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Kurzzeitpflege: Wissenswertes zu Kosten, Antrag und mehr

Kurzzeitpflege
Inhaltsverzeichnis

    Wissenswertes und Tipps zur Kurzzeitpflege

    Kurzzeitpflege ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Ratgeber erhalten Sie Tipps zu Kosten, Antragsstellung und weiteren wichtigen Aspekte der Kurzzeitpflege.

    Was ist Kurzzeitpflege?

    Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch (§ 42 SGB XI) kann sie in verschiedenen Situationen erforderlich sein. Sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Urlaub der Pflegeperson oder in Notfallsituationen. Bei einer Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung, wenn die pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden kurzzeitig nicht gewährleistet ist. Sie bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine temporäre Entlastung. Kurzzeitpflege kann ab dem Pflegegrad 2 und für die Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil der Kosten, der Maximalbetrag ist allerdings auf 1.774 Euro pro Jahr begrenzt.

    Das Wichtigste zur Kurzzeitpflege im Überblick:

    • Erfolgt in stationären Einrichtungen
    • Kann ab Pflegegrad 2 oder in Notsituationen beantragt werden
    • Wird über die Pflegekasse geregelt
    • Bis zu 1.774 Euro im Jahr übernimmt die Pflegeversicherung

    Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege – was funktioniert wann?

    Die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege ist auch eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie kann stunden-, tage- oder wochenweise ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, wenn Pflegepersonen durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Gründen verhindert sind. Die Kosten der Ersatzpflege werden durch die Pflegekasse bis maximal sechs Wochen im Jahr übernommen. Auch sie dient dazu, pflegende Angehörige in der Pflege zu entlasten, wenn sie vorübergehend verhindert sind. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege kann die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld stattfinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die pflegebedürftige Person, bevor sie die Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Die Abrechnung erfolgt über eine Gesamtbudget, sodass die Einteilung der gewählten Tage frei ist.

    Kosten Kurzzeitpflege, Eigenanteil und Kosten für Angehörige

    Grundsätzlich haben Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen einen Anspruch auf 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr. Hierbei fällt stets ein gewisser Kurzzeitpflege-Eigenanteil an. Der von der Pflegekasse getragene maximale Betrag beläuft sich auf 1.774 Euro pro Jahr.

    Kurzzeitpflege Kosten setzen sich aus drei Faktoren zusammen:

    Unterbringung und Verpflegung – auch Hotelkosten genannt

    Investitionskosten oder auch Instandhaltungskosten für die Einrichtung

    Pflegekosten

    Die Pflegekasse übernimmt lediglich die Pflegekosten. Investitions- und Unterbringungskosten müssen von der pflegebedürftigen Person als Eigenanteil selbst getragen werden.

    Unser Tipp: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren – das geht

    In manchen Fällen übersteigen die Kosten für die Pflege das zur Verfügung stehende Kurzzeitpflege-Budget. Damit der Eigenanteil so gering wie möglich ausfällt, haben Sie die Möglichkeit, Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege zu kombinieren – wenn im laufenden Kalenderjahr noch keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde. Laut § 42 Absatz 2 SGB XI kann das nicht genutzte Budget für die Verhinderungspflege des laufenden Kalenderjahres für Kurzzeitpflege genutzt werden. 

    Neue Regelungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 2024

    Die Pflegereform 2024 bring für Pflegebedürftige und ihre Familien auch Änderungen im Bereich der Kurzzeitpflege. In zwei Phasen ist für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget – ein sogenannter gemeinsamer Jahresbetrag – geplant. Ab dem 1.1.2024 greift diese Regelung zunächst für Familien mit Kindern unter 25 Jahren ab Pflegegrad 4.

    Gute Gründe für die Kurzzeitpflege

    Die Pflege von Menschen ist anspruchsvoll und kräftezehrend. Das Ziel der Kurzzeitpflege ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Die häufigsten Gründe für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sind:

    • Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung der Pflegeperson, die nicht mit Leistungen der Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld überbrückt werden können,
    • eine kurzfristige Verschärfung der Pflegebedürftigkeit,
    • Zeiten nach einer stationären Behandlung der pflegebedürftigen Person,
    • Umbaumaßnahmen in der häuslichen Umgebung nach einem Krankenhausaufenthalt, um die Pflege gewährleisten zu können,
    • wenn die häusliche Pflege nicht sofort übernommen werden kann.
    Zu unseren Pflegeboxen

    Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad – im Notfall möglich

    Kurzzeitpflege kann auch ohne einen Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 funktionieren – allerdings nur in Notsituationen, beispielsweise wenn die Pflegebedürftigkeit nach einem Krankenhausaufenthalt akut ist und die Pflegesituation daheim noch geklärt werden muss. Dann ist allerdings zunächst die Krankenkasse der Kostenträger und die Kostenübernahme muss für die Person ohne Pflegegrad hierüber geklärt werden.

    Was genau gehört zu den Leistungen der Kurzzeitpflege?

    Die Kurzzeitpflege ist eine gute Möglichkeit, um pflegebedürftige Personen kurzfristig versorgt und untergebracht zu wissen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Auch wenn die oder der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt nicht zu Hause gepflegt werden kann, ist die Kurzzeitpflege eine gute Lösung. Im Allgemeinen umfasst sie nachstehende Leistungen:

    • Vollstationäre Pflege: Verpflegung und Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
    • Grundpflege und Behandlungspflege
    • Teilnahme an internen Beschäftigungsangeboten
    • Unterstützung durch Sozialdienstmitarbeitende

    Kurzzeitpflege: Kosten und Zuschüsse

    Ist die Versorgung in der häuslichen Umgebung vorübergehend nicht möglich, kann Kurzzeitpflege hilfreich sein. Die zu pflegende Person ist dabei in einer stationären Einrichtung untergebracht und erhält die Pflege und Versorgung, die benötigt wird. Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus den Pflegeleistungen, der Unterkunft inklusive Versorgung, Investitionskosten der Unterkunft und Zusatzleistungen zusammen. Die Pflegekasse übernimmt dabei ab dem Pflegegrad 2 einen pauschalen Zuschuss von 1.774 Euro für die Pflegekosten. Die Pflegekasse rechnet die Kurzzeitpflege Kosten direkt mit der entsprechenden Pflegeeinrichtung ab. Diese muss für eine Kostenübernahme von der Pflegekasse zugelassen sein. 

    Die Kosten für die Unterbringung und Co sind als Eigenanteil zu zahlen. Diese hängen von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kurzzeitpflege Kosten mit dem Entlastungsbetrag abzudecken, der bereits ab Pflegegrad 1 zusteht.

    Kurzzeitpflege Kosten und Zuschüsse im Überblick:

    Pauschal zahlt die Pflegekasse 1.774 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2.

    Nur die Pflegekosten werden bezuschusst. 

    50 Prozent des Pflegegeldes werden weitergezahlt.

    Nicht genutztes Budget nutzen

    Es gibt die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege zusätzlich auch aus anderen Mitteln zu finanzieren. Beispielsweise kann ungenutztes Geld, das für die Verhinderungspflege zur Verfügung stände, komplett für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Hier stehen pflegebedürftigen Personen im Jahr 1.612 Euro zur Verfügung. Doch auch hier gilt: Das Geld darf lediglich für die reinen Pflegekosten angewendet werden. Zudem verfällt mit Nutzung des Geldes auch der Anspruch auf Verhinderungspflege in dem Jahr.

    Teure Kurzzeitpflege: Möglichkeiten zur Finanzierung des Eigenanteils

    Da Pflege- und Krankenkasse lediglich die reine Pflege während der Kurzzeitpflege übernehmen, bleibt für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten oftmals noch einiges zu zahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, den Eigenanteil zu reduzieren. Beispielsweise können Sie den Entlastungsbetrag dafür nutzen.

    Entlastungsbetrag nutzen

    Pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld versorgt sind, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Das Entlastungsbudget ist ein gemeinsames Jahresbudget, das sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Verhinderungspflege nutzbar ist und von der Pflegekasse gezahlt wird. Das Geld steht immer dann zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erfüllt sind.

    Das Gute beim Entlastungsbetrag: Er kann sowohl für die Pflegekosten als auch für den Eigenanteil der weiteren Kosten genutzt werden. Zudem verfällt der ungenutzte Anteil nicht, sodass Restbeträge sogar ins Folgejahr bis zum 30. Juni übertragbar sind. 

    Die Rechnungen der Pflegeeinrichtung über den Eigenanteil reichen Sie bei der Pflegekasse ein oder klären, dass das Pflegeheim diesen direkt mit der Pflegekasse verrechnet. 

    Pflegegeld während der Kurzzeitpflege

    Hat die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad, erhält sie abhängig von der Einstufung Pflegegeld. Auch während der Kurzzeitpflege muss nicht vollständig auf das Pflegegeld verzichtet werden. Denn während der möglichen achtwöchigen Kurzzeitpflege erhält die zu pflegende Person 50 Prozent des Pflegegeldes weiter. Das Pflegegeld kann auch zur Finanzierung der Kurzzeitpflege dienen.

    Unterstützung durch das Sozialamt: Hilfe zur Pflege

    Die Kurzzeitpflege wird nur zu Teilen von der Pflegekasse bezahlt. Der zu zahlende Eigenanteil kann die Betroffenen stark belasten. Unter gewissen Umständen kann das Sozialamt die Zusatzkosten übernehmen. Sie sollten hier so früh wie möglich anfragen, ob diese Möglichkeit besteht und den Antrag auf Hilfe zur Pflege schnellstmöglich einreichen. Denn die Kosten können nicht rückwirkend erstattet werden. Wie hoch der mögliche Zuschuss ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Am besten Sie fragen in Ihrem zuständigen Amt nach.

    Kurzzeitpflege Kosten von der Steuer absetzen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Eigenanteil, der zur Kurzzeitpflege hinzuzuzahlen ist, auch in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die zumutbare Belastungsgrenze muss allerdings überschritten sein. Kontaktieren Sie bei Fragen die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Finanzamtes – hier kann Ihnen fachkundige Auskunft erteilt werden.

    Freie Plätze in der Kurzzeitpflege finden

    Plötzliche Erkrankungen, ein Unfall oder Urlaub – manchmal ist es wichtig, schnellstmöglich einen Kurzzeitpflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung zu finden. Doch freie Plätze zu finden, ist manchmal gar nicht so leicht. Besonders in der Urlaubszeit gestaltet sich die Suche oft als schwierig – gerade für die Wunsch-Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse, eine Pflegeberatungsstelle oder die Pflegefinder der Krankenkassen geben Auskunft über geeignete Einrichtungen für die Kurzzeitpflege.

    Kurzzeitpflege richtig beantragen – so geht’s

    Um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse stellen. Hier reicht es zunächst, einen kurzen, formlosen Brief aufzusetzen, in dem Sie erklären, Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen zu wollen. 

    Wichtig: Der Antrag muss von der bevollmächtigten Pflegeperson oder der zu pflegenden Person unterschrieben sein. Die Pflegekasse schickt Ihnen daraufhin die entscheidenden Unterlagen zu. 

    Für die Antragstellung der Pflegeversicherten sind neben dem formlosen Antrag folgende Nachweise nötig:

    1. Personalausweis
    2. Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung
    3. eventuell Vollmacht, Betreuernachweis, Patientenverfügung
    4. Bescheid der Pflegekasse über die Pflegegradfeststellung
    5. ärztliche Unterlagen
    6. eventuell Schwerbehindertenausweis

    Kurzzeitpflege im Voraus beantragen

    Da Kurzzeitpflege-Kosten nicht rückwirkend gezahlt werden, sollten Sie den Kurzzeitpflegeplatz stets im Voraus beantragen. Daher ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, bevor die Kurzzeitpflege geplant wird.

    Kurzzeitpflege im Notfall beantragen

    Ist es sinnvoll, die pflegebedürftige Person nach einem Krankenhausaufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterzubringen, kümmert sich in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses um einen Platz. Das heißt: Sie sollten während des Krankenhausaufenthaltes bereits Kontakt zum Sozialdienst aufnehmen, um alles in Ruhe regeln zu können.

    Kostenlose Pflegehilfsmittel für zu Hause

    Neben dem Anspruch auf Kurzzeitpflege, haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 in der Regel auch einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall monatlich einen Betrag von 40 Euro. Zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Um nicht in Vorleistung gehen zu müssen, gibt es die Möglichkeit, die regelmäßig genutzten Produkte bei einem Pflegehilfsmittel-Service kostenlos zu bestellen.

    Kurzzeitpflege – eine hilfreiche Unterstützung

    Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Entlastung und Sicherheit für Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen. Bedenken Sie, dass die Pflegekasse eine Kurzzeitpflege jedoch nur bezuschusst, wenn sie in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung stattfindet. Informieren Sie sich auch über das neue Entlastungsbudget, um Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler nutzen zu können.

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    Elternunterhalt

    Elternunterhalt Pflegeheim: Ein besorgtes Kind schaut auf seine pflegebedürftigen Eltern im Pflegeheim.
    Navigation Elternunterhalt

      Wissenswertes und Tipps zum Elternunterhalt

      Was ist Elternunterhalt?

      Die Menschen werden immer älter und so kann es auch Ihnen durchaus passieren, dass Ihre Eltern zum Pflegefall werden. Was aber, wenn dann das Vermögen der Eltern nicht ausreicht, um die Kosten für das Pflegeheim zu tragen? Immerhin ein Viertel aller Pflegebedürftigen ist in einem Pflegeheim untergebracht und die Kosten dafür sind immens. Wann sind Sie dazu verpflichtet, als Kind Ihre Eltern finanziell zu unterstützen?

      Wissenswertes und Tipps zum Elternunterhalt

      Definition und rechtliche Grundlagen des Elternunterhalts

      Als Elternunterhalt wird die finanzielle Verpflichtung von Kindern ihren Eltern gegenüber bezeichnet, wenn deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, die Kosten für die Pflege zu übernehmen. Nur Verwandte ersten Grades sind zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Nichten, Enkelkinder oder Geschwister sind davon also nicht betroffen. Alle gesetzlichen Grundlagen zum Elternunterhalt findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 1601 bis 1611.

      Neueste gesetzliche Änderungen und Rechtsprechungen

      Wichtigste Voraussetzung für die Zahlung von Elternunterhalt ist die Einkommensgrenze von 100.000 Euro im Jahr. Liegt Ihr Einkommen darunter, können Sie nicht dazu angehalten werden, für Ihre Eltern finanziell aufzukommen. Für die 100.000 Euro Berechnung werden alle Ihre Einkünfte berücksichtigt, nicht aber die Ihres Ehepartners. Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro gilt seit Januar 2020 und wurde im Rahmen des sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetzes geschaffen. Noch bis Ende 2019 lag die Grenze deutlich darunter: Bis dahin mussten Sie die Kosten für die Pflege Ihrer Eltern übernehmen, wenn Sie mehr als 1.800 Euro netto im Monat verdient haben. Verdienen Sie weniger, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten, die für die Pflege Ihrer Eltern anfallen. Verdienen Sie weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr, haben aber zusätzliches Vermögen in Form von Immobilien, wird dieses nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist tatsächlich nur Ihr reelles Einkommen, das Sie auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Haben Sie also zum Beispiel ein jährliches Einkommen von 70.000 Euro und 3 Millionen Euro im Lotto gewonnen, müssen Sie dennoch keinen Elternunterhalt zahlen. Folgende Verdienste zählen zu Ihrem versteuernden Einkommen:

      Elternunterhalt Berechnung: Ein Vater und sein Sohn sitzen am Tisch und rechnen gemeinsam die Unterhaltskosten aus
      • Bruttolohn oder Einnahmen aus Selbstständigkeit
      • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
      • Gewinn- und Kapitalerträge
      • Urlaubsgeld
      • Weihnachtsgeld
      • sonstige Gratifikationen

      Haben Sie sehr hohe Sonderzahlungen erhalten, muss differenziert werden, wann diese geflossen sind. Wurden Sie nach Eintritt der Unterhaltspflicht Ihren Eltern gegenüber gezahlt, sind sie wie Einkommen zu behandeln.

      Berechnung des Elternunterhalts

      Wie wird der Elternunterhalt berechnet?

      Zunächst wird Ihr Nettoeinkommen berechnet. Sind Sie angestellt, wird dafür der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten zwölf Monate herangezogen. Bei Selbstständigen ist dagegen das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten drei bis fünf Jahre maßgeblich. Von diesem Nettoeinkommen werden dann die sogenannten abzugsfähigen Kosten abgezogen. Dazu zählen unter anderem:

      • Fahrtkosten
      • Aufwendungen für die eigene Krankenvorsorge
      • Darlehensverbindlichkeiten
      • Aufwendungen für die private Altersvorsorge
      Elternunterhalt Berechnung: Ein Vater und sein Sohn sitzen am Tisch und rechnen gemeinsam die Unterhaltskosten aus

      Letztgenannte werden mit maximal 5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens in Abzug gebracht. Zieht man also diese vorgenannten Punkte vom Bruttoeinkommen ab und liegt dieses weiterhin über 100.000 Euro, ist man zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Weiterhin werden für die Berechnung des Elternunterhalts Ihre regelmäßigen Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt, denen Sie nachkommen müssen. Das kann eine Unterhaltspflicht Ihrem Ehegatten gegenüber oder Ihren Kindern sein. Dass Sie durch die Zahlung von Elternunterhalt komplett verarmen, kann übrigens nicht passieren. Dafür sorgt der Selbstbehalt, der bei monatlich 2.000 Euro liegt.

      Bedeutung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro

      Mit der Einkommensgrenze von 100.000 Euro, die im Jahr 2020 eingeführt wurde, sind Angehörige pflegebedürftiger Eltern deutlich entlastet. Immerhin ist diese Grenze fast doppelt so hoch wie der durchschnittliche Verdienst in Deutschland. Zur Zahlung von Elternunterhalt sind also nur die Wenigsten verpflichtet.

      Elternunterhalt Pflegeversicherung: Eine lächelnde Beraterin erklärt einer älteren Dame die Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung.

      Welche Nachweise und Unterlagen werden benötigt?

      Der Nachweis über Ihren Verdienst der letzten zwölf Monate kann recht schnell erbracht werden. Hier genügen Ihre monatlichen Verdienstbescheinigungen sowie aktuelle Steuerbescheide und -erklärungen. Sind Sie Unternehmer oder selbstständig, müssen Sie die Bilanzen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen der letzten drei Jahre vorlegen können.

      Elternunterhalt und Ehepartner

      Elternunterhalt Rechtsanwalt: Ein Rechtsanwalt berät einen Mann zum Thema Elternunterhalt

      Was müssen Ehepartner beim Elternunterhalt beachten?

      Für die Berechnung von Elternunterhalt wird tatsächlich nur Ihr eigenes Einkommen berücksichtigt. Liegt dieses unter 100.000 Euro jährlich, spielt der Verdienst Ihres Ehepartners keine Rolle.

      Einfluss des Einkommens und Vermögens des Ehepartners

      Liegt Ihr persönliches Jahreseinkommen unter 100.000 Euro, ist der Verdienst Ihres Ehepartners nicht relevant. Haben Sie allerdings die Grenze von 100.000 Euro überschritten, wird auch das Vermögen Ihres Ehepartners berücksichtigt.

      Besondere Regelungen und Ausnahmen

      Grundsätzlich sind Sie ab einem jährlichen Einkommen von 100.000 Euro zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet. Jedoch wird diese Verpflichtung im Einzelfall genau geprüft und ein sogenanntes Schonvermögen berücksichtigt. Dieses soll Sie vor einer zu starken finanziellen Belastung schützen und dafür sorgen, dass Sie Ihren aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten können. Das Schonvermögen liegt derzeit bei 5.000 Euro Barvermögen. Auch Ihre persönliche Altersvorsorge muss sichergestellt sein. Zum Schonvermögen zählen ebenso Ihr Wohneigentum sowie Ihr Pkw.

      Verfahren und Pflichten

      Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Elternunterhalts

      Den Anspruch auf Elternunterhalt machen Sozialhilfeträger geltend. Sie übernehmen zunächst die Kosten für das Pflegeheim und holen sich einen Anteil davon von Ihnen über den Elternunterhalt zurück. Angesichts dessen werden Sie aufgefordert, Ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen. Umgekehrt haben aber auch die Eltern eine Auskunftspflicht. Um ihren Unterhaltsanspruch geltend zu machen, müssen sie ihre finanziellen Verhältnisse genau preisgeben.

      Möglichkeiten, sich gegen die Zahlung von Elternunterhalt zu wehren

      Wird die 100.000 Euro Einkommensgrenze überschritten, kann man sich gegen die Zahlung von Elternunterhalt nur schwer wehren. Es gibt jedoch drei triftige Gründe, bei denen Sie als Kind von der Zahlung von Elternunterhalt befreit sind. Von einer sogenannten Verwirkung spricht man dann, wenn sich Ihr Elternteil Ihnen gegenüber grob fahrlässig verhalten hat, Sie also zum Beispiel als Kind misshandelt wurden oder im Heim untergebracht waren. Möchten Ihre Eltern Ihnen die finanzielle Bürde nicht auferlegen und Sie von der Zahlung von Elternunterhalt befreien, geht das leider nicht. Können die Eltern beanspruchte Pflegeleistungen nicht aus eigener Tasche zahlen, ist der Staat verpflichtet, Unterhalt von den Kindern einzufordern.

      Möglichkeiten, sich gegen die Zahlung von Elternunterhalt zu wehren

      Wichtige Tipps und Hinweise

      Sind Sie zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet, können Sie die dafür entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen. Möchten Sie selbst einmal nicht in die missliche Lage kommen, die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim begleichen zu können, sorgen Sie bereits in jungen Jahren vor. Als Vorsorgemaßnahmen kommen infrage:

      • monatlich auf einem extra Konto sparen
      • private Pflegezusatzversicherung
      • Immobilienkauf zum späteren Verkauf

      Fazit

      Liegt Ihr monatliches Bruttoeinkommen bei mehr als 100.000 Euro und werden Ihre Eltern pflegebedürftig, sind Sie im Normalfall dazu verpflichtet, Elternunterhalt zu zahlen. Eine Ausnahme davon stellt nur die Verwirkung dar.

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      Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

      Pflegekurse

      Anspruch auf Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI geltend machen

      Senioren, aber auch junge Pflegebedürftige, profitieren vom gewohnten Umfeld. Doch die Pflege zu Hause ist nicht immer einfach. Für Angehörige ohne Vorkenntnisse gibt es den Anspruch auf Pflegekurse gemäß § 45 SGB XI. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Kenntnisse Sie durch welchen Pflegekurs erhalten und wie sich die Kosten sowie die Kostendeckung gestaltet.

      Navigation der Pflegekurse für Angehörige & Pflegende
        Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

        Voraussetzungen für die Pflege von Angehörigen & Pflegebedürftigen

        Die Entscheidung für die häusliche Pflege von Angehörigen ist eine schwerwiegende Entscheidung. Das notwendige Praxiswissen haben nur wenige Menschen, die sich für diesen Schritt entscheiden. Um die Pflege von Angehörigen Zuhause zu erleichtern, können Pflegekurse und Pflegeschulungen die Wissensgrundlage schaffen. Nach § 45 SGB XI können die Kurse von pflegenden Angehörigen, aber auch von ehrenamtlich Engagierten aus dem persönlichen Umfeld des Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich darüber hinaus auf unserer Webseite über unseren Ratgeber zur Pflege von Angehörigen.

        Pflegekurse für Angehörige & Pflegende

        Für wen eignen sich Pflegekurse?

        Die Pflegekurse für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche eignen sich für alle Menschen, die Grundwissen über die Pflege von Angehörigen im häuslichen Umfeld erwerben möchten. Dabei geht es vor allem um Hilfestellung in der sogenannten Grundpflege. Es gibt jedoch auch Kurse, die sich mit spezifischen Anforderungen auseinandersetzen, um den individuellen Angehörigen optimal in der Pflege zu begleiten. Auch werden Aspekte wie der Selbstschutz durch richtige Hebevarianten oder der Umgang mit Demenz-Patienten in spezialisierten Kursen erläutert.

        Welche Vorteile bietet die Absolvierung eines Pflegekurses?

        Welche Vorteile bietet die Absolvierung eines Pflegekurses?

        Pflegekurse bieten grundlegendes Wissen für Menschen, die keine Pflegekenntnisse besitzen, jedoch Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen und unterstützen möchten. Da das Fehlen notwendiger Kenntnisse in der professionellen Pflege schnell zu Unsicherheit führt, bietet ein Pflegekurs erste Erfahrungen, hilfreiche Tipps und wichtige Hinweise, worauf zu achten ist. Hierdurch erhalten pflegende Angehörige mehr Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen im Pflegealltag.

        Wer bietet Pflegekurse für Angehörige und Pflegende an?

        Anbieter für Pflegekurse finden sich heute in nahezu allen Städten sowie in vielen ländlichen Regionen. Zumeist bieten Kranken- und Pflegekassen Auskunft zu lokalen Einrichtungen, beispielsweise Pflegestützpunkte, Sozialstationen, Pflegeeinrichtungen oder auch örtliche Volkshochschulen, welche Kurse in der Basispflege und für die Pflege von Angehörigen im eigenen Zuhause anbieten. Auch im Internet lässt sich vielfältiges Wissen rund um die Pflege in Onlinekursen erzielen. Jedoch bieten lokale Kurse meist ein größeres Spektrum an praktischen Tipps und Hinweisen für den Pflegealltag.

        Arten von Pflegekursen

        Der Pflegebedarf im häuslichen Bereich kann sehr individuell sein. Entsprechend gibt es sowohl grundlegende Basiskurse für pflegende Angehörige als auch spezialisierte Kurse, die auf besondere Anforderungen im Pflegealltag eingehen. Welcher Pflegekurs für Sie der Richtige ist, hängt dabei von den erforderlichen Pflegemaßnahmen ebenso ab wie von der Art des Pflegebedarfs. So unterscheidet sich die häusliche Pflege von Angehörigen mit motorischen Einschränkungen und damit verbundenen Assistenzen bei der Grundpflege von der für Pflegebedürftige, die körperlich fit und aktiv sind, jedoch mit Einschränkungen wie einer Demenz betroffen sind.

        Pflegekurse

        Öffentliche Pflegekurse

        Öffentliche Pflegekurse stehen allen Interessenten offen, die in der häuslichen Pflege aktiv werden wollen. Die Gruppen bieten dabei nicht nur die Vermittlung aller Grundlagen für die Pflege von Angehörigen, sondern ermöglichen auch den Austausch mit anderen Menschen, die sich für die Pflege von Angehörigen entschieden haben. Hierdurch ist die Besprechung individueller Sorgen und Probleme deutlich vereinfacht.

        Pflegekurse

        Individuelle & Einzel-Pflegekurse

        Individuelle und Einzel-Pflegekurse werden von professionellen Pflegekräften geführt, die im vertrauten Umfeld der zu pflegenden Person die wichtigen Grundlagen für die Alltagsversorgung vermitteln. Dabei können individuelle Fragen zum Einsatz von Hilfsmitteln besprochen und erlernt, aber auch spezifische Anforderungen erläutert werden. Diese Kursart eignet sich vor allem für pflegende Angehörige, die zu den Zeiten regulärer Pflegekurse nicht können.

        Pflegekurse

        Online-Pflegekurse

        Online-Pflegekurse informieren vorrangig über die Grundlagen, können in spezifischen Situationen jedoch ebenfalls wertvolle Tipps und Hinweise liefern. Der Vorteil liegt in der meist flexiblen Lernzeit, die bei Videokursen frei eingeteilt werden kann. Der Nachteil liegt hingegen in der Einschränkung der Kommunikation mit dem Kursleiter, die via Email oder Telefonaten ergänzt werden muss. Mitunter werden auch über Live-Chats und Streaming Online-Pflegekurse angeboten, welche dem Teilnehmer die persönliche Kontaktaufnahme vereinfachen, um individuelle Fragen zu klären.

        Pflegekurse

        Spezialkurse für die Pflege

        Spezialisierte Pflegekurse nehmen sich den Besonderheiten im Umgang mit anspruchsvollen Pflegesituationen an. Entsprechend liegt der thematische Schwerpunkt auf der Spezialisierung, beispielsweise im Bereich der Schwerstbehindertenpflege, im Umgang mit technischen Pflegehilfsmitteln oder medizinischer Technologie wie die Bedienung von Beatmungsgeräten oder in Anforderungen, die spezifische Erkrankungen wie zum Beispiel COPD, Demenz oder Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) sowie Multiple Sklerose. Auch Kurse für besondere Patienten wie Kinder und Unfallopfer können hilfreich sein, da diese weiterführende Aspekte der Pflege in den Kursinhalten einbinden.

        Inhalte von Pflegekursen

        Die Inhalte von Pflegekursen umfassen in der Regel zunächst die Grundlagen der Pflege. Hierzu zählen beispielsweise

        • Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
        • Haut- und Körperpflege
        • Kontrolle der Vitalfunktionen und Krankheitsparameter ( u.a. Blutzuckerspiegel)
        • Prophylaxen und Dokumentation wichtiger Faktoren
        • Lagerungstechniken, Lagerungsmöglichkeiten
        • Umgang mit Pflegehilfsmitteln sowie die Versorgung bei Drainagen, Kathetern, Sonden, Stomata
        • Aspekte bei Blasen- und Darminkontinenz
        • Einsatz von Kommunikationshilfen
        • Förderung der Selbständigkeit, Mobilisierung
        • Umgang mit Demenz-Patienten
        • Grundlagen in rechtliche Themen zur Sozial- und Pflegeversicherung
        • Selbstfürsorge für pflegende Angehörige körperlich (rückenschonende Arbeitsweisen) und seelisch (Stressausgleich, Entlastung)

        Kosten von Pflegekursen

        Für eine Pflegeperson ist die Teilnahme an einem Pflegekurs nach § 45 SGB XI kostenfrei. Die Höhe der Kosten kann variieren, wird jedoch in den meisten Fällen direkt von der Pflegekasse bezahlt, weshalb keine Kursgebühr anfällt. In Einzelfällen kann der Kostenbeitrag zunächst durch Sie zahlbar sein. Durch Vorlage der Kostennote wird der Betrag jedoch anschließend von der Pflegekasse erstattet.

        Wer übernimmt die Kosten für einen Pflegekurs?

        Wer uebernimmt die Kosten fuer einen Pflegekurs
        Pflegekurse

        Die Kosten für einen Pflegekurs werden von der Pflegekasse oder der Krankenkasse übernommen. Fragen Sie entsprechend schon in der Vorbereitung für die häusliche Pflege von Angehörigen bei den entsprechenden Stellen nach einer Kostenübernahme. Auch als ehrenamtliche Pflegehilfe können Sie kostenfrei einen solchen Kurs machen, wenn die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Ihnen die Kostenübernahme zusichert.

        Pflegekurse für pflegende Angehörige immer sinnvoll

        Eine Pflegeperson, die Angehörige mit einem Pflegegrad und besonderem Pflegeaufwand begleitet, kann über Pflegeschulungen und Pflegekurse wichtige Grundlagenkenntnisse sammeln, die im praktischen Alltag weiter helfen. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für örtliche Schulungen und Online-Pflegekurse gleichermaßen, um Sie bei Ihrer anspruchsvollen Aufgabe im häuslichen Umfeld zu unterstützen. Nehmen Sie die Möglichkeit für einen Pflegekurs in Ihrer Nähe in Anspruch, um erhöhte Sicherheit bei Problemen und Herausforderungen zu erlangen und neben der praktischen Pflege auch die Selbstfürsorge als pflegender Angehöriger zu erlernen.

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        Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2

        Pflegehilfsmittel in der Box für Pflegegrad 2

        Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen dienen. Sie sollen nicht nur die Pflege erleichtern, sondern auch Beschwerden lindern und den Betroffenen eine möglichst selbstständige Lebensführung eröffnen. Bei Pflegegrad 2 können die Hilfsmittel kostenlos bezogen werden.

        § 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI legt dies fest. Die Pauschale liegt bei 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2. Es bietet sich daher beispielsweise eine Pflegebox bei Pflegegrad 2 an.

        Inhaltsverzeichnis Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2

          Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2: Eine Übersicht

          Gutachter des Medizinischen Dienstes bestimmen den Grad der Pflegebedürftigkeit. Diesbezüglich gibt es die Einschätzungen 1, 2, 3, 4 und 5. Früher war von Stufen die Rede. Davon gab es nur drei. Diese wurden zum 1. Januar 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Noch immer werden die Ausdrücke allerdings synonym verwendet. Pflegegrad 2 und Hilfsmittel bilden beispielsweise ein Begriffspaar, das bis heute regelmäßig anzutreffen ist.

          Dies ist allerdings nicht grundsätzlich korrekt, denn Pflegegrad 2 und Pflegegrad 2 sind nicht gleichbedeutend. Der heutige Grad 2 schreibt zwar eine “erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit” vor, ist aber eine geringere Einstufung als die frühere Stufe 2. Im von 0 bis 100 reichenden Punktesysteme bedeuten 27 bis zu unter 47,5 Zählern den Pflegegrad 2. Die alte Pflegegrad 2 sah einen täglichen Hilfsbedarf von drei Stunden für eine entsprechende Einschätzung vor. Die höchste Stufe nannte diesbezüglich einen zeitlichen Aufwand von fünf Stunden.

          Wann erhält man Pflegegrad 2?

          Die Gutachter ziehen sechs Kriterien für die Punktevergabe heran, die unterschiedlich stark gewichtet werden:

          1. Mobilität – 10 Prozent
          2. kommunikative und kognitive Fähigkeiten – 7,5 Prozent
          3. psychische Problemlagen und Verhaltensweisen – 7,5 Prozent
            Umfang der Selbstversorgung – 40 Prozent
          4. krankheits- und therapiebedingte Belastungen und der Umgang
            der Betroffenen mit diesen Herausforderungen – 20 Prozent
          5. soziale Kontakte und Gestaltung des Alltagslebens – 15 Prozent

          Der beauftragte Gutachter gibt die Kriterien einzelne Punkte, gewichtet diese anschließend anhand der Prozente und addiert die Ergebnisse. Erreicht das Endresultat den oben genannten Korridor, erfolgt die Einstufung in Pflegegrad 2.

          Welche Pflegehilfsmittel sind für Pflegegrad 2 verfügbar?

          Ab Pflegegrad 1 steht die Pauschale von 40 Euro monatlich zur Verfügung. In einem entsprechenden Umfang können Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 2 bezogen werden. Die Bestellung einer Pflegebox bei Pflegegrad 2 ist also kein Problem. Grundsätzlich stehen außerdem 724 Euro monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung.

          Tipp: So unterscheiden sich Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

          Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

          Pflegesachleistungen, als nachhaltige Unterstützung gedacht, sind Produkte oder Dienstleistungen, die längerfristig verwendet werden und einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Pflegebedingungen und des Alltagskomforts der Pflegebedürftigen leisten. Diese können elementare Dinge wie Pflegebetten, Rollstühle oder Aufstehhilfen umfassen. Sie sind dauerhafte Investitionen, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Pflegebedürftigen fördern und die Pflegenden in ihrer Arbeit unterstützen.

          Pflegehilfsmittel Pflegegrad 2 in Verwendung
          Pflegebox 3

          Pflegehilfsmittel können von jeder Person beantragt werden, die ambulant gepflegt wird und einen anerkannten Pflegegrad hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Pflege von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt wird.

          Pflegesachleistungen, als nachhaltige Unterstützung gedacht, sind Produkte oder Dienstleistungen, die längerfristig verwendet werden und einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Pflegebedingungen und des Alltagskomforts der Pflegebedürftigen leisten. Diese können elementare Dinge wie Pflegebetten, Rollstühle oder Aufstehhilfen umfassen. Sie sind dauerhafte Investitionen, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Pflegebedürftigen fördern und die Pflegenden in ihrer Arbeit unterstützen.

          Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 2?

          Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln für den Pflegegrad 2 kann direkt und unkompliziert über die Webseite von box4pflege.de erfolgen. Anstatt sich in den komplexen und zeitaufwendigen Prozess der direkten Beantragung bei der Pflegekasse zu begeben, übernehmen wir von box4pflege.de diese Aufgabe für Sie.

          Alles, was wir benötigen, ist ein von Ihnen unterschriebener Antrag. Den Rest, von der Einreichung der notwendigen Unterlagen bis hin zur Kommunikation mit der Pflegekasse, übernehmen wir. Entlasten Sie sich von bürokratischen Aufgaben und lassen Sie uns bei box4pflege.de die gesamte Abwicklung übernehmen. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten.

          Wer bezahlt für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2?

          Die Pflegeversicherung zahlt die Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 in der Höhe der genannten Pauschale von 40 Euro. Eine monatliche Pflegebox ist bei Pflegegrad 2 in diesem Preisbereich eine einfache Lösung, um alle benötigten Hilfsmittel in kompakter Form zu erhalten. Anders als Sachleistungen (10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro) sind Hilfsmittel bis zur Pauschalengrenze zuzahlungsfrei.

          Was ist in der Pflegebox bei Pflegegrad 2 enthalten?

          Die zugelassenen Pflegegrad 2 Pflegehilfsmittel-Produkte müssen sich zu den folgenden Kategorien zuordnen lassen:

          Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
          Einmalhandschuhe
          Fingerlinge
          Schutzschürzen
          Bettschutzeinlagen
          Mund- und Nasenschutz

          Eine Pflegebox bei Pflegegrad 2 kann auf die Grundpflege ausgerichtet sein. Es befinden sich dann ausreichend Pflegehilfsmittel aller Kategorien für einen Monat in ihr. Sie kann aber auch individuell zusammengestellt werden.

          Wie oft können Sie die Pflegehilfsmittel beantragen?

          Pflegehilfsmittel lassen sich bei Pflegegrad 2 unbegrenzt oft beantragen. Solange eine entsprechende gutachterliche Einstufung vorliegt, erlischt der Anspruch nicht. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 steht deshalb dauerhaft zur Verfügung.

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          Wie lange dauert der Erhalt der beantragten Pflegehilfsmittel?

          Die Pflegekasse muss einen Antrag über Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2 innerhalb von drei Wochen entscheiden. Sie kann allerdings eine zusätzliche Einschätzung des Medizinischen Dienstes einholen. In einem solchen Fall hat sie bis zu fünf Wochen Zeit. Bei einer vorliegenden Empfehlung durch einen Gutachter entfällt der Bedarf, eine zusätzliche Einschätzung einzuholen.

          Gleiches gilt bei einer Empfehlung durch eine zugelassene Pflegefachkraft. In der Regel bleibt es deshalb bei drei Wochen. Nach dem positiven Bescheid rechnen die Anbieter der Pflegehilfsmittel in der Regel direkt mit der Kasse ab. Sie bestellen beispielsweise Ihre monatliche Pflegebox bei Pflegegrad 2 nach dem grünen Licht umgehend und reichen den Bescheid beim Anbieter an. Sie wird schnellstmöglich versandt.

          aeltere person die von einer hausmeisterin betreut wird

          Welche zusätzlichen Leistungen stehen Ihnen zu?

          Die Pflegekasse gewährt nicht nur Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2, sondern auch die folgenden zweckgebundenen Geldleistungen:

          Pflegegeld:
          316 Euro monatlich

          Kurzzeitpflege:
          1774 Euro jährlich

          Tages- und Nachtpflege:
          689 Euro monatlich

          Verhinderungspflege:
          1612 Euro jährlich

          Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
          125 Euro monatlich

          Hausnotruf:
          25,50 Euro monatlich

          Wohngruppenzuschuss:
          214 Euro monatlich

          Fazit: Pflegehilfsmittel sind bei Pflegegrad 2 kostenlos verfügbar – und sollten beantragt werden

          Die zuvor gemachten Ausführungen verdeutlichen, dass der Pflegegrad 2 ausreicht, um monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro kostenlos zu erhalten. Diese Hilfsmittel erleichtern die tägliche Pflege erheblich und sollten deshalb in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 2 empfiehlt sich die Nutzung einer Pflegebox, um die notwendigen Hilfsmittel unkompliziert und in kompakter Form zu erhalten.

          Für eine stressfreie und einfache Beantragung dieser Pflegehilfsmittel bietet box4pflege.de eine unkomplizierte Lösung an. Sie brauchen lediglich den Antrag zu unterschreiben, den Rest übernehmen wir für Sie. Unsere Serviceleistung umfasst die komplette Kommunikation und Abwicklung mit der Pflegekasse, wodurch Sie sich voll und ganz auf die Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. Mit box4pflege.de können Sie sich den Aufwand der Beantragung sparen und sicher sein, dass Sie alle benötigten Pflegehilfsmittel rechtzeitig und in bester Qualität erhalten.