für diejenigen, die vor der formellen Genehmigung Pflegeausgaben hatten.

      Umwandlungsanspruch – Pflegesachleistung in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln

      Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es Pflegeempfängern, einen Teil ihrer zustehenden Pflegeleistungen in finanzielle Unterstützung für Dienstleistungen umzuwandeln, die im täglichen Leben helfen, ihre Autonomie und Lebensqualität zu erhöhen.

      Antrag auf Entlastungsbetrag & Umwandlungsanspruch

      Antrag auf Entlastungsbetrag & Umwandlungsanspruch

      Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich zum Pflegegeld beantragen?

      Ja, der Entlastungsbetrag kann in Verbindung mit dem Pflegegeld beantragt werden und bietet ein umfassendes Unterstützungssystem für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen.

      Wie/Wo beantrage ich den Entlastungsbetrag?

      Anträge für den Entlastungsbetrag können bei lokalen Pflegekassen eingereicht werden. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen, einschließlich Pflegebewertungen und -pläne, zu sammeln, um das Antragsverfahren zu vereinfachen.

      Ablauf des Umwandlungsanspruchs

      Es ist wichtig, sich der Ablaufdaten für Umwandlungsansprüche bewusst zu sein, um sicherzustellen, dass die Möglichkeit, diese Option zu nutzen, nicht verpasst wird. Planung und rechtzeitige Antragstellung sind der Schlüssel, um die verfügbaren Vorteile optimal zu nutzen.

      Fazit

      Der Entlastungsbetrag bietet entscheidende Unterstützung für Personen, die Pflege benötigen, und ihre Pflegepersonen, indem er finanzielle Belastungen verringert und die Qualität der Pflege verbessert. Durch das Verständnis, wie man auf diese Unterstützung zugreifen und sie nutzen kann, können Pflegepersonen die Herausforderungen der Pflege besser bewältigen und sicherstellen, dass ihre Liebsten die Pflege und Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen.