Posted on

Pflegegrad Einstufung

Pflegegradeinstufung
Inhaltsverzeichnis

    Wissenswertes und Tipps zur Einstufung in Pflegegrade

    Wird durch Erkrankungen oder das Alter die Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt, kann es zum Hilfebedarf im Bereich von Mobilität, Alltagsbewältigung oder Pflege kommen. Die Einstufung in einen Pflegegrad kann Hilfestellung bieten, da sich darauf der Anspruch auf verschiedene Hilfsleistungen stützt. Erfahren Sie alle wichtigen Faktoren rund um die Einstufung in einen Pflegegrad.

    Was ist ein Pflegegrad?

    Als Pflegegrad wird die Einteilung bezeichnet, nach der sich die Einschränkung der Selbständigkeit einer Person einstufen lässt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen (kurz MDK) im Auftrag der Pflegekassen, welche die Einstufung in den ermittelten Pflegegrad und damit den Anspruch auf unterschiedliche Pflegeleistungen bestätigen. Die Einstufung ist aktiv vom Menschen mit der Einschränkung, pflegenden Angehörigen oder qualifizierten Betreuungspersonen mit nachgewiesener Befugnis zu beantragen.

    Welche Pflegegrade gibt es?

    Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, welche die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufen seit 2017 abgelöst haben. Die unkomplizierte Benennung erfolgt nach Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Die Einstufung nach Pflegegrad reicht von leichtem Unterstützungsbedarf in der Selbständigkeit bei Pflegegrad 1 bis hin zu schwerster Pflegebedürftigkeit bei Pflegegrad 5. Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei einem Antrag auf Einstufung in die Pflegegrade erfolgt über ein komplexes Punktesystem, das in sechs Module unterteilt ist. Dabei werden Mobilität, Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbständigkeit in der Selbstversorgung, aber auch der Umgang mit Alltagsbelastungen und Therapieerfordernissen und Gestaltung des Lebensalltags berücksichtigt.

    Welche Vorteile erhält man durch die Pflegegradeinstufung?

    Durch die Pflegegrad-Einstufung erhalten Pflegebedürftige die individuelle Bestätigung der Pflegebedürftigkeit und zugleich den Anspruch auf verschiedene Leistungen zur Verbesserung der Lebenssituation. Je nach Pflegegrad kann sich dies unterschiedlich aussehen. Bei manchen Pflegegraden kann sich die Unterstützung auf finanzielle Hilfen beschränken, die zweckgebunden ausgezahlt werden. Es kann jedoch auch ein Anspruch auf praktische Hilfestellung im Alltag durch professionelle Dienstleister bestehen, für welche die Kosten durch den Pflegebedarf bezuschusst werden.

    Gründe und Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegegrades

    Durch die Einstufung in einen Pflegegrad wird die Bedürftigkeit eines Menschen mit Einschränkungen in der selbständigen Lebensführung bestätigt. Entsprechend wird die Pflegebedürftigkeit in einem Prüfverfahren sorgfältig unter die Lupe genommen und zielführend dokumentiert. Hierfür übernehmen versierte Gutachter der Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen die Prüfung und geben eine Empfehlung ab. Auf der Basis der Empfehlung stuft die zuständige Pflegekasse den Pflegebedarf ein und spricht den Pflegegrad zu. Aus der Zuteilung durch die Pflegekasse wird gleichzeitig ein Anspruch auf Unterstützung dargelegt, dessen Umfang sich nach der Pflegegrad-Einstufung richtet. Die festgestellte Einschränkung und somit die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft oder voraussichtlich länger als 6 Monate vorliegen.

    Was bedeutet “Pflegebedürftigkeit”?

    Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Zustand einer Einschränkung in der selbständigen Lebensführung, die sich in verschiedenen Varianten zeigen kann. Sie ist die Folge von Alterungsprozessen und natürlich nachlassenden körperlichen Kräften und Fähigkeiten, können jedoch auch auf chronischen Erkrankungen, Verletzungen oder psychischen Einschränkungen entwickeln. Durch die Einstufung in einen Pflegegrad bestätigen die Pflegekassen den geprüften Bedarf eines Betroffenen über festgelegte Kriterien. Dabei wird in der Prüfung vor allem die körperliche, psychische und geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen auf der Basis unterschiedlicher Module begutachtet und über ein Punktesystem in vergleichbare Parameter eingeteilt.

    Pflegeeinstufung nach Pflegebedürftigkeit

    Entsprechend der Punkteverteilung, welche bei der Pflegebegutachtung festgestellt wird, kann die Pflegekasse im Anschluss an das Gutachten den passenden Pflegegrad zuweisen. Je mehr Punkte erzielt werden, desto höher ist der Pflegebedarf, was sich in einer höheren Pflegegrad-Einstufung niederschlägt.

    PflegegradPunkteBeeinträchtigung
    112,5 bis unter 27geringe Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    227 bis unter 47,5erhöhte Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    347,5 bis unter 70starke Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    470 bis unter 90schwerste Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
    590 bis 100höchste Beiträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie erhöhter Anspruch an die Pflege

    Wie die Punkte entsprechend den Modulen verteilt werden, erfahren Sie auch unter unserem Beitrag zur Pflegebedürftigkeit.

    Stellen Sie Ihre persönliche Pflegebox zusammen

    Zu unseren Pflegeboxen

    Feststellung durch Pflegebegutachtung: Einstufung des Pflegebedarfs nach dem Punktesystem

    Wurde ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit und die Erteilung eines Pflegegrades gestellt, wird der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekasse (MDK) mit einem Gutachten für die Pflegekasse beauftragt. Medizinisches Fachpersonal besucht hierfür die Person, für welche die Einstufung für einen Pflegegrad beantragt wurde, in ihrem häuslichen Umfeld. Entsprechend sechs Modulen für die Einschätzung der Situation werden Punkte vergeben. Ein anschließendes Gutachten an die Pflegekasse übermittelt alle wichtigen Informationen, um die voraussichtliche Pflegegrad-Einstufung zu berechnen. Anschließend erhalten Antragsteller oder deren Vertreter die Zuweisung des Pflegegrades und entsprechend die Bestätigung der damit verbundenen Leistungsansprüche.

    Ablauf der Pflegebegutachtung

    Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen, folgt die Begutachtung durch medizinische Fachkräfte im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen grundsätzlich im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. Hierdurch soll ein alltagsnahes Bild der Beeinträchtigung durch die verringerte Selbständigkeit erzielt werden.

    Der Gutachter prüft dabei nach den Modulen für die Pflegebegutachtung verschiedene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Möglichkeiten der selbständigen Lebensführung in der Alltagsumgebung, stellt Fragen zu besonderen Bedürfnissen und Erfordernissen in der Alltagsbewältigung und spricht bei unsicherer Situation nach Entbindung von der Schweigepflicht auch mit einem behandelnden Arzt.

    Module zur Pflegebegutachtung

    In sechs verschiedenen Modulen mit Gewichtung der Modul-Inhalte nach den Alltagsanforderungen werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten der pflegebedürftigen Person durch den Gutachter geprüft. Ein dazugehöriger Fragekatalog gibt Hilfestellung für die Einschätzung, nach der die körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen im Alltag durch vorliegende Verletzungen, Krankheiten oder Alterungsprozesse mit Punkten versehen werden.

    Modul 1 – Mobilität und Bewegungsfähigkeit
    Im ersten Modul wird die Beweglichkeit und somit die selbständige Mobilität des Pflegebedürftigen geprüft. Dabei geht es nicht allein um die Fortbewegung, sondern auch um die Möglichkeit, sich selbständig in eine andere Position zu begeben, beispielsweise sich im Liegen umdrehen zu können. Sind geistige Einschränkungen vorhanden, fließt die Umsetzung von Bewegungsabläufen in Modul 2 ein. Die erreichbaren Punkte in diesem Modul nehmen 10 % der Gesamtbewertung ein.

    Modul 2 – Kognitive Fähigkeiten, Verständnis und Kommunikationsmöglichkeit
    Zu den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten wird im Gutachten ebenfalls Stellung genommen. Dabei wird nicht nur das Sprechen und Verstehen der Person berücksichtigt, sondern auch die geistige Fähigkeit, Erfordernisse zu erkennen. So ist beispielsweise relevant, ob entsprechend der Logik wetterbedingte Kleidungswahlen getroffen werden, ob zielgerichtete Handlungen auf die Kommunikation folgen oder ob Personen erkannt werden. Die Module 2 und 3 nehmen 15 % der Gesamtgewichtung ein, wobei nur das höher Modul in die Gesamtbewertung einfließt.

    Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Situation
    Psychische Erkrankungen und Beeinträchtigungen sowie damit verbundene Verhaltensweisen zählen zu den Prüfelementen in Modul 3. Hierzu zählt neben Erkrankungen wie Demenz und Depressionen auch das Aufweisen von motorischer Unruhe, herausforderndes Verhalten, Ablehnung und Aggression gegen sich selbst oder Pflegepersonen sowie Panikattacken oder Wahnvorstellungen. Modul 2 und Modul 3 fließen zu 15 % in die Gesamtbewertung ein. Dabei wird nur das Modul mit der höheren Punktezahl einbezogen.

    Modul 4 – Selbständigkeit in der Selbstversorgung
    Die Selbstversorgung nimmt mit 40 % der Gewichtung den größten Anteil in der Punkteverteilung ein. Die Prüfung umfasst dabei die Eigenständigkeit bei alltäglichen Anforderungen wie dem Waschen, Anziehen, Essen und dem Toilettengang.

    Modul 5 – Umgang mit Belastungen und Anforderungen bezüglich Krankheits- und Therapieerfordernissen
    Ärztliche Verordnungen und die Einhaltung von Therapien sind wesentliche Bestandteile im Lebensalltag von Pflegebedürftigen und Kranken sowie deren Lebensqualität. In Modul 5 stehen die eigenständige Umsetzung der Maßnahmen und der gegebenenfalls nötige Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Gewichtung erfolgt mit 20 % der Gesamtbewertung.

    Modul 6 – Alltagsgestaltung und soziale Kontaktpflege
    Die Gestaltung im Alltagsleben und die Pflege von sozialen Kontakten sind ein weiterer Aspekt, der in der Begutachtung Berücksichtigung findet. So geht es dabei nicht nur um den Austausch mit Freunden und Familienmitgliedern durch mit Telefonaten und Treffen, sondern auch um die selbständige Planung von Alltagsabläufen oder die eigenständige Hilfesuche nach Bedarf. Bis zu 15% der erzielbaren Punkte fallen auf Modul 6 der Pflegebegutachtung.

    Pflegegrade & Leistungen: Was verändert sich durch die Einstufung des Pflegegrad?

    Durch die Einstufung in einen Pflegegrad ergeben sich Ansprüche auf unterschiedliche Leistungen. Je nach Höhe der Einstufung können für jeden Pflegegrad Ansprüche in unterschiedlicher Höhe gelten.
    Allen Pflegegraden von 1 bis 5 gemeinsam ist der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von monatlich bis zu 40 Euro, Zuschüsse zu Hausnotruf (bis zu 25,50 Euro / Monat) und digitale Pflegeanwendungen (DiPa – bis zu 50 Euro im Monat) sowie die Übernahme von grundlegenden Kosten für verschriebene technische Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Lagerungsrollen u.a.).

    Darüber hinaus kenn ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro beantragt werden, die Kosten für Pflegeberatung, Pflegekurse (für Angehörige) und Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI in Anspruch genommen werden. Wohnen Pflegebedürftige in einer Wohngruppe, kann ein Wohngruppenzuschuss in Höhe von 214 Euro ab Pflegegrad 1 beantragt werden. Gleiches gilt für Zuschüsse zur Anpassung von Wohnraum mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme.
    Weiterführende Leistungen zeigen sich je nach Pflegegrad durch:

    Leistung Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
    Pflegegeld / Monat0 Euro332 Euro573 Euro765 Euro947 Euro
    Pflegesachleistungen / Monat0 Euro761 Euro1.432 Euro1.778 Euro2.200 Euro
    Verhinderungspflege / Jahr0 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro1.612 Euro
    Kurzzeitpflege / Jahr0 Euro1.774 Euro1.774 Euro1.774 Euro1.774 Euro
    Tages- und Nachtpflege / Monat0 Euro689 Euro1.298 Euro1.612 Euro1.995 Euro
    Vollstationäre Pflege / Monat0 Euro770 Euro1.262 Euro1.775 Euro2.095 Euro

    Leistungen und Pflegehilfsmittel beantragen

    Der Anspruch auf Leistungen entsprechend dem Pflegegrad führen nicht automatisch zur Leistungserbringung. Jede beanspruchbare Leistung muss entsprechend der Einstufung in den Pflegegrad beantragt werden. Sehr unkompliziert erfolgt die Beantragung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Nutzen Sie hierfür gerne unsere Unterstützung und beantragen Sie bei bereits vorliegendem Pflegegrad auf unserer Webseite Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegehilfsmittelpauschale.

    Der Weg zum Pflegegrad – Pflegegrad beantragen

    Um eine Pflegegrad-Einstufung zu erhalten müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Folgen Sie gerne auch unserem Link, der Sie direkt zum Antrag bei der Pflegekasse führt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung, die auch den Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Kranken- und Pflegekassen ankündigt. Das Gutachten gilt als Grundlage für die Einstufung. Sind Sie mit der Ersteinstufung unzufrieden, weil die daraus resultierenden Ansprüche den Bedarf nicht decken, kann Widerspruch eingelegt werden, um eine neue Prüfung zu veranlassen.

    Erste Einstufung oder Hochstufung des Pflegegrades

    Fürjede Veränderung zur Einstufung in einen Pflegegrad muss ein Antrag an die Pflegekasse gestellt werden. Dies gilt für die Ersteinstufung ebenso wie für die Hochstufung. Die Hochstufung leiten Sie ebenfalls mit einem Antrag an die Pflegekasse in die Wege, beispielsweise wenn sich die Situation des Pflegebedürftigen verändert und sich der Pflegebedarf erhöht hat.

    Widerspruch bei der Pflegegrad Einstufung

    Wenn der Pflegegrad der Einstufung vom empfundenen Bedarf abweicht, können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen ab Zustellung der Zuweisung durch die Pflegekasse einen Widerspruch einlegen. In diesem Fall werden Sie anschließend um eine Stellungnahme gebeten sowie bei Bedarf ein neues Gutachten durch einen weiteren medizinischen Experten über den Medizinischen Dienst in Auftrag gegeben. Darauf basierend folgt eine erneute Prüfung sowie eine gegebenenfalls neue Einstufung in einen Pflegegrad. Wie Sie einen Widerspruch einlegen, erfahren Sie auch auf unserer Webseite.

    Einstufung in einen Pflegegrad als Hilfestellung für den Pflegealltag

    Schon bei Einstufung in Pflegegrad 1 stehen pflegebedürftigen Menschen zahlreiche Zuschüsse und Pflegehilfsmittel für die Pflege im Alltag zu. Die bürokratischen Hürden wurden dabei vergleichbar einfach gestaltet, so dass Sie für sich oder für zu pflegende Angehörige unkompliziert die Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen können. Die Beantragung lohnt sich bei jeder Einschränkung durch Krankheit und Alter sowie bei geringer Pflegebedürftigkeit. Erhalten Sie Unterstützung für die pflegerische Versorgung, bei besonderen Anforderungen und bei Ihrem Anspruch auf Pflegesachleistungen entsprechend dem zugesprochenen Pflegegrad.

    Posted on

    Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

    Pflegekurse

    Anspruch auf Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI geltend machen

    Senioren, aber auch junge Pflegebedürftige, profitieren vom gewohnten Umfeld. Doch die Pflege zu Hause ist nicht immer einfach. Für Angehörige ohne Vorkenntnisse gibt es den Anspruch auf Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Kenntnisse Sie durch welchen Pflegekurs erhalten und wie sich die Kosten sowie die Kostendeckung gestaltet.

    Navigation der Pflegekurse für Angehörige & Pflegende
      Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

      Voraussetzungen für die Pflege von Angehörigen & Pflegebedürftigen

      Die Entscheidung für die häusliche Pflege von Angehörigen ist eine schwerwiegende Entscheidung. Das notwendige Praxiswissen haben nur wenige Menschen, die sich für diesen Schritt entscheiden. Um die Pflege von Angehörigen Zuhause zu erleichtern, können Pflegekurse und Pflegeschulungen die Wissensgrundlage schaffen. Nach § 45 SGB XI können die Kurse von pflegenden Angehörigen, aber auch von ehrenamtlich Engagierten aus dem persönlichen Umfeld des Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich darüber hinaus auf unserer Webseite über unseren Ratgeber zur Pflege von Angehörigen.

      Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

      Für wen eignen sich Pflegekurse?

      Die Pflegekurse für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche eignen sich für alle Menschen, die Grundwissen über die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld erwerben möchten. Dabei geht es vor allem um Hilfestellung in der sogenannten Grundpflege. Es gibt jedoch auch Kurse, die sich mit spezifischen Anforderungen auseinandersetzen, um den individuellen Angehörigen optimal in der Pflege zu begleiten. Auch werden Aspekte wie der Selbstschutz durch richtige Hebevarianten oder der Umgang mit Demenz-Patienten in spezialisierten Kursen erläutert.

      Welche Vorteile bietet die Absolvierung eines Pflegekurses?

      Welche Vorteile bietet die Absolvierung eines Pflegekurses?

      Pflegekurse bieten grundlegendes Wissen für Menschen, die keine Pflegekenntnisse besitzen, jedoch Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen und unterstützen möchten. Da das Fehlen notwendiger Kenntnisse in der professionellen Pflege schnell zu Unsicherheit führt, bietet ein Pflegekurs erste Erfahrungen, hilfreiche Tipps und wichtige Hinweise, worauf zu achten ist. Hierdurch erhalten pflegende Angehörige mehr Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen im Pflegealltag.

      Wer bietet Pflegekurse für Angehörige und Pflegende an?

      Anbieter für Pflegekurse finden sich heute in nahezu allen Städten sowie in vielen ländlichen Regionen. Zumeist bieten Kranken- und Pflegekassen Auskunft zu lokalen Einrichtungen, beispielsweise Pflegestützpunkte, Sozialstationen, Pflegeeinrichtungen oder auch örtliche Volkshochschulen, welche Kurse in der Basispflege und für die Pflege von Angehörigen im eigenen Zuhause anbieten. Auch im Internet lässt sich vielfältiges Wissen rund um die Pflege in Onlinekursen erzielen. Jedoch bieten lokale Kurse meist ein größeres Spektrum an praktischen Tipps und Hinweisen für den Pflegealltag.

      Arten von Pflegekursen

      Der Pflegebedarf im häuslichen Bereich kann sehr individuell sein. Entsprechend gibt es sowohl grundlegende Basiskurse für pflegende Angehörige als auch spezialisierte Kurse, die auf besondere Anforderungen im Pflegealltag eingehen. Welcher Pflegekurs für Sie der Richtige ist, hängt dabei von den erforderlichen Pflegemaßnahmen ebenso ab wie von der Art des Pflegebedarfs. So unterscheidet sich die häusliche Pflege von Angehörigen mit motorischen Einschränkungen und damit verbundenen Assistenzen bei der Grundpflege von der für Pflegebedürftige, die körperlich fit und aktiv sind, jedoch mit Einschränkungen wie einer Demenz betroffen sind.

      Pflegekurse

      Öffentliche Pflegekurse

      Öffentliche Pflegekurse stehen allen Interessenten offen, die in der häuslichen Pflege aktiv werden wollen. Die Gruppen bieten dabei nicht nur die Vermittlung aller Grundlagen für die Pflege von Angehörigen, sondern ermöglichen auch den Austausch mit anderen Menschen, die sich für die Pflege von Angehörigen entschieden haben. Hierdurch ist die Besprechung individueller Sorgen und Probleme deutlich vereinfacht.

      Pflegekurse

      Individuelle & Einzel-Pflegekurse

      Individuelle und Einzel-Pflegekurse werden von professionellen Pflegekräften geführt, die im vertrauten Umfeld der zu pflegenden Person die wichtigen Grundlagen für die Alltagsversorgung vermitteln. Dabei können individuelle Fragen zum Einsatz von Hilfsmitteln besprochen und erlernt, aber auch spezifische Anforderungen erläutert werden. Diese Kursart eignet sich vor allem für pflegende Angehörige, die zu den Zeiten regulärer Pflegekurse nicht können.

      Pflegekurse

      Online-Pflegekurse

      Online-Pflegekurse informieren vorrangig über die Grundlagen, können in spezifischen Situationen jedoch ebenfalls wertvolle Tipps und Hinweise liefern. Der Vorteil liegt in der meist flexiblen Lernzeit, die bei Videokursen frei eingeteilt werden kann. Der Nachteil liegt hingegen in der Einschränkung der Kommunikation mit dem Kursleiter, die via Email oder Telefonaten ergänzt werden muss. Mitunter werden auch über Live-Chats und Streaming Online-Pflegekurse angeboten, welche dem Teilnehmer die persönliche Kontaktaufnahme vereinfachen, um individuelle Fragen zu klären.

      Pflegekurse

      Spezialkurse für die Pflege

      Spezialisierte Pflegekurse nehmen sich den Besonderheiten im Umgang mit anspruchsvollen Pflegesituationen an. Entsprechend liegt der thematische Schwerpunkt auf der Spezialisierung, beispielsweise im Bereich der Schwerstbehindertenpflege, im Umgang mit technischen Pflegehilfsmitteln oder medizinischer Technologie wie die Bedienung von Beatmungsgeräten oder in Anforderungen, die spezifische Erkrankungen wie zum Beispiel COPD, Demenz oder Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) sowie Multiple Sklerose. Auch Kurse für besondere Patienten wie Kinder und Unfallopfer können hilfreich sein, da diese weiterführende Aspekte der Pflege in den Kursinhalten einbinden.

      Inhalte von Pflegekursen

      Die Inhalte von Pflegekursen umfassen in der Regel zunächst die Grundlagen der Pflege. Hierzu zählen beispielsweise

      • Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
      • Haut- und Körperpflege
      • Kontrolle der Vitalfunktionen und Krankheitsparameter ( u.a. Blutzuckerspiegel)
      • Prophylaxen und Dokumentation wichtiger Faktoren
      • Lagerungstechniken, Lagerungsmöglichkeiten
      • Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie die Versorgung bei Drainagen, Kathetern, Sonden, Stomata
      • Aspekte bei Blasen- und Darminkontinenz
      • Einsatz von Kommunikationshilfen
      • Förderung der Selbständigkeit, Mobilisierung
      • Umgang mit Demenz-Patienten
      • Grundlagen in rechtliche Themen zur Sozial- und Pflegeversicherung
      • Selbstfürsorge für pflegende Angehörige körperlich (rückenschonende Arbeitsweisen) und seelisch (Stressausgleich, Entlastung)

      Kosten von Pflegekursen

      Für eine Pflegeperson ist die Teilnahme an einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI kostenfrei. Die Höhe der Kosten kann variieren, wird jedoch in den meisten Fällen direkt von der Pflegekasse bezahlt, weshalb keine Kursgebühr anfällt. In Einzelfällen kann der Kostenbeitrag zunächst durch Sie zahlbar sein. Durch Vorlage der Kostennote wird der Betrag jedoch anschließend von der Pflegekasse erstattet.

      Wer übernimmt die Kosten für einen Pflegekurs?

      Wer uebernimmt die Kosten fuer einen Pflegekurs
      Pflegekurse

      Die Kosten für einen Pflegekurs werden von der Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen. Fragen Sie entsprechend schon in der Vorbereitung für die häusliche Pflege von Angehörigen bei den entsprechenden Stellen nach einer Kostenübernahme. Auch als ehrenamtliche Pflegehilfe können Sie kostenfrei einen solchen Kurs machen, wenn die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Ihnen die Kostenübernahme zusichert.

      Pflegekurse für pflegende Angehörige immer sinnvoll

      Eine Pflegeperson, die Angehörige mit einem Pflegegrad und besonderem Pflegeaufwand begleitet, kann über Pflegeschulungen und Pflegekurse wichtige Grundlagenkenntnisse sammeln, die im praktischen Alltag weiter helfen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für örtliche Schulungen und Online-Pflegekurse gleichermaßen, um Sie bei Ihrer anspruchsvollen Aufgabe im häuslichen Umfeld zu unterstützen. Nehmen Sie die Möglichkeit für einen Pflegekurs in Ihrer Nähe in Anspruch, um erhöhte Sicherheit bei Problemen und Herausforderungen zu erlangen und neben der praktischen Pflege auch die Selbstfürsorge als pflegender Angehöriger zu erlernen.

      Posted on

      Widerspruch Pflegegrad

      Verhinderungspflege

      Wissenswertes und Tipps bei Widerspruch zum Pflegegrad

      Die Einstufung in einen Pflegegrad bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen unterschiedliche Ansprüche, die als Hilfestellung im Pflegealltag dienen. Jedoch kann die Einstufung durch die Pflegekasse auch anders ausfallen, als der empfundene Bedarf. Entsprechend kann gegen die Einstufung Widerspruch eingelegt werden. Wir erläutern Ihnen den Widerspruch zur Pflegegrad-Einstufung.

      Welche Pflegegrade gibt es?

      Seit 2016 wird der Pflegebedarf einer Person in die Pflegegrade 1 bis 5 eingeteilt. Die Einstufung löste die zuvor verwendete Gliederung in drei Pflegestufen ab, da diese die komplexen Anforderungen an den Hilfe- und Unterstützungsbedarf im Pflegefall nicht mehr ausreichend gliedern ließen. Die Pflegegrade werden nach einem Punktesystem mit 6 Modulen eingeteilt, die eine grobe Einteilung des Pflegebedarfs und dem damit verbundenen Anspruch auf diverse Leistungen aufzeigen.

      Pflegegrad Beeinträchtigung

      1. geringe Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
      2. erhöhte Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
      3. starke Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
      4. schwere Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit
      5. 5höchste Beeinträchtigung von Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie erhöhter Anspruch an die Pflege

      Wie erfolgt die Einstufung der Pflegegrade?

      Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Antrag an die Pflegekasse nach einer ausführlichen Prüfung durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken- und Pflegekassen. Für die Einstufung wird ein Punktekatalog mit 6 Modulen geprüft, die in unterschiedlicher Gewichtung die Selbständigkeit, die Mobilität, die Gesundheitsverfassung (körperlich, seelisch und geistig) sowie die Alltagsbewältigung einbeziehen. Die Gesamtbewertung mit Gutachten wird für die Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse verwendet, die anschließend den Pflegegrad zuteilt.
      Mit der Zuteilung des Pflegegrades ergeben sich je nach Höhe unterschiedliche Ansprüche und Leistungen, welche Pflegebedürftige oder deren Pflegepersonen beantragen können.

      Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrads: Wie sehen meine Rechte aus?

      Pflegebedürftige haben nach der Ablehnung oder der Zuteilung des Pflegegrades das Recht, innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides der Pflegekasse einen Widerspruch einzulegen. Dies ist vor allem der Fall, wenn ein empfunden zu geringer Pflegegrad und damit unzureichende Leistungen durch die Zuteilung entstehen. Der Widerspruch muss jedoch begründet werden, um eine Chance auf Neuprüfung und eine erneute Zuteilung zu erhalten. Die Begründung sollte im optimalen Fall direkt mit dem Widerspruch erfolgen, kann jedoch auch nachgereicht werden.

      Gründe und Voraussetzungen für den Widerspruch gegen den Pflegegrad

      Die Gründe für den Widerspruch können sich auf formale oder inhaltliche Fehler stützen, müssen jedoch mit Nachweisen und Darlegung der Unverhältnismäßigkeit begründet werden. Sie können sich bei Ihrem Widerspruch auf mögliche Fehler beim Pflegegrad-Bescheid berufen, wenn diese vorliegen.

      Formale Fehler:

      • fehlende Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf Widerspruch
      • fehlende Begründung des Bescheides
      • fehlende Beilage des Gutachtens
      • fehlender Absender
      • fehlende persönliche Unterschrift oder Hinweis auf maschinelle Erstellung.
        Bei formalen Fehlern erfolgt eine neue Prüfung ohne Wiederholung des Gutachtens.
      Entlastungsbetrag  125 Euro für die Pflege

      Inhaltliche Fehler:

      • Falscheinschätzung der Pflegebegutachtung durch besonders gute Tagesform des Pflegebedürftigen
      • Pflegebedürftige Person hat sich aus Scham verstellt.
      • Pflegerischer Bedarf ist seit der Begutachtung gestiegen.
      • Entscheidende Faktoren im Gutachten unrichtig oder unzureichend berücksichtigt (beispielsweise Mobilitätseinschränkung beim Treppensteigen)
      Verhinderungspflege

      Bei inhaltlichen Fehlern kommt es zu einer erneuten Begutachtung mit Besuch durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes und der Darlegung des neuen Gutachtens bei der Pflegekasse.

      Wann lohnt es sich, Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen?

      Der Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid lohnt sich immer dann, wenn ein Pflegegrad trotz Pflegebedarf abgelehnt wurde, die Einstufung entsprechend dem Bedarf zu niedrig erscheint oder sich die Situation des Pflegebedürftigen seit dem Gutachten verschlechtert hat. Letztere Variante ist besonders sorgfältig vorzunehmen, da dies einen geringeren Aufwand bedeutet und schneller geht als ein neuer Antrag auf eine Hochstufung.

      Was wird für den Pflegegrad-Widerspruch benötigt?

      Der Widerspruch gegen den Pflegegrad oder die grundlegende Ablehnung der Einstufung muss formgerecht sein. Das bedeutet, dass der Widerspruch eigenhändig vom Pflegebedürftigen oder dessen Vertreter unterschrieben und offiziell übermittelt werden muss (beispielsweise via Einschreiben). Die Begründung sollte sich auf klar darlegbare Nachweise stützen, die Sie entsprechend mit dem Gutachten des Medizinischen Dienstes vergleichen sollten.

      Gegebenenfalls können Sie auch Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen. Diese Experten können beispielsweise Ärzte, Pflegekräfte und Berater bei Pflegestützpunkten sein. Auch spezialisierte Anwälte für Sozialrecht können (kostenpflichtig) Hilfestellung geben, die zudem bei einer erneuten Ablehnung eine Klage beim Sozialgericht einreichen können.

      Pflegegrad Widerspruch: Fristen & Dauer

      Mit der Zuteilung des Pflegegrades ergeben sich Ansprüche, die auf Rechten und Gesetzen beruhen. Eine Übersicht zu den Rechten und Gesetzen finden Sie in der sogenannten Pflege-Charta für pflege- und hilfebedürftige Menschen. Entsprechend der rechtlichen Hintergründe gilt es für Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen, unterschiedliche Fristen einzuhalten, um die bürokratischen Abläufe bestmöglich zu verkürzen.

      Widerspruch gegen die Einstufung des Pflegegrades

      Widerspruch gegen den Pflegebescheid kann direkt im Anschluss an den offiziellen Erhalt binnen eines Monats erfolgen. Bewahren Sie entsprechend auch den Umschlag des Bescheides auf, um Poststempel und Eingang nachweisen zu können. Die Begründung für den Widerspruch sollte dabei möglichst direkt eingebunden werden, kann jedoch bei Bedarf auch nachgereicht werden, um eine gute Argumentation für den Widerspruch auszuarbeiten. Da die Pflegekasse selbst durch den Widerspruch eine Frist von drei Monaten erhält, sollte die Begründung entsprechend vor dem Ablauf dieser Frist eingereicht werden.

      Wie lange dauert ein Widerspruch gegen Pflegegrade?

      Ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs hat die Pflegekasse eine Frist von drei Monaten, innerhalb der sie auf den Widerspruch reagieren muss. Reagiert die Pflegekasse nicht innerhalb der Frist oder lehnt sie erneut ab, kann eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden, um die Ansprüche auf eine neue Pflegegradeinstufung und die damit verbundenen Leistungen geltend zu machen.

      Wer uebernimmt die Kosten fuer einen Pflegekurs
      Widerspruch

      Pflegegrad Widerspruch: Ablauf

      Um die rechtlichen Ansprüche bei Pflegebedarf und der Zuteilung eines Pflegegrades geltend zu machen, ist der richtige Ablauf wichtig. Alles beginnt mit der formgerechten Antragstellung, um keine Gründe für eine Ablehnung zu bieten. Ist der Bescheid durch die Pflegekasse zugestellt, beginnt ab dem Tag der Zustellung die Frist für einen nötigen Widerspruch. Wird dem Widerspruch stattgegeben, folgt eine erneute Prüfung, die gegebenenfalls auch mit einem erneuten Gutachten durch den Medizinischen Dienst bestätigt wird.

      Wie lege ich Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein?

      Der Widerspruch sollte formgerecht mit einer Begründung zeitnah und innerhalb der Frist von einem Monat ab der Zustellung erfolgen. In der Begründung ist darzulegen, ob es sich um einen Widerspruch aufgrund von Formfehlern (sofern vorhanden) oder inhaltlichen Fehlern handelt. Übersenden Sie den Widerspruch schriftlich und belegbar, beispielsweise durch den Versand als Einschreiben.

      Pflegegrad Widerspruch: Begründung für einen Widerspruch gegen den Pflegegrad verfassen

      Ein wichtiger Aspekt für den Widerspruch gegen die Einstufung für einen Pflegegrad ist die Begründung. Diese muss dem Widerspruch nicht beiliegen, sondern kann auch im Anschluss nachgereicht werden. Hierdurch haben Sie mehr Zeit für die Begründung. Die Begründung sollte Belege aufweisen, insbesondere wenn das Gutachten unzureichende oder inhaltlich falsche Aspekte beinhaltet. Hilfreich sind dabei beispielsweise Beweise über die Pflegedokumentation oder Stellungnahmen von behandelnden Ärzten. In gravierenden Fällen kann ein Gutachten von einem unabhängigen Pflegeexperten nötig sein, welcher jedoch durch den Antragsteller selbst zu zahlen ist. Ist eine Klage vor dem Sozialgericht nötig, kann dies jedoch eine zielführende Investition sein.

      Tipps zur Formulierung der Begründung

      Achten Sie auf sachliche Darlegung der Begründung, die sich auf belegbare Argumente stützt. Nutzen Sie für den Widerspruch Mustervorlagen aus dem Internet, verfassen Sie die Begründung jedoch selbst, um die individuelle Situation des Pflegebedürftigen darzulegen. Beziehen Sie sich bei der Formulierung beispielsweise auch auf Zitate aus dem Gutachten oder dem Pflegebescheid, denen Sie schlüssige Argumente für Ihren Widerspruch entgegensetzen.

      Mustervorlage für die Begründung des Pflegegrad-Widerspruchs

      Eine Mustervorlage kann zwar für den Widerspruch verwendet werden, sollte dabei allerdings ausschließlich bei Formfehlern, jedoch nicht zur Begründung für den Pflegegrad-Widerspruch zum Einsatz kommen. Achten Sie bei der Formulierung auf individuelle Begründungen und Belege, die Sie klar und sachlich im Widerspruch ausführen.

      Pflegegrad Widerspruch: Checkliste

      Damit der Widerspruch keine Formfehler aufweist, sollten Sie folgende Aspekte prüfen und bei einem Fehlen ergänzen, bevor Sie den Widerspruch auf die Pflegegrad-Einstufung absenden:

      • Persönliche Daten des Antragstellers wie Name, Adresse, Versicherungsnummer und Kontaktmöglichkeiten
      • wenn vorhanden, persönliche Daten des gesetzlichen Vertreters, der für den Antragsteller den Antrag stellt
      • Anschrift der Pflegekasse als Adressat
      • Datum des Widerspruchs
      • Betreffzeile mit konkreter Aussage, beispielsweise “Widerspruch gegen den Bescheid vom (Datum)”
      • Begründung des Widerspruchs, optional nachreichbar
      • handschriftliche Unterschrift des Antragsstellers oder des gesetzlichen Vertreters

      Wie geht es nach dem Widerspruch gegen Ablehnung eines Pflegegrads weiter?

      Nach dem Widerspruch gilt es, die Antwort der Pflegekasse abzuwarten. Die Pflegekasse hat drei Monate Zeit, um fristgerecht zu antworten. Die neue Entscheidung wird nach Sichtung der Begründung und gegebenenfalls einer Neubegutachtung sowie einer Neubeurteilung getroffen. Sollte der Widerspruch abgelehnt oder die neue Entscheidung der Pflegekasse ebenfalls nicht der Meinung des Anspruchsberechtigten näher kommen, kann die Hilfestellung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein. Dieser kann im Zweifelsfall auf gute Argumente gestützt Klage beim Sozialgericht einreichen.

      Warum sich der Widerspruch gegen den Pflegegrad lohnt

      Erst ab der Zuteilung eines Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige in Deutschland Leistungen durch die Pflegekasse. Doch fast jeder fünfte Antrag wird abgelehnt, während viele weitere aus Sicht von Betroffenen zu niedrig beschieden wird. Gehören auch Sie zu den Betroffenen, die keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, bietet sich Ihnen mit dem Widerspruch ein erfolgversprechendes Rechtsmittel, um Ihr Recht doch noch zu erhalten.