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Pflegegrad Einstufung

Pflegegradeinstufung
Inhaltsverzeichnis

    Wissenswertes und Tipps zur Einstufung in Pflegegrade

    Wird durch Erkrankungen oder das Alter die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt, kann es zum Hilfebedarf im Bereich von Mobilität, Alltagsbewältigung oder Pflege kommen. Die Einstufung in einen Pflegegrad kann Hilfestellung bieten, da sich darauf der Anspruch auf verschiedene Hilfsleistungen stützt. Erfahren Sie alle wichtigen Faktoren rund um die Einstufung in einen Pflegegrad.

    Was ist ein Pflegegrad?

    Als Pflegegrad wird die Einteilung bezeichnet, nach der sich die Einschränkung der Selbständigkeit einer Person einstufen lässt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (kurz MDK) im Auftrag der Pflegekassen, welche die Einstufung in den ermittelten Pflegegrad und damit den Anspruch auf unterschiedliche Pflegeleistungen bestätigen. Die Einstufung ist aktiv vom Menschen mit der Einschränkung, pflegenden Angehörigen oder qualifizierten Betreuungspersonen mit nachgewiesener Befugnis zu beantragen.

    Welche Pflegegrade gibt es?

    Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, welche die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufen seit 2017 abgelöst haben. Die unkomplizierte Benennung erfolgt nach Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Die Einstufung nach Pflegegrad reicht von leichtem Unterstützungsbedarf in der Selbständigkeit bei Pflegegrad 1 bis hin zu schwerster Pflegebedürftigkeit bei Pflegegrad 5. Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei einem Antrag auf Einstufung in die Pflegegrade erfolgt über ein komplexes Punktesystem, das in sechs Module unterteilt ist. Dabei werden Mobilität, Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbständigkeit in der Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit Alltagsbelastungen und Therapieerfordernissen und Gestaltung des Lebensalltags berücksichtigt.

    Welche Vorteile erhält man durch die Pflegegradeinstufung?

    Durch die Pflegegrad-Einstufung erhalten Pflegebedürftige die individuelle Bestätigung der Pflegebedürftigkeit und zugleich den Anspruch auf verschiedene Leistungen zur Verbesserung der Lebenssituation. Je nach Pflegegrad kann sich dies unterschiedlich aussehen. Bei manchen Pflegegraden kann sich die Unterstützung auf finanzielle Hilfen beschränken, die zweckgebunden ausgezahlt werden. Es kann jedoch auch ein Anspruch auf praktische Hilfestellung im Alltag durch professionelle Dienstleister bestehen, für welche die Kosten durch den Pflegebedarf bezuschusst werden.

    Gründe und Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades

    Durch die Einstufung in einen Pflegegrad wird die Bedürftigkeit eines Menschen mit Einschränkungen in der selbständigen Lebensführung bestätigt. Entsprechend wird die Pflegebedürftigkeit in einem Prüfverfahren sorgfältig unter die Lupe genommen und zielführend dokumentiert. Hierfür übernehmen versierte Gutachter der Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen die Prüfung und geben eine Empfehlung ab. Auf der Basis der Empfehlung stuft die zuständige Pflegekasse den Pflegebedarf ein und spricht den Pflegegrad zu. Aus der Zuteilung durch die Pflegekasse wird gleichzeitig ein Anspruch auf Unterstützung dargelegt, dessen Umfang sich nach der Pflegegrad-Einstufung richtet. Die festgestellte Einschränkung und somit die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft oder voraussichtlich länger als 6 Monate vorliegen.

    Was bedeutet “Pflegebedürftigkeit”?

    Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Zustand einer Einschränkung in der selbständigen Lebensführung, die sich in verschiedenen Varianten zeigen kann. Sie ist die Folge von Alterungsprozessen und natürlich nachlassenden körperlichen Kräften und Fähigkeiten, können jedoch auch auf chronischen Erkrankungen, Verletzungen oder psychischen Einschränkungen entwickeln. Durch die Einstufung in einen Pflegegrad bestätigen die Pflegekassen den geprüften Bedarf eines Betroffenen über festgelegte Kriterien. Dabei wird in der Prüfung vor allem die körperliche, psychische und geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen auf der Basis unterschiedlicher Module begutachtet und über ein Punktesystem in vergleichbare Parameter eingeteilt.

    Pflegeeinstufung nach Pflegebedürftigkeit

    Entsprechend der Punkteverteilung, welche bei der Pflegebegutachtung festgestellt wird, kann die Pflegekasse im Anschluss an das Gutachten den passenden Pflegegrad zuweisen. Je mehr Punkte erzielt werden, desto höher ist der Pflegebedarf, was sich in einer höheren Pflegegrad-Einstufung niederschlägt.

    PflegegradPunkteBeeinträchtigung
    112,5 bis unter 27geringe Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    227 bis unter 47,5erhöhte Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    347,5 bis unter 70starke Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    470 bis unter 90schwerste Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    590 bis 100höchste Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie erhöhter Anspruch an die Pflege

    Wie die Punkte entsprechend den Modulen verteilt werden, erfahren Sie auch unter unserem Beitrag zur Pflegebedürftigkeit.

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    Feststellung durch Pflegebegutachtung: Einstufung des Pflegebedarfs nach dem Punktesystem

    Wurde ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit und die Erteilung eines Pflegegrades gestellt, wird der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekasse (MDK) mit einem Gutachten für die Pflegekasse beauftragt. Medizinisches Fachpersonal besucht hierfür die Person, für welche die Einstufung für einen Pflegegrad beantragt wurde, in ihrem häuslichen Umfeld. Entsprechend sechs Modulen für die Einschätzung der Situation werden Punkte vergeben. Ein anschließendes Gutachten an die Pflegekasse übermittelt alle wichtigen Informationen, um die voraussichtliche Pflegegrad-Einstufung zu berechnen. Anschließend erhalten Antragsteller oder deren Vertreter die Zuweisung des Pflegegrades und entsprechend die Bestätigung der damit verbundenen Leistungsansprüche.

    Ablauf der Pflegebegutachtung

    Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen, folgt die Begutachtung durch medizinische Fachkräfte im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen grundsätzlich im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Hierdurch soll ein alltagsnahes Bild der Beeinträchtigung durch die verringerte Selbständigkeit erzielt werden.

    Der Gutachter prüft dabei nach den Modulen für die Pflegebegutachtung verschiedene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Möglichkeiten der selbständigen Lebensführung in der Alltagsumgebung, stellt Fragen zu besonderen Bedürfnissen und Erfordernissen in der Alltagsbewältigung und spricht bei unsicherer Situation nach Entbindung von der Schweigepflicht auch mit einem behandelnden Arzt.

    Module zur Pflegebegutachtung

    In sechs verschiedenen Modulen mit Gewichtung der Modul-Inhalte nach den Alltagsanforderungen werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten der pflegebedürftigen Person durch den Gutachter geprüft. Ein dazugehöriger Fragekatalog gibt Hilfestellung für die Einschätzung, nach der die körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen im Alltag durch vorliegende Verletzungen, Krankheiten oder Alterungsprozesse mit Punkten versehen werden.

    Modul 1 – Mobilität und Bewegungsfähigkeit
    Im ersten Modul wird die Beweglichkeit und somit die selbständige Mobilität des Pflegebedürftigen geprüft. Dabei geht es nicht allein um die Fortbewegung, sondern auch um die Möglichkeit, sich selbständig in eine andere Position zu begeben, beispielsweise sich im Liegen umdrehen zu können. Sind geistige Einschränkungen vorhanden, fließt die Umsetzung von Bewegungsabläufen in Modul 2 ein. Die erreichbaren Punkte in diesem Modul nehmen 10 % der Gesamtbewertung ein.

    Modul 2 – Kognitive Fähigkeiten, Verständnis und Kommunikationsmöglichkeit
    Zu den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten wird im Gutachten ebenfalls Stellung genommen. Dabei wird nicht nur das Sprechen und Verstehen der Person berücksichtigt, sondern auch die geistige Fähigkeit, Erfordernisse zu erkennen. So ist beispielsweise relevant, ob entsprechend der Logik wetterbedingte Kleidungswahlen getroffen werden, ob zielgerichtete Handlungen auf die Kommunikation folgen oder ob Personen erkannt werden. Die Module 2 und 3 nehmen 15 % der Gesamtgewichtung ein, wobei nur das höher Modul in die Gesamtbewertung einfließt.

    Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Situation
    Psychische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sowie damit verbundene Verhaltensweisen zählen zu den Prüfelementen in Modul 3. Hierzu zählt neben Erkrankungen wie Demenz und Depressionen auch das Aufweisen von motorischer Unruhe, herausforderndes Verhalten, Ablehnung und Aggression gegen sich selbst oder Pflegepersonen sowie Panikattacken oder Wahnvorstellungen. Modul 2 und Modul 3 fließen zu 15 % in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird nur das Modul mit der höheren Punktezahl einbezogen.

    Modul 4 – Selbständigkeit in der Selbstversorgung
    Die Selbstversorgung nimmt mit 40 % der Gewichtung den größten Anteil in der Punkteverteilung ein. Die Prüfung umfasst dabei die Eigenständigkeit bei alltäglichen Anforderungen wie dem Waschen, Anziehen, Essen und dem Toilettengang.

    Modul 5 – Umgang mit Belastungen und Anforderungen bezüglich Krankheits- und Therapieerfordernissen
    Ärztliche Verordnungen und die Einhaltung von Therapien sind wesentliche Bestandteile im Lebensalltag von Pflegebedürftigen und Kranken sowie deren Lebensqualität. In Modul 5 stehen die eigenständige Umsetzung der Maßnahmen und der gegebenenfalls nötige Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Gewichtung erfolgt mit 20 % der Gesamtbewertung.

    Modul 6 – Alltagsgestaltung und soziale Kontaktpflege
    Die Gestaltung im Alltagsleben und die Pflege von sozialen Kontakten sind ein weiterer Aspekt, der in der Begutachtung Berücksichtigung findet. So geht es dabei nicht nur um den Austausch mit Freunden und Familienmitgliedern durch mit Telefonaten und Treffen, sondern auch um die selbständige Planung von Alltagsabläufen oder die eigenständige Hilfesuche nach Bedarf. Bis zu 15% der erzielbaren Punkte fallen auf Modul 6 der Pflegebegutachtung.

    Pflegegrade & Leistungen: Was verändert sich durch die Einstufung des Pflegegrad?

    Durch die Einstufung in einen Pflegegrad ergeben sich Ansprüche auf unterschiedliche Leistungen. Je nach Höhe der Einstufung können für jeden Pflegegrad Ansprüche in unterschiedlicher Höhe gelten.
    Allen Pflegegraden von 1 bis 5 gemeinsam ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von monatlich bis zu 40 Euro, Zuschüsse zu Hausnotruf (bis zu 25,50 Euro / Monat) und digitale Pflegeanwendungen (DiPa – bis zu 50 Euro im Monat) sowie die Übernahme von grundlegenden Kosten für verschriebene technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Lagerungsrollen u.a.).

    Darüber hinaus kenn ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro beantragt werden, die Kosten für Pflegeberatung, Pflegekurse (für Angehörige) und Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI in Anspruch genommen werden. Wohnen Pflegebedürftige in einer Wohngruppe, kann ein Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Gleiches gilt für Zuschüsse zur Anpassung von Wohnraum mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme.
    Weiterführende Leistungen zeigen sich je nach Pflegegrad durch:

    Leistung Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    Pflegegeld / Monat0 Euro332 Euro573 Euro765 Euro947 Euro
    Pflegesachleistungen / Monat0 Euro761 Euro1.432 Euro1.778 Euro2.200 Euro
    Verhinderungspflege / Jahr0 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro
    Kurzzeitpflege / Jahr0 Euro1.774 Euro1.774 Euro1.774 Euro1.774 Euro
    Tages- und Nachtpflege / Monat0 Euro689 Euro1.298 Euro1.612 Euro1.995 Euro
    Vollstationäre Pflege / Monat0 Euro770 Euro1.262 Euro1.775 Euro2.095 Euro

    Leistungen und Pflegehilfsmittel beantragen

    Der Anspruch auf Leistungen entsprechend dem Pflegegrad führen nicht automatisch zur Leistungserbringung. Jede beanspruchbare Leistung muss entsprechend der Einstufung in den Pflegegrad beantragt werden. Sehr unkompliziert erfolgt die Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Unterstützung und beantragen Sie bei bereits vorliegendem Pflegegrad auf unserer Webseite Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegehilfsmittelpauschale.

    Der Weg zum Pflegegrad – Pflegegrad beantragen

    Um eine Pflegegrad-Einstufung zu erhalten müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Folgen Sie gerne auch unserem Link, der Sie direkt zum Antrag bei der Pflegekasse führt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung, die auch den Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen ankündigt. Das Gutachten gilt als Grundlage für die Einstufung. Sind Sie mit der Ersteinstufung unzufrieden, weil die daraus resultierenden Ansprüche den Bedarf nicht decken, kann Widerspruch eingelegt werden, um eine neue Prüfung zu veranlassen.

    Erste Einstufung oder Hochstufung des Pflegegrades

    Fürjede Veränderung zur Einstufung in einen Pflegegrad muss ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden. Dies gilt für die Ersteinstufung ebenso wie für die Hochstufung. Die Hochstufung leiten Sie ebenfalls mit einem Antrag an die Pflegekasse in die Wege, beispielsweise wenn sich die Situation des Pflegebedürftigen verändert und sich der Pflegebedarf erhöht hat.

    Widerspruch bei der Pflegegrad Einstufung

    Wenn der Pflegegrad der Einstufung vom empfundenen Bedarf abweicht, können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen ab Zustellung der Zuweisung durch die Pflegekasse einen Widerspruch einlegen. In diesem Fall werden Sie anschließend um eine Stellungnahme gebeten sowie bei Bedarf ein neues Gutachten durch einen weiteren medizinischen Experten über den Medizinischen Dienst in Auftrag gegeben. Darauf basierend folgt eine erneute Prüfung sowie eine gegebenenfalls neue Einstufung in einen Pflegegrad. Wie Sie einen Widerspruch einlegen, erfahren Sie auch auf unserer Webseite.

    Einstufung in einen Pflegegrad als Hilfestellung für den Pflegealltag

    Schon bei Einstufung in Pflegegrad 1 stehen pflegebedürftigen Menschen zahlreiche Zuschüsse und Pflegehilfsmittel für die Pflege im Alltag zu. Die bürokratischen Hürden wurden dabei vergleichbar einfach gestaltet, so dass Sie für sich oder für zu pflegende Angehörige unkompliziert die Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen können. Die Beantragung lohnt sich bei jeder Einschränkung durch Krankheit und Alter sowie bei geringer Pflegebedürftigkeit. Erhalten Sie Unterstützung für die pflegerische Versorgung, bei besonderen Anforderungen und bei Ihrem Anspruch auf Pflegesachleistungen entsprechend dem zugesprochenen Pflegegrad.

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    Kurzzeitpflege: Wissenswertes zu Kosten, Antrag und mehr

    Kurzzeitpflege
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      Wissenswertes und Tipps zur Kurzzeitpflege

      Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Ratgeber erhalten Sie Tipps zu Kosten, Antragsstellung und weiteren wichtigen Aspekte der Kurzzeitpflege.

      Was ist Kurzzeitpflege?

      Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 42 SGB XI) kann sie in verschiedenen Situationen erforderlich sein. Sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Urlaub der Pflegeperson oder in Notfallsituationen. Bei einer Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung, wenn die pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden kurzzeitig nicht gewährleistet ist. Sie bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine temporäre Entlastung. Kurzzeitpflege kann ab dem Pflegegrad 2 und für die Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil der Kosten, der Maximalbetrag ist allerdings auf 1.774 Euro pro Jahr begrenzt.

      Das Wichtigste zur Kurzzeitpflege im Überblick:

      • Erfolgt in stationären Einrichtungen
      • Kann ab Pflegegrad 2 oder in Notsituationen beantragt werden
      • Wird über die Pflegekasse geregelt
      • Bis zu 1.774 Euro im Jahr übernimmt die Pflegeversicherung

      Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – was funktioniert wann?

      Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege ist auch eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie kann stunden-, tage- oder wochenweise ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn Pflegepersonen durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Gründen verhindert sind. Die Kosten der Ersatzpflege werden durch die Pflegekasse bis maximal sechs Wochen im Jahr übernommen. Auch sie dient dazu, pflegende Angehörige in der Pflege zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld stattfinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die pflegebedürftige Person, bevor sie die Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Die Abrechnung erfolgt über eine Gesamtbudget, sodass die Einteilung der gewählten Tage frei ist.

      Kosten Kurzzeitpflege, Eigenanteil und Kosten für Angehörige

      Grundsätzlich haben Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen einen Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr. Hierbei fällt stets ein gewisser Kurzzeitpflege-Eigenanteil an. Der von der Pflegekasse getragene maximale Betrag beläuft sich auf 1.774 Euro pro Jahr.

      Kurzzeitpflege Kosten setzen sich aus drei Faktoren zusammen:

      Unterbringung und Verpflegung – auch Hotelkosten genannt

      Investitionskosten oder auch Instandhaltungskosten für die Einrichtung

      Pflegekosten

      Die Pflegekasse übernimmt lediglich die Pflegekosten. Investitions- und Unterbringungskosten müssen von der pflegebedürftigen Person als Eigenanteil selbst getragen werden.

      Unser Tipp: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren – das geht

      In manchen Fällen übersteigen die Kosten für die Pflege das zur Verfügung stehende Kurzzeitpflege-Budget. Damit der Eigenanteil so gering wie möglich ausfällt, haben Sie die Möglichkeit, Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege zu kombinieren – wenn im laufenden Kalenderjahr noch keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde. Laut § 42 Absatz 2 SGB XI kann das nicht genutzte Budget für die Verhinderungspflege des laufenden Kalenderjahres für Kurzzeitpflege genutzt werden. 

      Neue Regelungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2024

      Die Pflegereform 2024 bring für Pflegebedürftige und ihre Familien auch Änderungen im Bereich der Kurzzeitpflege. In zwei Phasen ist für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget – ein sogenannter gemeinsamer Jahresbetrag – geplant. Ab dem 1.1.2024 greift diese Regelung zunächst für Familien mit Kindern unter 25 Jahren ab Pflegegrad 4.

      Gute Gründe für die Kurzzeitpflege

      Die Pflege von Menschen ist anspruchsvoll und kräftezehrend. Das Ziel der Kurzzeitpflege ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sind:

      • Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung der Pflegeperson, die nicht mit Leistungen der Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld überbrückt werden können,
      • eine kurzfristige Verschärfung der Pflegebedürftigkeit,
      • Zeiten nach einer stationären Behandlung der pflegebedürftigen Person,
      • Umbaumaßnahmen in der häuslichen Umgebung nach einem Krankenhausaufenthalt, um die Pflege gewährleisten zu können,
      • wenn die häusliche Pflege nicht sofort übernommen werden kann.
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      Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad – im Notfall möglich

      Kurzzeitpflege kann auch ohne einen Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 funktionieren – allerdings nur in Notsituationen, beispielsweise wenn die Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt akut ist und die Pflegesituation daheim noch geklärt werden muss. Dann ist allerdings zunächst die Krankenkasse der Kostenträger und die Kostenübernahme muss für die Person ohne Pflegegrad hierüber geklärt werden.

      Was genau gehört zu den Leistungen der Kurzzeitpflege?

      Die Kurzzeitpflege ist eine gute Möglichkeit, um pflegebedürftige Personen kurzfristig versorgt und untergebracht zu wissen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Auch wenn die oder der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt nicht zu Hause gepflegt werden kann, ist die Kurzzeitpflege eine gute Lösung. Im Allgemeinen umfasst sie nachstehende Leistungen:

      • Vollstationäre Pflege: Verpflegung und Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
      • Grundpflege und Behandlungspflege
      • Teilnahme an internen Beschäftigungsangeboten
      • Unterstützung durch Sozialdienstmitarbeitende

      Kurzzeitpflege: Kosten und Zuschüsse

      Ist die Versorgung in der häuslichen Umgebung vorübergehend nicht möglich, kann Kurzzeitpflege hilfreich sein. Die zu pflegende Person ist dabei in einer stationären Einrichtung untergebracht und erhält die Pflege und Versorgung, die benötigt wird. Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus den Pflegeleistungen, der Unterkunft inklusive Versorgung, Investitionskosten der Unterkunft und Zusatzleistungen zusammen. Die Pflegekasse übernimmt dabei ab dem Pflegegrad 2 einen pauschalen Zuschuss von 1.774 Euro für die Pflegekosten. Die Pflegekasse rechnet die Kurzzeitpflege Kosten direkt mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung ab. Diese muss für eine Kostenübernahme von der Pflegekasse zugelassen sein. 

      Die Kosten für die Unterbringung und Co sind als Eigenanteil zu zahlen. Diese hängen von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kurzzeitpflege Kosten mit dem Entlastungsbetrag abzudecken, der bereits ab Pflegegrad 1 zusteht.

      Kurzzeitpflege Kosten und Zuschüsse im Überblick:

      Pauschal zahlt die Pflegekasse 1.774 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2.

      Nur die Pflegekosten werden bezuschusst. 

      50 Prozent des Pflegegeldes werden weitergezahlt.

      Nicht genutztes Budget nutzen

      Es gibt die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege zusätzlich auch aus anderen Mitteln zu finanzieren. Beispielsweise kann ungenutztes Geld, das für die Verhinderungspflege zur Verfügung stände, komplett für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Hier stehen pflegebedürftigen Personen im Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Doch auch hier gilt: Das Geld darf lediglich für die reinen Pflegekosten angewendet werden. Zudem verfällt mit Nutzung des Geldes auch der Anspruch auf Verhinderungspflege in dem Jahr.

      Teure Kurzzeitpflege: Möglichkeiten zur Finanzierung des Eigenanteils

      Da Pflege- und Krankenkasse lediglich die reine Pflege während der Kurzzeitpflege übernehmen, bleibt für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten oftmals noch einiges zu zahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, den Eigenanteil zu reduzieren. Beispielsweise können Sie den Entlastungsbetrag dafür nutzen.

      Entlastungsbetrag nutzen

      Pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld versorgt sind, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsames Jahresbudget, das sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Verhinderungspflege nutzbar ist und von der Pflegekasse gezahlt wird. Das Geld steht immer dann zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erfüllt sind.

      Das Gute beim Entlastungsbetrag: Er kann sowohl für die Pflegekosten als auch für den Eigenanteil der weiteren Kosten genutzt werden. Zudem verfällt der ungenutzte Anteil nicht, sodass Restbeträge sogar ins Folgejahr bis zum 30. Juni übertragbar sind. 

      Die Rechnungen der Pflegeeinrichtung über den Eigenanteil reichen Sie bei der Pflegekasse ein oder klären, dass das Pflegeheim diesen direkt mit der Pflegekasse verrechnet. 

      Pflegegeld während der Kurzzeitpflege

      Hat die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad, erhält sie abhängig von der Einstufung Pflegegeld. Auch während der Kurzzeitpflege muss nicht vollständig auf das Pflegegeld verzichtet werden. Denn während der möglichen achtwöchigen Kurzzeitpflege erhält die zu pflegende Person 50 Prozent des Pflegegeldes weiter. Das Pflegegeld kann auch zur Finanzierung der Kurzzeitpflege dienen.

      Unterstützung durch das Sozialamt: Hilfe zur Pflege

      Die Kurzzeitpflege wird nur zu Teilen von der Pflegekasse bezahlt. Der zu zahlende Eigenanteil kann die Betroffenen stark belasten. Unter gewissen Umständen kann das Sozialamt die Zusatzkosten übernehmen. Sie sollten hier so früh wie möglich anfragen, ob diese Möglichkeit besteht und den Antrag auf Hilfe zur Pflege schnellstmöglich einreichen. Denn die Kosten können nicht rückwirkend erstattet werden. Wie hoch der mögliche Zuschuss ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Am besten Sie fragen in Ihrem zuständigen Amt nach.

      Kurzzeitpflege Kosten von der Steuer absetzen

      Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eigenanteil, der zur Kurzzeitpflege hinzuzuzahlen ist, auch in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die zumutbare Belastungsgrenze muss allerdings überschritten sein. Kontaktieren Sie bei Fragen die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Finanzamtes – hier kann Ihnen fachkundige Auskunft erteilt werden.

      Freie Plätze in der Kurzzeitpflege finden

      Plötzliche Erkrankungen, ein Unfall oder Urlaub – manchmal ist es wichtig, schnellstmöglich einen Kurzzeitpflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Doch freie Plätze zu finden, ist manchmal gar nicht so leicht. Besonders in der Urlaubszeit gestaltet sich die Suche oft als schwierig – gerade für die Wunsch-Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse, eine Pflegeberatungsstelle oder die Pflegefinder der Krankenkassen geben Auskunft über geeignete Einrichtungen für die Kurzzeitpflege.

      Kurzzeitpflege richtig beantragen – so geht’s

      Um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse stellen. Hier reicht es zunächst, einen kurzen, formlosen Brief aufzusetzen, in dem Sie erklären, Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen zu wollen. 

      Wichtig: Der Antrag muss von der bevollmächtigten Pflegeperson oder der zu pflegenden Person unterschrieben sein. Die Pflegekasse schickt Ihnen daraufhin die entscheidenden Unterlagen zu. 

      Für die Antragstellung der Pflegeversicherten sind neben dem formlosen Antrag folgende Nachweise nötig:

      1. Personalausweis
      2. Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
      3. eventuell Vollmacht, Betreuernachweis, Patientenverfügung
      4. Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegradfeststellung
      5. ärztliche Unterlagen
      6. eventuell Schwerbehindertenausweis

      Kurzzeitpflege im Voraus beantragen

      Da Kurzzeitpflege-Kosten nicht rückwirkend gezahlt werden, sollten Sie den Kurzzeitpflegeplatz stets im Voraus beantragen. Daher ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, bevor die Kurzzeitpflege geplant wird.

      Kurzzeitpflege im Notfall beantragen

      Ist es sinnvoll, die pflegebedürftige Person nach einem Krankenhausaufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen, kümmert sich in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses um einen Platz. Das heißt: Sie sollten während des Krankenhausaufenthaltes bereits Kontakt zum Sozialdienst aufnehmen, um alles in Ruhe regeln zu können.

      Kostenlose Pflegehilfsmittel für zu Hause

      Neben dem Anspruch auf Kurzzeitpflege, haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 in der Regel auch einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich einen Betrag von 40 Euro. Zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Um nicht in Vorleistung gehen zu müssen, gibt es die Möglichkeit, die regelmäßig genutzten Produkte bei einem Pflegehilfsmittel-Service kostenlos zu bestellen.

      Kurzzeitpflege – eine hilfreiche Unterstützung

      Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Entlastung und Sicherheit für Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen. Bedenken Sie, dass die Pflegekasse eine Kurzzeitpflege jedoch nur bezuschusst, wenn sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung stattfindet. Informieren Sie sich auch über das neue Entlastungsbudget, um Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler nutzen zu können.

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      Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

      Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

      Die Pflege eines geliebten Angehörigen ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Bei der Fürsorge im häuslichen Umfeld entstehen diverse Kosten, die die finanzielle Belastung erhöhen. Ein unterstützender Beitrag, um diese Last zu mildern, stellt die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale dar. Diese finanzielle Unterstützung ist speziell dazu gedacht, den Erwerb unerlässlicher Hilfsmittel zu erleichtern und dadurch den Pflegealltag etwas zu entlasten.

      Um den Prozess für Sie so einfach und sorgenfrei wie möglich zu gestalten, steht box4pflege Ihnen zur Seite. Bei uns erfahren Sie, wie Sie diese Pauschale optimal für Pflegehilfsmittel nutzen können. Wir kümmern uns nicht nur um die Bereitstellung der notwendigen Pflegehilfsmittel, sondern übernehmen auch die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse für Sie. Auf diese Weise können Sie sich vollständig auf die Pflege Ihres Angehörigen konzentrieren, während wir die bürokratischen Details klären. Mit box4pflege ist die Nutzung der 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale unkompliziert und effektiv, sodass Sie sich ohne Sorgen um die Pflege Ihres geliebten Familienmitglieds kümmern können.

      Navigation der Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

        Was ist die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale?

        Definition der Pflegehilfsmittel-Pauschale

        Die Pflegehilfsmittel-Pauschale ist ein monatlicher Zuschuss von 40 Euro, speziell bereitgestellt für Pflegebedürftige, um den Kauf essenzieller Pflegehilfsmittel zu unterstützen. Diese Pauschale hat das klare Ziel, die Pflege zu Hause zu erleichtern, indem sie die Finanzierung von notwendigen Hilfsmitteln wie Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe oder Bettschutzunterlagen sichert. Diese Produkte sind unerlässlich, um eine hygienische und effektive Pflege zu gewährleisten und gleichzeitig die pflegenden Angehörigen zu entlasten. So trägt die Pauschale dazu bei, die Belastung der Pflegenden zu reduzieren und eine höhere Qualität in der täglichen Pflege sicherzustellen.

        Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

        Leistungen der Pflegehilfsmittel-Pauschale

        Die Pauschale kann für verschiedene Pflegehilfsmittel verwendet werden, beispielsweise für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. box4pflege liefert Ihnen diese Hilfsmittel direkt nach Hause und übernimmt die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Mit unserem Service entfällt für Sie der zeitaufwendige und oft stressige Papierkram, den Anträge und Abrechnungen mit sich bringen können. Auf diese Weise können Sie sich ganz auf die Pflege Ihrer Liebsten konzentrieren, während wir uns um alle Formalitäten kümmern.

        Anspruch auf die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale

        Berechtigte Personengruppen

        Jede Person, die mit einem anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingestuft ist, hat Anspruch auf die Pauschale, sofern die Pflege zu Hause stattfindet. Dies gilt unabhängig davon, wer die pflegerischen Tätigkeiten übernimmt, seien es Familienangehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen. Die Pauschale ist spezifisch darauf ausgelegt, den Alltag der Pflegebedürftigen und der Personen, die sie betreuen, zu erleichtern, indem sie bei der Finanzierung von notwendigen Pflegehilfsmitteln unterstützt.

        Pflegehilfsmittel 40 Euro auszahlen lassen

        Wie der Anspruch geltend gemacht wird

        Um die Pauschale zu erhalten, ist es erforderlich, einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen. Es ist nicht zu leugnen, dass der Kommunikations- und Abwicklungsprozess mit der Pflegekasse oft mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, der für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen belastend sein kann. In vielen Fällen ist dies eine zusätzliche Belastung in einer bereits angespannten und herausfordernden Lebenssituation. Hier setzt box4pflege an: Wir nehmen Ihnen diesen administrativen Aufwand ab und gestalten den Prozess so einfach und stressfrei wie möglich. Mit box4pflege an Ihrer Seite wird der Antragsprozess erheblich erleichtert, da wir alle notwendigen Schritte für Sie übernehmen und sicherstellen, dass die erforderlichen Nachweise korrekt und fristgerecht eingereicht werden. So können Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Lieben konzentrieren, während wir die bürokratischen Hürden für Sie meistern.

        Hinweisbox: Bei box4pflege kümmern wir uns um die Lieferung der Pflegehilfsmittel und die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie erhalten qualitativ hochwertige Produkte ohne zusätzlichen Aufwand.

        Prozess der 40 Euro Auszahlung

        Auszahlungsantrag stellen

        Die 40 Euro für Pflegehilfsmittel werden nicht ohne Weiteres in bar zur Verfügung gestellt. Es ist vielmehr erforderlich, dass Sie die notwendigen Pflegehilfsmittel zunächst selbst erwerben. Anschließend können Sie, gestützt durch Belege und Nachweise über den Kauf und die Notwendigkeit der Hilfsmittel, einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieses Prozedere sorgt dafür, dass die Pauschale ausschließlich für den vorgesehenen Zweck, nämlich die Anschaffung essentieller Pflegehilfsmittel, verwendet wird. Durch das Einreichen entsprechender Belege sichern Sie sich die Rückerstattung des Betrags. Dies kann jedoch einen bürokratischen Aufwand bedeuten, den viele als mühsam und zeitaufwendig empfinden.

        Teilauszahlung und Aufteilung der 40 Euro

        Eine Auszahlung der 40 Euro Pauschale ohne den tatsächlichen Erwerb von Pflegehilfsmitteln ist nicht möglich. Die Auszahlung dieses Betrags ist strikt an den Nachweis gebunden, dass die Mittel auch tatsächlich für die Anschaffung notwendiger Pflegehilfsmittel verwendet wurden. Dabei wird lediglich der Betrag erstattet, der auf den vorgelegten Belegen ersichtlich ist. Sollten Sie also beispielsweise in einem Monat Pflegehilfsmittel im Wert von 30 Euro erwerben, so können Sie auch nur diese 30 Euro erstattet bekommen, nicht den Gesamtbetrag der Pauschale. Das Einreichen der entsprechenden Kaufbelege ist hierbei unabdingbar. Die genaue Abwicklung dieses Prozesses kann, wenn man sie alleine durchführt, mitunter kompliziert und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn Unklarheiten bezüglich der erforderlichen Dokumentation und der genauen Prozedur bestehen. Deswegen ist es ratsam, sich professionelle Hilfe und Unterstützung zu holen, um den Vorgang zu erleichtern und sicherzustellen, dass die Erstattung ohne Probleme erfolgt.

        Achtung: Die 40 Euro sind ausschließlich für Pflegehilfsmittel vorgesehen und können nicht einfach so ausgezahlt werden. Sie müssen den Kassen entsprechende Nachweise erbringen.

        Häufig gestellte Fragen

        Ist die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale fest?

        Die Pauschale für Pflegehilfsmittel ist ein fester Betrag, der monatlich für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln zur Verfügung gestellt wird. Die 40 Euro sind dabei der Maximalbetrag, den die Pflegekasse monatlich bereitstellt. Sollten Ihre Ausgaben für Pflegehilfsmittel diesen Betrag in einem gegebenen Monat überschreiten, müssen Sie die Differenz selbst tragen, da Kosten, die über diese Pauschale hinausgehen, nicht von der Kasse erstattet werden.

        Hinweisbox: Mit box4pflege erhalten Sie nicht nur die benötigten Pflegehilfsmittel, sondern auch Unterstützung bei der Abwicklung mit der Pflegekasse.

        An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

        Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen von box4pflege gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen, den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.

        Fazit

        Die 40 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Der Antrags- und Abrechnungsprozess kann kompliziert sein, doch mit einem zuverlässigen Partner wie box4pflege an Ihrer Seite wird dieser deutlich erleichtert. Nutzen Sie unsere Expertise und Dienstleistungen, um den maximalen Nutzen aus der Pauschale zu ziehen, ohne sich um die Abwicklung kümmern zu müssen.

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        Widerspruch Pflegegrad

        Verhinderungspflege

        Wissenswertes und Tipps bei Widerspruch zum Pflegegrad

        Die Einstufung in einen Pflegegrad bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unterschiedliche Ansprüche, die als Hilfestellung im Pflegealltag dienen. Jedoch kann die Einstufung durch die Pflegekasse auch anders ausfallen, als der empfundene Bedarf. Entsprechend kann gegen die Einstufung Widerspruch eingelegt werden. Wir erläutern Ihnen den Widerspruch zur Pflegegrad-Einstufung.

        Welche Pflegegrade gibt es?

        Seit 2016 wird der Pflegebedarf einer Person in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Die Einstufung löste die zuvor verwendete Gliederung in drei Pflegestufen ab, da diese die komplexen Anforderungen an den Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Pflegefall nicht mehr ausreichend gliedern ließen. Die Pflegegrade werden nach einem Punktesystem mit 6 Modulen eingeteilt, die eine grobe Einteilung des Pflegebedarfs und dem damit verbundenen Anspruch auf diverse Leistungen aufzeigen.

        Pflegegrad Beeinträchtigung

        1. geringe Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
        2. erhöhte Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
        3. starke Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
        4. schwere Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
        5. 5höchste Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie erhöhter Anspruch an die Pflege

        Wie erfolgt die Einstufung der Pflegegrade?

        Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Antrag an die Pflegekasse nach einer ausführlichen Prüfung durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen. Für die Einstufung wird ein Punktekatalog mit 6 Modulen geprüft, die in unterschiedlicher Gewichtung die Selbständigkeit, die Mobilität, die Gesundheitsverfassung (körperlich, seelisch und geistig) sowie die Alltagsbewältigung einbeziehen. Die Gesamtbewertung mit Gutachten wird für die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse verwendet, die anschließend den Pflegegrad zuteilt.
        Mit der Zuteilung des Pflegegrades ergeben sich je nach Höhe unterschiedliche Ansprüche und Leistungen, welche Pflegebedürftige oder deren Pflegepersonen beantragen können.

        Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrads: Wie sehen meine Rechte aus?

        Pflegebedürftige haben nach der Ablehnung oder der Zuteilung des Pflegegrades das Recht, innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides der Pflegekasse einen Widerspruch einzulegen. Dies ist vor allem der Fall, wenn ein empfunden zu geringer Pflegegrad und damit unzureichende Leistungen durch die Zuteilung entstehen. Der Widerspruch muss jedoch begründet werden, um eine Chance auf Neuprüfung und eine erneute Zuteilung zu erhalten. Die Begründung sollte im optimalen Fall direkt mit dem Widerspruch erfolgen, kann jedoch auch nachgereicht werden.

        Gründe und Voraussetzungen für den Widerspruch gegen den Pflegegrad

        Die Gründe für den Widerspruch können sich auf formale oder inhaltliche Fehler stützen, müssen jedoch mit Nachweisen und Darlegung der Unverhältnismäßigkeit begründet werden. Sie können sich bei Ihrem Widerspruch auf mögliche Fehler beim Pflegegrad-Bescheid berufen, wenn diese vorliegen.

        Formale Fehler:

        • fehlende Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf Widerspruch
        • fehlende Begründung des Bescheides
        • fehlende Beilage des Gutachtens
        • fehlender Absender
        • fehlende persönliche Unterschrift oder Hinweis auf maschinelle Erstellung.
          Bei formalen Fehlern erfolgt eine neue Prüfung ohne Wiederholung des Gutachtens.
        Entlastungsbetrag  125 Euro für die Pflege

        Inhaltliche Fehler:

        • Falscheinschätzung der Pflegebegutachtung durch besonders gute Tagesform des Pflegebedürftigen
        • Pflegebedürftige Person hat sich aus Scham verstellt.
        • Pflegerischer Bedarf ist seit der Begutachtung gestiegen.
        • Entscheidende Faktoren im Gutachten unrichtig oder unzureichend berücksichtigt (beispielsweise Mobilitätseinschränkung beim Treppensteigen)
        Verhinderungspflege

        Bei inhaltlichen Fehlern kommt es zu einer erneuten Begutachtung mit Besuch durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes und der Darlegung des neuen Gutachtens bei der Pflegekasse.

        Wann lohnt es sich, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen?

        Der Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid lohnt sich immer dann, wenn ein Pflegegrad trotz Pflegebedarf abgelehnt wurde, die Einstufung entsprechend dem Bedarf zu niedrig erscheint oder sich die Situation des Pflegebedürftigen seit dem Gutachten verschlechtert hat. Letztere Variante ist besonders sorgfältig vorzunehmen, da dies einen geringeren Aufwand bedeutet und schneller geht als ein neuer Antrag auf eine Hochstufung.

        Was wird für den Pflegegrad-Widerspruch benötigt?

        Der Widerspruch gegen den Pflegegrad oder die grundlegende Ablehnung der Einstufung muss formgerecht sein. Das bedeutet, dass der Widerspruch eigenhändig vom Pflegebedürftigen oder dessen Vertreter unterschrieben und offiziell übermittelt werden muss (beispielsweise via Einschreiben). Die Begründung sollte sich auf klar darlegbare Nachweise stützen, die Sie entsprechend mit dem Gutachten des Medizinischen Dienstes vergleichen sollten.

        Gegebenenfalls können Sie auch Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen. Diese Experten können beispielsweise Ärzte, Pflegekräfte und Berater bei Pflegestützpunkten sein. Auch spezialisierte Anwälte für Sozialrecht können (kostenpflichtig) Hilfestellung geben, die zudem bei einer erneuten Ablehnung eine Klage beim Sozialgericht einreichen können.

        Pflegegrad Widerspruch: Fristen & Dauer

        Mit der Zuteilung des Pflegegrades ergeben sich Ansprüche, die auf Rechten und Gesetzen beruhen. Eine Übersicht zu den Rechten und Gesetzen finden Sie in der sogenannten Pflege-Charta für pflege- und hilfebedürftige Menschen. Entsprechend der rechtlichen Hintergründe gilt es für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen, unterschiedliche Fristen einzuhalten, um die bürokratischen Abläufe bestmöglich zu verkürzen.

        Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrades

        Widerspruch gegen den Pflegebescheid kann direkt im Anschluss an den offiziellen Erhalt binnen eines Monats erfolgen. Bewahren Sie entsprechend auch den Umschlag des Bescheides auf, um Poststempel und Eingang nachweisen zu können. Die Begründung für den Widerspruch sollte dabei möglichst direkt eingebunden werden, kann jedoch bei Bedarf auch nachgereicht werden, um eine gute Argumentation für den Widerspruch auszuarbeiten. Da die Pflegekasse selbst durch den Widerspruch eine Frist von drei Monaten erhält, sollte die Begründung entsprechend vor dem Ablauf dieser Frist eingereicht werden.

        Wie lange dauert ein Widerspruch gegen Pflegegrade?

        Ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs hat die Pflegekasse eine Frist von drei Monaten, innerhalb der sie auf den Widerspruch reagieren muss. Reagiert die Pflegekasse nicht innerhalb der Frist oder lehnt sie erneut ab, kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden, um die Ansprüche auf eine neue Pflegegradeinstufung und die damit verbundenen Leistungen geltend zu machen.

        Wer uebernimmt die Kosten fuer einen Pflegekurs
        Widerspruch

        Pflegegrad Widerspruch: Ablauf

        Um die rechtlichen Ansprüche bei Pflegebedarf und der Zuteilung eines Pflegegrades geltend zu machen, ist der richtige Ablauf wichtig. Alles beginnt mit der formgerechten Antragstellung, um keine Gründe für eine Ablehnung zu bieten. Ist der Bescheid durch die Pflegekasse zugestellt, beginnt ab dem Tag der Zustellung die Frist für einen nötigen Widerspruch. Wird dem Widerspruch stattgegeben, folgt eine erneute Prüfung, die gegebenenfalls auch mit einem erneuten Gutachten durch den Medizinischen Dienst bestätigt wird.

        Wie lege ich Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein?

        Der Widerspruch sollte formgerecht mit einer Begründung zeitnah und innerhalb der Frist von einem Monat ab der Zustellung erfolgen. In der Begründung ist darzulegen, ob es sich um einen Widerspruch aufgrund von Formfehlern (sofern vorhanden) oder inhaltlichen Fehlern handelt. Übersenden Sie den Widerspruch schriftlich und belegbar, beispielsweise durch den Versand als Einschreiben.

        Pflegegrad Widerspruch: Begründung für einen Widerspruch gegen den Pflegegrad verfassen

        Ein wichtiger Aspekt für den Widerspruch gegen die Einstufung für einen Pflegegrad ist die Begründung. Diese muss dem Widerspruch nicht beiliegen, sondern kann auch im Anschluss nachgereicht werden. Hierdurch haben Sie mehr Zeit für die Begründung. Die Begründung sollte Belege aufweisen, insbesondere wenn das Gutachten unzureichende oder inhaltlich falsche Aspekte beinhaltet. Hilfreich sind dabei beispielsweise Beweise über die Pflegedokumentation oder Stellungnahmen von behandelnden Ärzten. In gravierenden Fällen kann ein Gutachten von einem unabhängigen Pflegeexperten nötig sein, welcher jedoch durch den Antragsteller selbst zu zahlen ist. Ist eine Klage vor dem Sozialgericht nötig, kann dies jedoch eine zielführende Investition sein.

        Tipps zur Formulierung der Begründung

        Achten Sie auf sachliche Darlegung der Begründung, die sich auf belegbare Argumente stützt. Nutzen Sie für den Widerspruch Mustervorlagen aus dem Internet, verfassen Sie die Begründung jedoch selbst, um die individuelle Situation des Pflegebedürftigen darzulegen. Beziehen Sie sich bei der Formulierung beispielsweise auch auf Zitate aus dem Gutachten oder dem Pflegebescheid, denen Sie schlüssige Argumente für Ihren Widerspruch entgegensetzen.

        Mustervorlage für die Begründung des Pflegegrad-Widerspruchs

        Eine Mustervorlage kann zwar für den Widerspruch verwendet werden, sollte dabei allerdings ausschließlich bei Formfehlern, jedoch nicht zur Begründung für den Pflegegrad-Widerspruch zum Einsatz kommen. Achten Sie bei der Formulierung auf individuelle Begründungen und Belege, die Sie klar und sachlich im Widerspruch ausführen.

        Pflegegrad Widerspruch: Checkliste

        Damit der Widerspruch keine Formfehler aufweist, sollten Sie folgende Aspekte prüfen und bei einem Fehlen ergänzen, bevor Sie den Widerspruch auf die Pflegegrad-Einstufung absenden:

        • Persönliche Daten des Antragstellers wie Name, Adresse, Versicherungsnummer und Kontaktmöglichkeiten
        • wenn vorhanden, persönliche Daten des gesetzlichen Vertreters, der für den Antragsteller den Antrag stellt
        • Anschrift der Pflegekasse als Adressat
        • Datum des Widerspruchs
        • Betreffzeile mit konkreter Aussage, beispielsweise “Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum)”
        • Begründung des Widerspruchs, optional nachreichbar
        • handschriftliche Unterschrift des Antragsstellers oder des gesetzlichen Vertreters

        Wie geht es nach dem Widerspruch gegen Ablehnung eines Pflegegrads weiter?

        Nach dem Widerspruch gilt es, die Antwort der Pflegekasse abzuwarten. Die Pflegekasse hat drei Monate Zeit, um fristgerecht zu antworten. Die neue Entscheidung wird nach Sichtung der Begründung und gegebenenfalls einer Neubegutachtung sowie einer Neubeurteilung getroffen. Sollte der Widerspruch abgelehnt oder die neue Entscheidung der Pflegekasse ebenfalls nicht der Meinung des Anspruchsberechtigten näher kommen, kann die Hilfestellung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein. Dieser kann im Zweifelsfall auf gute Argumente gestützt Klage beim Sozialgericht einreichen.

        Warum sich der Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt

        Erst ab der Zuteilung eines Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige in Deutschland Leistungen durch die Pflegekasse. Doch fast jeder fünfte Antrag wird abgelehnt, während viele weitere aus Sicht von Betroffenen zu niedrig beschieden wird. Gehören auch Sie zu den Betroffenen, die keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, bietet sich Ihnen mit dem Widerspruch ein erfolgversprechendes Rechtsmittel, um Ihr Recht doch noch zu erhalten.

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        Pflegehilfsmittel beantragen

        1. Bettschutzeinlagen auf einem Krankenhausbett
        Inhaltsverzeichnis Pflegehilfsmittel beantragen

          Die Pflege eines lieben Angehörigen ist eine erfüllende, aber oft auch herausfordernde Aufgabe. In dieser Situation können Pflegehilfsmittel eine entscheidende Unterstützung bieten. Doch wie kann man solche Hilfsmittel beantragen? Wo werden sie angeboten und welche werden von den Pflegekassen übernommen?

          Bei Box4Pflege sind wir darauf spezialisiert, Sie durch diesen Prozess zu führen und dabei alle Formalitäten mit der Pflegekasse für gesetzlich Versicherte zu übernehmen. Mit uns müssen Sie sich nicht mehr mit komplizierten Formularen und Bürokratie herumschlagen. Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen.

          Unser Ziel bei Box4Pflege ist es, Ihnen einen reibungslosen Zugang zu den Pflegehilfsmitteln zu ermöglichen, die Sie benötigen. Deshalb bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, die Produkte in ihrer Pflegebox monatlich anzupassen. Wir wissen, dass sich die Bedürfnisse und Umstände ändern können. Daher haben wir unseren Service so flexibel wie möglich gestaltet. Sie können die Zusammensetzung Ihrer Pflegebox jederzeit ändern, um sie an Ihre aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

          smiley alter mann und krankenschwester mit laptop

          Warum Pflegehilfsmittel beantragen?

          Welche Vorteile bieten Pflegehilfsmittel?

          Pflegehilfsmittel können den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern. Sie sorgen für eine erhöhte Lebensqualität, Sicherheit und Unabhängigkeit. Außerdem können sie dazu beitragen, Pflegebedürftige länger in ihrer gewohnten Umgebung zu halten. Hier einige Beispiele für Pflegehilfsmittel, die beantragt werden können:

          Bettschutzeinlagen für Einmalgebrauch

          Diese Einlagen sind aus saugfähigem Material und dienen dazu, das Bett vor Feuchtigkeit und Verschmutzungen zu schützen. Sie sind besonders nützlich bei Inkontinenzproblemen und können nach Gebrauch einfach entsorgt werden.

          Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

          Ein unverzichtbarer Bestandteil in der Pflege, um die Verbreitung von Bakterien und Viren zu minimieren. Desinfektionsmittel töten Keime ab und tragen so zur Hygiene und Gesundheit bei. Es kann für die Reinigung der Hände sowie von Oberflächen verwendet werden.

          Schutzhandschuhe und Fingerlinge

          Schutz und Hygiene bei der Durchführung von Pflegeaufgaben. Sie schützen die Hände vor Verschmutzungen und Kontamination, während Fingerlinge, kleine Hüllen, die nur den Finger bedecken, bei spezifischen Pflegeaufgaben zum Einsatz kommen, bei denen der Tastsinn wichtig ist.

          Mundschutz

          Ein wichtiges Hilfsmittel zur Reduzierung der Verbreitung von Keimen und Krankheitserregern durch die Atemluft. Bei der Pflege kann der Mundschutz dazu beitragen, das Infektionsrisiko sowohl für den Pflegenden als auch für die zu pflegende Person zu verringern.

          Schutzschürzen

          Sie schützen die Kleidung des Pflegenden vor Verschmutzungen und können dazu beitragen, die Verbreitung von Keimen zu verhindern. Nach der Pflege können sie einfach entsorgt werden, was die Reinigung und Hygiene erleichtert.

          Durch die Beantragung von Pflegehilfsmitteln können Sie die Pflege zu Hause besser bewältigen und die Pflegebedürftigen erhalten die Unterstützung, die sie benötigen. Die Kostenerstattung durch die Pflegekassen entlastet zudem das Familienbudget.

          Wer übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel?

          Die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege beitragen, werden bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat von den Pflegekassen übernommen. Dies gilt sowohl für gesetzliche Pflegeversicherungen als auch für die private Versicherung. Für privat Versicherte übernehmen wir die monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel und stellen anschließend eine Rechnung aus. In diesem Fall können wir leider die Abwicklung mit der Pflegekasse nicht übernehmen. Privatversicherte müssen die Rechnung für die Kostenübernahme dann selbst bei Ihrer Kasse einreichen.

          Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Pflegebetten oder Badewannenlifte), fallen nicht unter diese Regelung. Für diese Hilfsmittel müssen separate Anträge bei den Pflegekassen gestellt werden.

          Bei Box4Pflege helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung Ihrer Pflegehilfsmittel, sondern wir liefern diese auch direkt zu Ihnen nach Hause. Sie müssen sich nicht um den Transport oder das Heben schwerer Pakete kümmern. Unsere Pflegeboxen enthalten alle benötigten Pflegehilfsmittel und können nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Sie können sogar die Produkte in Ihrer Pflegebox jeden Monat ändern, um sicherzustellen, dass Sie immer die richtigen Hilfsmittel zur Hand haben.

          Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?

          Voraussetzungen für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln

          Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

          Zu unseren Pflegeboxen
          Pflegebox 5 1 (1)
          pflegehilfsmittel beantragen2 1

          Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel

          Die rechtliche Grundlage für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln bildet § 78 SGB XI. Hier wird festgelegt, dass Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln haben, die zur Linderung ihrer Beschwerden und zur Erleichterung der Pflege beitragen.

          Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln sollte gut dokumentiert sein, um eventuelle Rückfragen der Pflegekasse beantworten zu können.

          Wie erfolgt die Beantragung von Pflegehilfsmitteln?

          Antrag auf Pflegehilfsmittel: Schritt für Schritt

          1. Auswählen der Pflegehilfsmittel: Wählen Sie die benötigten Pflegehilfsmittel aus unserer Liste aus. Sie können eine unserer bereits für Sie vorkonfigurierten Boxen wählen oder die Pflegebox individuell zusammenstellen.
          2. Antragsformular ausfüllen: Sie können das Pflegehilfsmittel-Antragsformular direkt bei uns online ausfüllen und unterzeichnen oder telefonisch sowie per E-Mail bei uns box4pflege.de anfordern.
          3. Einreichen des Antrags: Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular einfach per Post oder E-Mail an uns zurück. Wir übernehmen dann die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse für gesetzlich Versicherte.

          Achtung: Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag vollständig und korrekt ausfüllen, um Verzögerungen zu vermeiden.

          Wie lange dauert der Antragsprozess?

          Die Bearbeitungszeit des Antrags variiert je nach Pflegekasse. In der Regel können Sie aber mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen. Sobald die Genehmigung vorliegt, werden die Pflegehilfsmittel versandt oder können abgeholt werden.

          Fazit

          Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln kann für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme Erleichterung darstellen. Bei Box4Pflege machen wir es Ihnen so einfach wie möglich, indem wir den kompletten Prozess der Beantragung und Abwicklung mit den Pflegekassen für gesetzlich Versicherte übernehmen. Mit den richtigen Pflegehilfsmitteln können Sie den Alltag besser bewältigen und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen deutlich verbessern. Beantragen Sie noch heute Ihre Pflegebox.

          Link zu einem Ratgeber für Pflegehilfsmittel: “Umfassende Informationen zu verschiedenen Pflegehilfsmitteln bietet der Artikel auf bundesgesundheitsministerium.de

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            40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale

            40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale

            Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und den Alltag pflegebedürftiger Personen. Wer nachweislich pflegebedürftig ist und ambulant gepflegt wird, hat einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung. Hierzu gehören sowohl technische Pflegehilfsmittel (z.B. Geräte, Pflegebett) als auch sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel).

            Inhaltsverzeichnis 40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale

              Was sind die 40 Euro Pflegehilfsmittel?

              Sind die Voraussetzungen hierfür erfüllt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Bei den technischen Pflegehilfsmitteln variiert die Höhe der übernommenen Kosten, je nachdem, um welches Pflegehilfsmittel es sich handelt. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegeversicherung dagegen pauschal einen Höchstbetrag von bis zu 40 Euro pro Monat (“40 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel”). Umgangssprachlich werden diese Mittel deshalb als “40 Euro Pflegehilfsmittel” bezeichnet.

              Vorteile der 40 Euro Pflegehilfsmittel Pauschale

              Rechtliche Grundlage

              Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit ist in Paragraph 40 im Elften Buch des Sozialgesetzbuches (§40, Buch XI, SGB) geregelt.

              Welche konkreten Produkte als Pflegehilfsmittel gelten, ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und im Hilfsmittelkatalog der privaten Versicherungen aufgeführt. Allen Pflegehilfsmitteln gemeinsam ist, dass sie dazu dienen, Beschwerden zu lindern oder die häusliche Pflege oder die selbstständigere Lebensführung der versicherten Person zu unterstützen bzw. zu erleichtern. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden.

              Was gehört alles zu den 40 Euro Pflegehilfsmitteln?

              Zu den Produkten, für die monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse erstattet werden, gehören ganz unterschiedliche Pflegehilfsmittel. Hierbei handelt es sich um Artikel, die aus hygienischen Gründen oder wegen ihres Materials nach dem einmaligen Gebrauch entsorgt werden müssen und nicht wiederverwendet werden können.
              Das trifft auf folgende Pflegehilfsmittel zu:

              Einmalmundschutz 01

              Mundschutz

              Nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ist der Mundschutz ein wichtiges Pflegehilfsmittel. Während medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) vor allem dem Fremdschutz dienen, sind FFP2-Masken auch für den Eigenschutz geeignet. Das Tragen eines Mundschutzes in der Pflege empfiehlt sich generell immer dann, wenn Sie als Pflegeperson oder die pflegebedürftige Person zum Beispiel erkältet ist.

              Untersuchungshandschuhe 06

              Einmalhandschuhe

              Einmalhandschuhe (auch Einweghandschuhe genannt) schützen vor Verunreinigungen, Keimen und Infektionskrankheiten und zwar sowohl die pflegebedürftigen als auch die pflegenden Personen. Sie sollten deshalb bei möglichst vielen Pflegetätigkeiten getragen werden. Die Handschuhe sind in vielen Varianten erhältlich, die sich in Größe und Material unterscheiden. Am häufigsten werden Einmalhandschuhe aus Latex, Nitril und Vinyl verwendet.

              Latex Fingerlinge 03

              Fingerlinge

              Eine besondere Form der Schutzhandschuhe sind sogenannte Fingerlinge. Sie bedecken nur jeweils einen Finger und haben den Vorteil, dass sie leichter anzuziehen sind als ein ganzer Handschuh. Sie bieten zusätzlichen Grip und ein gutes Tastgefühl und sind deshalb für bestimmte Pflegetätigkeiten wie dem Auftragen von Salbe oder der Inspektion der Mundhöhle sehr gut geeignet.

              Einmal Schuerze 01

              Schutzschürzen

              Schutzschürzen bestehen aus einem transparenten, feuchtigkeitsabweisenden Kunststoff, der Sie vor Verunreinigungen schützen kann. Typische Anwendungen sind Bettwäschewechsel bei Inkontinenz oder Unterstützung bei der Körperpflege.

              Krankenunterlage 04

              Saugende Bettschutzeinlagen

              Bettschutzeinlagen (auch -auflagen oder -unterlagen genannt) schützen das Bett und das Laken vor Körperflüssigkeiten. Sie kommen nicht nur als ergänzender Schutz bei Inkontinenz, sondern auch bei größeren Wunden zum Einsatz, aus denen Wundflüssigkeit austreten kann.

              Sterillium 01

              Händedesinfektionsmittel

              Desinfektionsmittel für die Hände schützt die pflegenden wie pflegebedürftigen Personen gleichermaßen vor Keimen und Krankheitserregern. Damit können Sie das Risiko, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken, deutlich verringern. Besonders wichtig ist die Händedesinfektion bei der Zahnpflege, Medikamentengabe oder Katheter-Pflege.

              Schnelldesinfektion 01

              Flächendesinfektionsmittel

              Die Desinfektion von Flächen ist überall dort wichtig, wo sich Krankheitserreger befinden könnten. Bei der Pflege sind das unter anderem Sanitärbereiche sowie technische Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten.

              Desinfektionstuecher 03

              Flächendesinfektionstücher

              Die Desinfektion von Flächen ist überall dort wichtig, wo sich Krankheitserreger befinden könnten. Mit den Desinfektionstüchern wird der Pflegealltag deutlich erleichtert.


              Wer hat Anspruch auf die 40 Euro Pflegehilfsmittel?

              Für die 40 Euro für Pflegehilfsmittel gibt es keine ärztliche Verordnung. Oder anders ausgedrückt: Sie gibt es nicht auf Rezept. Vielmehr ist genau geregelt, wer einen Anspruch auf die Pauschale von 40 Euro für Pflegehilfsmittel hat. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

              Voraussetzungen für einen Anspruch auf 40 Euro Pflegehilfsmittel

              Insgesamt sind drei Voraussetzungen zu erfüllen:

              • 1. Die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen sein. Das bedeutet, der Person muss von offizieller Stelle ein Pflegegrad zugewiesen worden sein.
              • 2. Die Pflege wird von einer angehörigen Person oder einem Pflegedienst übernommen.
              • 3. Die Pflege findet ambulant statt. Für Personen, die stationär gepflegt werden, ist nicht mehr die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung oder das Pflegeheim für die Ausstattung mit Hilfsmitteln zuständig. Wo die ambulante Pflege stattfindet, ist zweitrangig. Das heißt, sie kann in der eigenen Wohnung erfolgen, aber auch in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung Betreutes Wohnen.
              happy mature woman communicating with female doctor home

              Wie werden die 40 Euro Pflegehilfsmittel beantragt?

              Um Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag an die zuständige Pflegeversicherung stellen. In manchen Fällen ist aber auch die Krankenkasse zuständig, zum Beispiel bei Hilfsmitteln, die aufgrund einer Krankheit benötigt werden. Die Zuständigkeiten hier sind für den Versicherten nicht immer einfach zu durchschauen, deshalb machen es Ihnen die Versicherungen leicht: Sie stellen den Antrag einfach bei der Krankenkasse oder Pflegekasse und der Empfänger des Antrags überprüft selbst die Zuständigkeit bzw. Bewilligung. In diesem Antrag sollte kurz begründet werden, warum das Pflegehilfsmittel benötigt wird.

              Wichtig: Wenn Sie Ihre Pflegebox über box4pflege.de bestellen, ist die Antragstellung kinderleicht. Denn dann müssen Sie lediglich den Antrag unterschreiben und mit den benötigten Informationen zur Verfügung stellen. Um alles Weitere kümmern wir uns: Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den zuständigen Kassen für Sie – von der Vorbereitung des Antrags über die Einreichung bis hin zur Kostenabwicklung über die Versicherung.

              Wie lange dauert der Versand?

              Ihre box4pflege wird innerhalb von 2-3 Werktagen nachdem wir den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zurück erhalten haben geliefert.

              Wie oft darf ich meine Box wechseln?

              Sie können Ihre Pflegebox monatlich verändern.

              Was ist wenn ich die Box nicht monatlich benötige

              Wir können den Lieferrhythmus entsprechend Ihrer Bedürfnisse anpassen, so können Sie beispielsweise die Lieferung auf alle 2- oder 3 Monate anpassen.

              Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

              Die Entscheidung der Pflegekasse dauert einige Zeit, da die Versicherung zunächst bei jedem Antrag prüft, ob das beantragte Pflegehilfsmittel wirklich benötigt wird. Im Zweifelsfall lässt sie hierzu ein Gutachten erstellen.

              Das hat aber keinen Einfluss auf die Bestellung Ihrer Pflegebox bei box4pflege.de. Sobald wir den von Ihnen unterschriebenen Antrag erhalten, beginnen wir mit dem Versand der gewünschten Pflegebox an die von Ihnen hinterlegte Versandadresse. Auch später müssen Sie sich um nichts kümmern, wir liefern Ihnen die Pflegebox monatlich kostenfrei nach Hause. Übrigens: Sollten Sie eine Pflegebox mit anderem Inhalt wünschen, können Sie die Box einfach austauschen oder individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Eine Änderung ist ganz einfach monatlich möglich.

              40euro pflegehilfsmittel4

              Was kann bei einer Ablehnung getan werden?

              Sollte die Pflegeversicherung den Antrag auf die Kostenübernahme von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel ablehnen, stehen wir mit der Versicherung in Kontakt und klären den Grund für die Ablehnung. Wir kümmern uns um das weitere Vorgehen und agieren als Vermittler zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und der Versicherung.

              Zum Hintergrund: Wenn der Antrag auf Hilfsmittelversorgung abgelehnt wurde, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und kann dann ihre Entscheidung ändern und den Antrag auf Pflegehilfsmittel doch noch bewilligen. Oder Sie bleibt bei ihrer Ablehnung. In diesem Fall haben Sie das Recht bei dem Sozialgericht Klage einzureichen

              Sind die 40 Euro für Pflegehilfsmittel auch auszahlbar?

              Ist der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bewilligt, erstattet die Pflegekasse hierfür 40 Euro im Monat. Mit der Bestellung einer Pflegebox über box4pflege.de geht das kinderleicht, denn hier übernehmen wir die alle Formalitäten für Sie. Dazu gehört auch die Zahlungsabwicklung mit der Pflegeversicherung. Ihnen entstehen dabei keine Kosten und Sie müssen sich um nichts kümmern – einfacher geht es nicht.

              Sie können sich die 40 Euro für Pflegehilfsmittel theoretisch auch auszahlen lassen, allerdings ist das mit einem enormen Aufwand verbunden: Zum einen müssen Sie den Antrag selbst bei der zuständigen Versicherung stellen. Zum anderen erfolgt die Auszahlung nur rückwirkend und nach Vorlage der Quittungen.

              Mit anderen Worten: Sie bezahlen die Pflegehilfsmittel zunächst selbst, dann reichen Sie die Rechnungen über die bezahlten Pflegehilfsmittel bei der Pflegeversicherung ein und bekommen von dieser hierfür zu einem späteren Zeitpunkt die Kosten, das heißt bis zu 40 Euro erstattet. Auch wenn oft von einer 40 Euro Pauschale für Pflegehilfsmittel gesprochen wird, handelt es sich streng genommen um keine Pauschale. Denn Sie bekommen den Betrag erstattet, den Sie für die benötigten Pflegehilfsmittel ausgegeben haben, maximal jedoch 40 Euro monatlich. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung der eingereichten Rechnungen bei Versicherungen sehr lange, sodass Sie das Geld über einen längeren Zeitraum vorstrecken müssen.

              Die automatische Abwicklung über box4pflege.de ist also deutlich komfortabler für Sie. Sie sparen sich Mühe und Zeit, die Sie mit angenehmeren Dingen verbringen können.

              Änderung der Pflegepauschale in der Corona Pandemie

              Während der Corona-Pandemie galt eine Sonderregelung für die Pflegepauschale, die im Mai 2020 in Kraft trat. Die sogenannte COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung hob die Erstattung der Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von vorher 40 Euro auf 60 Euro pro Monat an. Grund hierfür waren die aufgrund der hohen Nachfrage gestiegenen Preise für Pflegehilfsmittel wie Mundschutz usw. Diese Regelung galt allerdings nur bis zum 31. Dezember 2021, danach galten (ab dem 01.01.2022) wieder die ursprünglichen 40 Euro als Pauschale für Pflegehilfsmittel pro Monat.

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              40 Euro Pflegehilfsmittel nach Hause liefern

              Je nach Krankheits- und Beschwerdebild kommen teilweise unterschiedliche Pflegehilfsmittel zum Einsatz. Viele Hilfsmittel werden jedoch generell und regelmäßig benötigt wie zum Beispiel Einweghandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel. Um Zeit und Mühe zu sparen, empfiehlt sich die Bestellung einer Pflegebox über 40 Euro, in der alle regelmäßig benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthalten sind.

              Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten. Jedes Pflegepaket für 40 Euro enthält unterschiedliche Hilfsmittel, sodass Sie genau die Produkt-Kombination auswählen können, die am besten zu Ihrem Bedarf passt. Alternativ können Sie sich auch Ihr Pflegepaket für 40 Euro individuell zusammenstellen. Praktisch: Sie können sich die Pflegeboxen einfach monatlich nach Hause liefern lassen und bei Bedarf die darin enthaltenen Produkte jeden Monat wechseln.

              Pflegebox für 40 Euro – So funktioniert es

              Wählen Sie einfach die gewünschte Variante und füllen Sie das entsprechende Formular online aus. Sobald Sie es eingereicht haben, brauchen Sie sich um nichts mehr zu kümmern. Wir übernehmen die Kommunikation mit sämtlichen Formalitäten mit der zuständigen Pflegekasse und liefern Ihnen Ihre gewünschte Pflegebox jeden Monat nach Hause – kostenfrei.

              Tipp: Bei uns von box4pflege.de können Sie die benötigten Pflegehilfsmittel einfach und unkompliziert bestellen. Wir bieten eine umfangreiche Beratung zu den Produkten, unterstützen Sie beim Antrag und übernehmen die komplette Abwicklung mit den Pflegekassen. Sie haben keinerlei Aufwand und erhalten die richtigen Produkte, die innerhalb der Pauschale von 40 Euro liegen.

              Fazit

              Pflegebedürftige Personen, denen ein Pflegegrad (1-5) zugewiesen wurde, haben einen Anspruch auf die Kostenerstattung von Pflegehilfsmitteln. Hierzu gehören auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden müssen. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse und wird bewilligt, wenn bestimmte Voraussetzungen (nachgewiesene Pflegebedürftigkeit, ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder eine angehörige Person) erfüllt sind. Sie beträgt maximal 40 Euro pro Monat.

              Über box4pflege.de können Sie sich monatlich (kostenfrei) eine Pflegebox mit allen benötigten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zuschicken lassen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, uns den entsprechenden Antrag mit den benötigten Informationen (Versicherung, Versichertennummer, Pflegegrad) unterschrieben zuzuschicken. Um die weitere Abwicklung – von der Beantragung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse – kümmern wir uns. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit bei Fragen rund um die Pflegebox, Ihre Bestellung oder einzelne Produkte gerne zur Verfügung.

              Ratgeber zum Thema Pflegehilfsmittel: Umfassende Informationen und Tipps zum Thema Pflegehilfsmittel finden Sie auf Pflege.de.