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Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

Verhinderungspflege

Viele Angehörig betreuen pflegebedürftige Familienmitglieder inzwischen zu Hause. Allein im Jahr 2021 fand die Pflege bei rund 4,17 Millionen Menschen in den eigenen vier Wänden statt. Doch die intensive Betreuungsform erfordert Zeit, Geld und Energie. Um die Pflegenden künftig zu entlasten und den Pflegebedürftigen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Doch was genau bedeutet das, wie hoch fällt er aus und wer hat Anspruch auf ihn?

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    Was ist der Entlastungsbetrag?

    Unter Entlastungsbetrag verstehen wir einen zweckgebundenen Beitrag der Pflegekassen, der Pflegende bei der häuslichen Betreuung von Angehörigen unterstützt. Nicht selten bezeichnen wir den Zuschuss auch als zusätzliche Betreuungsleistungen oder Entlastungsleistungen. Nicht jedermann hat automatisch Anspruch auf den Beitrag. Schließlich handelt es sich um eine zweckgebundene Leistung. Sprich: Nur, wenn in einem Haushalt spezielle Anforderungen erfüllt werden, steht einem die Leistung auch zu. Rückwirkend kommt die verantwortliche Pflegekasse für die entstandenen Kosten auf.

    Paragraphenzeichen (1)

    Der Entlastungsbetrag bezieht sich auf qualitätsgesicherte Leistungen, wie sie zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst umsetzt. Im Fokus stehen Leistungen, die dem Pflegenden ein selbstbestimmteres Leben in Aussicht stellen. Unabhängig vom Pflegegrad einer Person liegt der Beitrag bei 125 Euro im Monat. Das macht 1.500 Euro pro Jahr.

    Wer hat Anspruch auf die Entlastungsleistung/en?

    Prinzipiell gilt: Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Betreuung haben Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Die Pflegestufe nimmt dabei keinen Einfluss. Ob Pflegestufe 1, Pflegestufe 3 oder Pflegestufe 5 – sämtlichen Pflegegraden steht der monatliche Zuschuss offen.

    Wichtig: Die Pflegestufe spielt bei der Entlastungsleistung zwar keine Rolle, allerdings muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegegrad offiziell anerkennen.

    Gut zu wissen: Am 01.01.2025 erhöhen die Pflegekassen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent. So hat es 2023 der Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. So können Pflegebedürftige und Pflegende künftig mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 130,63 Euro rechnen.

    Wie können Sie den Entlastungsbetrag als Privatperson richtig nutzen?

    Alltagshilfen durch den Entlastungsbetrag

    Das Grundprinzip der Pflegeleistung: Sie bezuschusst Pflegende und Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung bei sämtlichen Anwendungen, die die Selbstbestimmung im Alltag fördern. Umso vielfältiger lässt sich die finanzielle Unterstützung einsetzen. Insbesondere für folgende Leistungen lohnt sich die monatliche Förderung der Pflegekassen:

    Viele Pflegebedürftige aber nutzen die Pflegeleistungen speziell für direkte Hilfen im Alltagsleben. In der Fachsprache sind sie als niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote bekannt. Vor allem Demenzkranke wissen das Angebot zu schätzen. Mit kreativen Tätigkeiten schulen sie ihre kognitiven Fähigkeiten. Menschen mit körperlichen Einschränkungen nehmen die Betreuungsmöglichkeiten genauso gut an. In Bewegungs- und Koordinationsgruppen sichern sie sich ein Stück Mobilität im Alltag.

    Besonders großen Zuspruch bekommen folgende Betreuungs- und Entlastungsangebote:

    • Haushaltshilfe: Unterstützung bei der Reinigung oder der Wäsche 
    • Einkaufshilfe: Unterstützung bei der alltäglichen Versorgung 
    • Teilnahme an Bastel- und Singgruppen im Wohlfahrtsverband
    • Begleitete Spaziergänge mit ehrenamtlichen Betreuern
    • Unterstützung außerhalb der vier Wände (z.B. bei Arztbesuchen, Behördengängen, Konzerten, Theaterstücken)
    • Soziale Unterstützung (z.B. Kommunikation gegen die Einsamkeit, Vernetzung mit anderen Menschen)

    Gut zu wissen:

    Diese Pflegeleistungen erleichtern Betroffenen den Alltag:

    • barrierefreies Badezimmer (Badumbau bezuschussen lassen)
    • Treppenlifte (bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten)
    • kostenlose Pfleghilfsmittel (bis zu 40 Euro pro Monat)

    Können Sie mit dem Entlastungsbetrag den Pflegedienst finanzieren?

    ambulanter Pflegedienst

    Kommt für die Pflege eines Angehörigen regelmäßig ein ambulanter Pflegedienst ins Haus, können Sie die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. Personen mit dem Pflegegrad 1 können die Leistung vollständig für die ambulante Betreuung aufwenden. So erweist sich für sie der finanzielle Zuschuss als besonders wertvolle Hilfeleistung. Schließlich besteht in Stufe 1 noch kein Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.

    Wie aber sieht es beim Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 aus? Auch hier können betroffene Personen die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst mit der finanziellen Bezuschussung der Pflegekassen bezahlen, allerdings im Bereich der Selbstversorgung. Leistungen für die Körperpflege gehören allerdings nicht dazu. Dies gilt zum Beispiel für das An- und Ausziehen, für die große und kleine Toilette sowie für die Dusche. Diese Leistungen lassen sich mit der sogenannten Pflegesachleistung finanzieren.

    Wie lassen sich die Pflegeleistungen einfordern?

    Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

    Grundsätzlich wird der Entlastungsbetrag nur rückwirkend ausgezahlt. Anders ausgedrückt: Erst, nachdem Pflegender und Pflegebedürftiger eine Leistung in Anspruch genommen haben, zahlt ihnen die Pflegekasse den Zuschuss aus. Bleibt ein Beitrag einmal ungenutzt, ist er deshalb aber noch nicht verfallen. Er lässt sich rückwirkend geltend machen. Erst nach einiger Zeit verliert er seine Gültigkeit. Dies trifft auf alle finanziellen Ansprüche aus dem laufenden Kalenderjahr zu, aber auch auf alle finanziellen Ansprüche aus dem Vorjahr. Doch Vorsicht: Ansprüche aus dem vergangenen Jahr können Sie nur bis zum 30. Juni des Folgejahres rückwirkend einfordern. Danach erlischt der Anspruch. So sind Pflegende und Pflegebedürftige dazu angehalten, bis spätestens zum 30. Juni des nächsten Jahres alle Rechnungen über beanspruchte Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse einzureichen.

    Einfach zusammengefasst: Sie müssen die Entlastungsbeiträge nicht jeden Monat vollständig aufbrauchen. Alles, was übrig bleibt, übertragen Sie in die kommenden Monate. Noch bis zur Mitte des folgenden Kalenderhalbjahres können Sie die Leistungen in Anspruch nehmen.

    Wie sieht es mit dem Entlastungsbetrag für Privatpersonen aus?

    Der finanzielle Zuschuss der Pflegekasse lässt sich prinzipiell nicht an Privatpersonen übertragen. Selbst Angehörige, die Familienmitglieder zu Hause betreuen und pflegen, sind nicht dazu berechtigt. Schließlich dient die Unterstützung in erster Linie der pflegebedürftigen Person. Der monatliche Beitrag in Höhe von 125 Euro soll ihr das Alltagsleben erleichtern.

    Eine Ausnahme: Ist die Privatperson für einen anerkannten sozialen Helfer- oder Nachbarschaftsdienst tätig, lässt sie sich womöglich von der Pflegeleistung bezahlen. In diesem Fall lässt sich die Leistung über den jeweiligen Dienst abrechnen.

    Lässt sich der Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe privat einsetzen? Prinzipiell ist dies nicht möglich. Zwar darf die Pflegeleistung der Unterstützung im Haushalt dienen. Allerdings ist nicht jede Haushaltshilfe anerkannt. Nur von der zuständigen Pflegekasse geprüfte Hilfskräfte lassen sich von dem Beitragsgeld bezahlen. Ob eine Hilfskraft anerkannt ist oder nicht, können Sie einfach und schnell bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Sie führt eine Liste über alle professionellen Dienste und Dienstleister, die sie offiziell als Haushaltshilfe für pflegebedürftige Menschen einstuft.

    Gut zu wissen: Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform verabschiedet, den sogenannten Umwandlungsanspruch. Das Prinzip: Bisher konnten Sie bis zu 40 Prozent vom nicht aufgebrauchten Pflegesachleistungsbetrag in Entlastungsleistungen umwandeln. Seit dem 01.01.2022 funktioniert die Umwandlung nun noch schneller und einfacher. Ein eigener Antrag ist nun nicht mehr notwendig.

    Wie erheben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag in der Pflege?

    Für die Pflegeleistung ist kein eigener Antrag nötig. Im Prinzip hat jeder Mensch mit offiziell anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf die finanzielle Unterstützung. Genau wie bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen kümmert sich die zuständige Pflegekasse um die Auszahlung des monatlichen Zuschusses. Hat eine pflegebedürftige Person eine Leistung in Anspruch genommen, zahlt ihr die Kasse den bereits bezahlten Betrag rückwirkend aus.

    Entlastungsbetrag – 125 Euro für die Pflege

    Das Konzept ist simpel: Wünschen Sie sich eine Erstattung für eine Pflegeleistung, so gehen Sie zunächst in finanzielle Vorleistung. Sie bestellen den Dienst und bezahlen ihn. Die Rechnung bewahren Sie gut auf. Achten Sie stets auf eine exakte Auflistung von Leistung und Preis. Sie müssen auf der Quittung eindeutig nachvollziehbar sein.
    Anschließend reichen Sie die Belege bei der Pflegekasse ein. Eingehend prüfen die zuständigen Mitarbeiter die Quittungen. Steht Ihnen die Pflegeleistung zu, erhalten Sie umgehend eine Erstattung. Wichtig: Die erste Rechnung, die Sie bei der Pflegekasse abgeben, ist gleichzeitig auch die Antragstellung auf die Pflegeleistungen.

    Entlastungsleistung/en für ein selbstbestimmteres Leben

    Mit dem monatlichen Zuschuss von 125 Euro gewinnen Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung ein Stück Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zurück. Die Pflegekasse unterstützt sie finanziell bei essenziellen Leistungen, die das Leben lebenswerter machen. Das reicht von der Kurzzeitpflege über warme Mahlzeiten bis hin zu sozialen Gruppenaktivitäten wie Singen oder Basteln. Auch bei Unterstützung im Haushalt oder bei Behördengängen oder Arztbesuchen machen sich die Entlastungsleistungen bezahlt – aber natürlich nur, wenn die Dienste oder Dienstleistungen von der Pflegekasse anerkannt sind. Privatpersonen nämlich haben keinen Anspruch auf die Förderung, selbst dann nicht, wenn sie einen Angehörigen zu Hause betreuen.

    Quellenangaben:

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    Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3

    frau in der kueche die ehemann mit gehbehinderung betrachtet der versucht die kuehlschranktuer zu oeffnen behinderter gelaehmter behinderter mann mit gehbehinderung der sich nach einem unfall integriert

    Personen, die in ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind und Hilfe benötigen, können in Deutschland einen Pflegegrad erhalten. Je nachdem, wie stark die Einschränkungen sind, kann eine Einordnung in die Pflegegrade 1 bis 5 erfolgen. Die Feststellung, ob ein Pflegegrad vorliegt, trifft die zuständige Kranken- und Pflegekasse. Wer einen Pflegegrad besitzt, hat die Möglichkeit, monatliche Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro zu beziehen. Wir bieten Ihnen Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 in Form einer Pflegebox an, deren Inhalt Sie selbst zusammenstellen können. Wir regeln alle Formalitäten und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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      frau in der kueche die ehemann mit gehbehinderung betrachtet der versucht die kuehlschranktuer zu oeffnen behinderter gelaehmter behinderter mann mit gehbehinderung der sich nach einem unfall integriert
      Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3

      Was ist der Pflegegrad 3 – Wer bekommt den Pflegegrad 3?

      Der Pflegegrad 3 kann Ihnen auf Antrag zuerkannt werden. Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse, die auch Ihre zuständige Pflegekasse ist. Sie beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung Ihrer Fähigkeiten. Laut Definition setzt eine Einordnung in den Pflegegrad 3 voraus, dass eine Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten vorliegt. Ob dies der Fall ist, stellt der MDK anhand verschiedener Kriterien fest.   

      Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate

      Bei der Beurteilung Ihrer Pflegebedürftigkeit ist es nachrangig, wie viele Stunden oder Minuten pro Tag Sie tatsächlich auf Hilfe angewiesen sind. Es kommt einzig und allein auf die Schwere der Einschränkungen an. Um ein realistisches Bild zu erhalten, begutachtet Sie der MDK in der Regel in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Eine Begutachtung während eines Krankenhausaufenthaltes findet nicht statt, da dies ein verzerrtes Bild ergeben würde.

      Kriterien zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

      Folgende Kriterien spielen bei der Einordnung in den Pflegegrad 3 oder einen anderen Pflegegrad eine entscheidende Rolle:

      1. Mobilität zu 10 Prozent
      2. Kognitive und kommunikative Einschränkungen
      3. Verhaltensweisen und Psychische Problemlagen. Hier stellt sich die Frage, ob das Kriterium 2 oder 3 stärker ins Gewicht fällt. Der Punkt, an dem die stärkeren Einschränkungen vorliegen, schlägt mit 15 Prozent zu Buche.
      4. Selbstversorgung zu 40 Prozent
      5. Selbstständiger Umgang mit den krankheits- und therapiebedingten Anforderungen zu 20 Prozent
      6. Alltagsleben und soziale Kontakte zu 15 Prozent.

      Je größer die Einschränkungen in den einzelnen Bereichen sind, umso höher wird der Pflegegrad ausfallen. Für die Einschränkungen werden Punkte vergeben, die am Ende addiert werden. Der Pflegegrad 3 liegt vor, wenn die Gesamtpunktzahl der Einschränkungen zwischen 47,5 und 70 liegt.

      Welche Leistungen gibt es in Pflegegrad 3?

      Die Pflegekasse gewährt umfassende finanzielle Unterstützung und Unterstützung in Form von Sachleistungen. Ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 Euro kann an Angehörige ausgezahlt werden, die selbst pflegen. Für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, die durch einen Pflegedienst ausgeführt werden, werden maximal 1363 Euro pro Monat gezahlt.

      In der Praxis kommt es sehr häufig dazu, dass die Pflegesachleistungen nicht vollständig aufgebraucht werden. Dann wird der Restbetrag in der Regel an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt.

      Zu unseren Pflegeboxen
      Welche Leistungen gibt es in Pflegegrad 3

      Monatlicher Entlastungsbetrag – für alle Pflegestufen gleich

      Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld gibt es den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Er kann zum Beispiel für eine Alltagsbegleitung oder eine Haushaltshilfe genutzt werden. Weitere Hilfen werden gewährt für:

      den Umbau
      von Wohnraum

      den Umzug in
      eine Wohngruppe

      die Anschaffung von
      einem Hausnotruf

      Entlastung für pflegende Angehörige

      Pflegende Angehörige, die in den Urlaub fahren oder aus anderen Gründen zeitweise nicht zur Verfügung stehen, können eine finanzielle Unterstützung für eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege erhalten, die dann zum Beispiel in einer stationären Einrichtung erfolgen kann.     

      Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

      Sie können monatliche Hilfsmittel für Pflegegrad 3 erhalten. Hierbei handelt es sich um Verbrauchsmaterial, welches die Pflege deutlich erleichtert. Hierbei kann es sich um folgendes handeln:

      Einmalhandschuhe

      Schutzkittel

      Bettschutzeinlagen

      Schutzmasken und- Desinfektionsmittel

      Unser Tipp: Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 – bequem in einer Pflegebox

      Möchten Sie Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 erwerben, könnten Sie in die Apotheke oder in die Drogerie gehen. Sie sollten jedoch bedenken, dass dies für Sie oder für Ihre pflegenden Angehörigen mit einem zusätzlichen Zeitaufwand verbunden ist. Und Sie Antragstellung und Abrechnung mit der Kasse selbst übernehmen müssen. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönliche Pflegebox der Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 zu abonnieren. Sie erhalten dann monatlich Ihre Pflegebox von uns nach Hause geliefert.

      Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 – Jetzt Unterlagen anfordern – Wir kümmern uns um die Formalitäten

      Haben Sie Interesse, senden wir Ihnen gern Informationsmaterial über Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 zu. Sagt Ihnen unser Angebot zu, senden Sie uns den Antrag zu. Wir erledigen alle Formalitäten, die notwendig sind und rechnen die Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 3 direkt mit Ihrer Kranken- und Pflegekasse ab. Sie müssen Sie sich nicht selbst darum kümmern und können sich anderen Aufgaben widmen.

      Fazit

      Personen, denen der Pflegegrad 3 zugesprochen wird, verfügen bereits über erhebliche körperliche oder kognitive Einschränkungen und bedürfen dringend der Unterstützung durch pflegende Angehörige, einen Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung.

      Für die Einstufung in den Pflegegrad 3 ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen zuständig. Er begutachtet die pflegebedürftige Person auf Antrag in ihrer häuslichen Umgebung und stellt den Grad der Einschränkungen fest. Mit Pflegegrad 3 können Sie umfangreiche finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen erhalten. Außerdem erhalten Sie 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel Pflegegrad 3.

      Wir bieten Ihnen an, diese Pflegehilfsmittel Pflegegrad 3 bei uns in Form einer Pflegebox zu beziehen. Sie können sich diese Pflegebox individuell nach Ihrem Bedarf zusammenstellen und erhalten Sie anschließend in monatlichen Abständen nach Hause geliefert. Die Abrechnung mit der Pflegekasse regeln wir.